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Kann ich zu der Zeitung, die ich lese, noch das notwendige Vertrauen haben, komplett, ordentlich und halbwegs um Objektivität bemüht, informiert zu werden? Diese Frage stellen sich immer mehr Österreicher, wie an den steil sinkenden Auflageziffern abzulesen ist. Heute ist – wieder einmal – ein perfekter Tag, das an Hand zweier konkreter Themen exakt nachzuprüfen, ob und wie darüber berichtet worden ist.
Das eine Thema ist der Fall Fußi: Tags davor ist bekannt geworden, dass gegen den Mann in wenigen Wochen ein Strafprozess beginnt, weil er eine Zeugin in der Affäre Silberstein intensiv bedroht haben soll. Also wohlgemerkt: Es geht um einen echten Prozess, nicht nur um eine Strafanzeige, wie sie im politischen Nahkampf sehr häufig, aber meist ohne konkrete Folgen (außer einer ein paar Wochen später erfolgenden Einstellung des Verfahrens) eingebracht wird. Aber viele Zeitungen berichten in ihrer Dummheit weiterhin groß über jede Strafanzeige, und Peter Pilz bekommt fast immer seinen ORF-Auftritt, wenn er sein empörtes Gesicht aufsetzt und seine neueste Anzeige verkündet.
Die Überprüfung ist einfach: Ein Teil der Zeitungen hat über den Fußi-Prozess berichtet, ein anderer nicht. Es lässt sich leicht feststellen, zu welcher Gruppe die eigene gehört. Die Leser nicht berichtender Zeitungen sollten einmal ernsthaft über ihren Medienkonsum nachdenken.
Denn Herr Fußi ist nicht irgendwer. Er ist nicht nur ständiger Gast in Fernseh-Talkshows, wenn man einen besonders Linksradikalen braucht, der aggressiv schimpft. Er war auch einer der engsten Berater im desaströsen Wahlkampf des Christian Kern. Er hat sich sogar berühmt, dessen berühmt-berüchtigten "Plan A" geschrieben zu haben.
Das zweite Thema ist der Fall BVT: Auch hier möge jeder prüfen, wie einseitig die eigene Zeitung (vom ORF brauchen wir da gar nicht zu reden) berichtet. Und er möge das mit dem vergleichen, was vom Justizminister wirklich gesagt worden ist. Es hat eindeutig das Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft kritisiert (wie übrigens dieses Tagebuch fast als einziger schon unmittelbar nach den Hausdurchsuchungen). Der Justizminister will auch prüfen lassen, wieweit diese Staatsanwaltschaft unter "Ermittlungsdruck" gestanden ist. Die betreffende Staatsanwältin redet sich nämlich darauf aus, dass der Generalsekretär des Innenministeriums in deutlichen Worten ihr gegenüber davon gesprochen habe, dass das BVT ein korrupter Sauhaufen sei, bei dem ausgemistet werden soll.
Nehmen wir einmal an, dass solche Worte tatsächlich gefallen und nicht nur eine wenig durchdachte Schutzbehauptung der betreffenden Staatsanwältin sind. Dann sind aber folgende Fakten eindeutig:
Auch hier kann jeder Zeitungsleser genau nachschauen, wie seine eigene (Noch-)Zeitung heute berichtet. Oder ob sie gar die in glattem Widerspruch zur eindeutigen Rechtslage stehenden Behauptungen der drei Linksparteien nachplappert, die Polizei oder der Innenminister sei für die Hausdurchsuchung verantwortlich.
Es ist absolut ungeheuerlich, wenn aus einem eindeutig nicht strafbaren Verhalten eines der engsten Mitarbeiter des Innenministers der Ruf nach dessen Rücktritt abgeleitet wird, während zugleich das sogar zu einem Strafprozess führende Verhalten eines der engsten Mitarbeiter des damaligen Bundeskanzlers und jetzigen SPÖ-Vorsitzenden nicht einmal berichtet wird, geschweige denn, dass daraus der logische Schluss gezogen wird.
Der Vergleich macht Sie sicher.
PS: Manche werden fragen, ob das mit den steil fallenden Auflagen der Zeitungen wirklich stimmt. Berichten doch diese (naturgemäß) selbst nicht darüber oder sogar das Gegenteil. Solche Berichte sind freilich glatte Fake-News, denn die Zeitungen (nicht alle, manche geben den Rückgang ehrlich zu) haben die an sich recht streng kontrollierten Auflagenangaben im Lauf der letzten Jahre mit zwei Tricks dramatisch geschönt. Zum einen wurden sogenannte Großauflagen hineingenommen, wo etwa ein Unternehmen (meist im Zuge eines Anzeigen-Deals) eine große Zahl an täglichen Exemplaren "kauft", die man dann bisweilen an den Lieferanteneingängen dieser Unternehmen verschnürt und unbeachtet herumliegen sieht. Zum anderen hat man sich geeinigt, auch die sogenannten e-papers in die Zählung aufzunehmen, deren Zugang man den eigenen Abonnenten vielfach gratis oder fast gratis ermöglicht hat. Diese e-papers werden dann doppelt gezählt. Sie haben sich aber in der Praxis überhaupt nicht durchgesetzt und werden kaum genutzt (weil man die Zeitungsseiten am Bildschirm immer mühsam herumschieben muss).