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Justiz: Der nächste Akt

Sie genieren sich überhaupt nicht mehr. Der Wind im Wiener Straflandesgericht ähnelt zunehmend dem, der auch in der Wiener Staatsanwaltschaft zu spüren ist. Beide zusammen schaffen es immer öfter perfekt, Menschen beruflich und finanziell zu ruinieren, auch wenn diese am Ende nie rechtskräftig verurteilt werden.

Jetzt ist – obwohl eigentlich eine andere Richterin dran gewesen sein soll – die gleiche Richterin, die gegen den freiheitlichen Ex-Politiker Westenthaler ein unfassbar scharfes Urteil gesprochen hat, auch für den Prozess gegen Karl-Heinz Grasser & Co eingeteilt worden. Einen Grund für solche Besetzungen findet man trotz des „gesetzlichen“ (also laut Verfassung eigentlich nicht willkürlich wählbaren) „Richters“ natürlich fast immer, wenn man juristisch einigermaßen kreativ ist.

Damit ist die Verurteilung von Grasser in der ersten Instanz wohl sehr wahrscheinlich geworden. Und es wird noch etliche weitere Jahre dauern, bis dann endlich ein halbwegs glaubwürdiges Urteil zu erwarten ist (was nicht heißt, dass ich von Grassers Unschuld überzeugt wäre. Aber es gibt halt keinen einzigen seriösen Beweis gegen ihn. Und ohne Beweise sollte auch ein politisch nicht genehmer Mensch in einem Rechtsstaat weder verfolgt noch verurteilt werden. Aus Kenntnis der politischen Akteure bin ich auch überzeugt, dass da ein ganz anderes kriminelles Hirn am Werk war, nur hat sich dieses inzwischen alkoholisiert zu Tode gefahren).

Wir werden in den nächsten Monaten – natürlich ganz passend zum Wahltermin hin terminisiert – im übrigen wohl lebhaft an den Bawag-Prozess gegen Helmut Elsner & Co erinnert werden. In diesem hat eine schwer überforderte Richterin Urteile gefällt, die nach unendlich langem Vorverfahren mehrere Manager-Existenzen endgültig ruiniert und die Betroffenen sechsstellige Summen gekostet haben – obwohl deren Verurteilungen später dann reihenweise gehoben worden sind.

Zur Erinnerung an jenen Bawag-Prozess: Zweifelsfrei richtig war damals wohl nur die Verurteilung Elsners selbst, während seine Befehlsempfänger aus der zweiten und dritten Bawag-Reihe wohl alle keine oder nur sehr geringe kriminelle Energie hatten. Sie sind aber dennoch in der ersten Instanz fast im Serienverfahren verurteilt, erst am Ende großteils freigesprochen worden. Hingegen ist der zweite wirkliche Übeltäter des Skandals mit völlig läppischen Ausreden dauerhaft davongekommen, der Richterin sei sein Dank. Diese Richterin hat hingegen alle im Prozess manifest gewordenen Hinweise auf Finanzierung der SPÖ durch die Bawag ebenso wie die Staatsanwaltschaft standhaft ignoriert. Obwohl sie später auf Wunsch eines (wohl von ihren bunten Brillen faszinierten) Raiffeisenbosses sogar kurzzeitig ÖVP-Ministerin geworden ist.

Zur Erinnerung an das (noch nicht rechtskräftige) Westenthaler-Verfahren: Er hat für seine Nach-Politik-Tätigkeit bei der Bundesliga kräftig Schmalz bekommen, weil er völlig legale und pflichtgemäße Zahlungen der Bundesliga im Fristendruck mit Geldern getätigt hat, die ebenfalls völlig legal, aber formell für einen anderen Zweck, in der Bundesliga-Kassa eingelangt waren. Nach allem, was man dazu erfahren hat, war das also ein reines Formaldelikt, wie es ähnlich wahrscheinlich schon in fast allen österreichischen Ämtern und Unternehmen irgendwie begangen worden ist. Von persönlicher Bereicherung oder Ähnlichem jedenfalls keine Spur.

Aber wir wissen ja: Auf hoher See und vor dieser Justiz …

PS: Man könnte fast wetten, dass bald irgendjemand von der Intelligenz des Christian Konrad auch die Grasser-Richterin für ministrabel erklären wird. Gibt es doch keine bessere Gelegenheit als so einen Prozess, um sich perfekt zu inszenieren, wenn einst mächtige Männer schlotternd auf der Anklagebank sitzen.

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