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Das Bundesverwaltungsgericht wurde einst auch zur Entlastung der Höchstgerichte erdacht. Wie es aber aussieht, sorgt es hauptsächlich für noch mehr höchstrichterliche Arbeit.
Es ist ein Sieg der Vernunft auf allen Linien, dass der Verfassungsgerichtshof die Ablehnung der dritten Piste des Flughafens Schwechat durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben hat. Auf die paar Monate Bauverzögerung kommt es wohl bei dieser unendlichen Geschichte auch nicht mehr an. Der Flughafen Wien kann aufatmen. Auch die Passagiere. Und die Wirtschaft. Vor allem der Tourismus.
Soweit zum Resultat des Verfahrens.
Sorgen muss man sich hingegen wegen der Qualität des aufgehobenen Urteils machen, das man eigentlich nur als einen Pallawatsch bezeichnen kann.
Selten klar argumentierte Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhard Holzinger.
Erinnern wir uns: Es war der Umweltschutz, der zu dem überraschenden abschlägigen Urteil geführt hatte. Zur Freude der Grünen.
Jetzt aber sagt der VfGH: Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtslage grob verkannt. Klimaschutz und Bodenverbrauch seien in verfassungswidriger Weise in das Urteil einbezogen worden. Nicht einmal aus dem in der Folge des Pisten-Verbots heftig diskutierten Staatsziel Umweltschutz sei es ableitbar.
Das sind bereits solche fachlichen Ohrfeigen, dass die ökoaffinen Beamten, die an der hochdotierten Spitze des Bundesverwaltungsgerichts sitzen und gar keine echten Richter sind, eigentlich ihre Plätze räumen müssten.
Dass sie auf Kosten des Flughafens – und damit des Wirtschaftsstandorts - auch noch gleich das Klima der ganzen Welt retten wollten, ist irgendwie archetypisch für die Klima-Fanatiker. Die Umweltkatastrophe, die sie aus der Existenz einer dritten Start-Lande-Piste in Schwechat abgeleitet haben, beruht auf der Berechnung der Schadstoffe der gesamten Flugstrecken – und nicht nur des Starts oder der Landung – der Flugzeuge, die über diese Piste rollen sollen.
Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand hätten die Herren Richter eigentlich schon deshalb verstehen müssen, dass da etwas nicht stimmen kann. Aber der ist ja bei allen Katastrophen-Liebhabern und Klima-Hysterikern ohnehin ausgeschaltet.
Jetzt kommt die Causa zurück an den Start. Zu den abqualifizierten Richtern.
Da ist zu hoffen, dass die Nachhilfe-Lektion, die die Höchstrichter den Herrschern über das Bundesverwaltungsgericht hier erteilt haben, angewandt wird, damit der Startschuss für den Pistenbau endlich gegeben werden kann.
Und vielleicht überlegt sich doch jemand, welche Qualitätskriterien für jene gelten sollten, die als Richter an so exponierter Stelle sitzen. Träumen wird man ja noch dürfen.