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Und so etwas soll unsere Verfassung schützen

Sie ist im Wahlkampf nie erwähnt worden. Aber sie wird eine der allerwichtigsten Folgen des Wahlergebnisses sein: Das ist die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs. Denn dieser ist seit dem Krieg eine rein rot-schwarze Politbastion mit einem derzeit roten Übergewicht. Der VfGH ist also genau das, worüber sich sämtliche politisch-korrekten Menschen in Hinblick auf Polen aufregen: eine totale Extension der politischen Macht, über die immer und allein die Regierungsmehrheit entscheidet, mit Null Platz für unabhängige oder oppositionelle Stimmen. Und er sorgt immer wieder für extrem problematische Erkenntnisse.

So hat der VfGH durch eine ganze Reihe von Erkenntnissen den roten Teppich für die Völkerwanderung immer weiter ausgelegt. Er tat dies zusammen mit den beiden europäischen Höchstgerichten, die pikanterweise ja auch rein von der jeweiligen politischen Mehrheit der einzelnen Staaten besetzt werden. Alle diese Gerichte haben die Sorgen, Interessen und Anliegen der europäischen, beziehungsweise österreichischen Bürger ignoriert und die Rechte der illegalen Immigranten immer weiter ausgebaut.

Der VfGH hat aber auch auf vielen anderen Ebenen problematisch agiert. Das hat er auch noch wenige Stunden vor der Wahl mit einem weiteren Erkenntnis getan. Dieses ist so absurd, dass man es nicht im Wahltrubel untergehen lassen und ausführlicher analysieren sollte.

Es geht dabei um die Zuständigkeit der nominierten Richterin im Buwog-Prozess (einer übrigens schon aus anderen Verfahren als problematisch bekannten Frau, insbesondere durch ihr Verhalten und ein unfassbar scharfes Urteil im sogenannten Westenthaler-Prozess um die Verwendung von Subventionen für die Fußball-Bundesliga). Die Verteidiger der Angeklagten haben nun sehr gute verfassungsrechtliche Gründe vorgebracht, dass diese Richterin nicht zuständig sei. Gewiss: Es gibt auch eine interessante juristische Gegen-Argumentation, mit der das Wiener Landesgericht seine Richterbesetzung verteidigt.

Aber es geht hier gar nicht darum, welche dieser Argumentationen richtig ist. Es geht einzig darum, wie der angerufene Verfassungsgerichtshof entschieden hat. Nämlich – gar nicht!

Die Höchstrichter haben sich einfach mit der Begründung um eine Entscheidung gedrückt, dass es ja noch gar kein Urteil im Buwog-Prozess gibt. Daher will er auch nicht entscheiden, ob diese Richterbesetzung rechtens ist. Also wohlgemerkt: Er sagt auch nicht, dass diese Besetzung rechtens sei.

Daraus folgt:

  1. Jetzt muss also der ganze Prozess erst einmal in erster Instanz abgehandelt werden. Das wird angesichts der verwirrenden Indizienlage lange dauern.
  2. Dann wird es ein Urteil geben.
  3. Dann eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil.
  4. Dann eine Entscheidung darüber durch den OGH.
  5. Dieser wieder wird dann aller Voraussicht nach dem VfGH die Verfassungsfrage in Hinblick auf die Richterbesetzung zur Entscheidung vorlegen.
  6. Und wenn sich der VfGH dann endlich einmal doch mit der Sache befasst haben wird, könnte eine Neuabhandlung des gesamten Buwog-Prozesses in der ersten Instanz drohen.
  7. Eben vor einem neuen Richter, der sich erst monatelang einarbeiten muss.

Das bedeutet:

  • einen Zeitverlust von schätzungsweise fünf weiteren Jahren – obwohl die Beschuldigten jetzt schon neun Jahre von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, obwohl dadurch jetzt schon eine Reihe von Lebensexistenzen vernichtet worden ist, ohne dass es auch nur ein erstinstanzliches Urteil gegeben hätte;
  • viele Millionen an zusätzlichen Kosten;
  • und jedenfalls einen weiteren gewaltigen Imageverlust der Justiz, einen weiteren Abbau des Glaubens der Bürger in den Rechtsstaat.

Das ist ein absoluter Wahnsinn ganz unabhängig davon, warum der VfGH so gehandelt hat. Für dieses Warum gibt es mehrere denkmögliche Varianten:

  • Aus Dummheit, weil das Gericht all diese zwangsläufig drohenden Folgen nicht bedacht hat.
  • Aus Faulheit, weil viele Richter die Tendenz haben, lieber eine Causa aus ja fast immer irgendwie argumentierbaren formalen Gründen zurückzuweisen, statt sich inhaltlich mit ihr auseinanderzusetzen und ein klares Urteil zu sprechen.
  • Oder gar aus parteipolitischer Motivation: Denn einer der Angeklagten im Buwog-Prozess heißt ja Karl-Heinz Grasser. Mit dieser VfGH-Entscheidung ist sichergestellt, dass der einstige ÖVP- (und frühere FPÖ-)Politiker, der eine Zeitlang auch der populärste des Landes gewesen ist, auf weitere Jahre aus dem Verkehr gezogen und noch länger (ohne Urteil) für seine Mitwirkung am schwarz-blauen Projekt bestraft ist, das einst gewagt hat, die SPÖ auf sieben Jahre in die Opposition zu schicken.

Damit ist Grasser, selbst wenn er nie verurteilt wird, jedenfalls schon so lange bestraft wie viele Mörder, die ja oft nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Nur hat es bei Grasser nie ein rechtskräftiges Urteil gegeben. Ob er überhaupt jemals rechtskräftig verurteilt wird, ist angesichts der überaus dünnen Beweislage ja auch ziemlich fraglich. Diese ist ja bisher immer nur in linken Wochenillustrierten wie "Falter" und "News" als ausreichend angesehen worden.

Zurück zum VfGH: Schon zum Jahresende sind etliche Neubesetzungen fällig. Die SPÖ wollte diese Neubesetzungen auch schon vor der Wahl durchziehen, wie sie es bei vielen anderen getan hat. Die ÖVP hat aber wohlweislich Nein gesagt …

PS: Wie auch immer die Wahl ausgeht: Der VfGH wird wohl weiter regierungsfreundlich bleiben. Und so wird es auch weiter bedenkliche Urteile geben wie jenes gegen die Bank Austria in Sachen Pensionsnachzahlungen. diese sind von der Bank durch ein eigens schnell erlassenes Gesetz erzwungen worden. Als Steuerzahler freut mich die VfGH-Entscheidung zwar, aber ich habe dennoch große Zweifel, ob es objektiv und gereicht ist.

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