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Zumindest wenn es nach dem österreichischen Verfassungsgerichtshof geht.
Denn auch bei dieser amerikanischen Wahl werden längst Ergebnisse von Ostküste-Bundesstaaten ganz offiziell bekannt sein, während im Westen noch gewählt wird. Auf Grund dieser Ergebnisse wird es in Amerika neben Exit-Polls auch erste Hochrechnungen geben. Dennoch sieht niemand in ganz Amerika deswegen das geheime oder gleiche Wahlrecht gefährdet.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof in seiner Ahnungslosigkeit und Weltfremdheit hat hingegen in dem Umstand, dass hierzulande schon einzelne Gemeindeergebnisse bekannt sind, während in den Städten noch gewählt wird, einen Hauptgrund gesehen, die Präsidentenwahl wiederholen zu lassen. Dabei nehmen die Amerikaner zu Recht für sich in Anspruch, ebenso geheime, gleiche und persönliche Wahlen durchzuführen wie Österreich.
Man darf ja gespannt sein, was hierzulande der VfGH tun wird, wenn auch beim nächsten Versuch einer Präsidentenwahl am 4. Dezember einzelne Gemeindeergebnisse bekannt werden, obwohl anderswo noch gewählt wird. Und wenn dann auf Grund dieser Ergebnisse ebenfalls schon am Nachmittag Hochrechnungen angestellt werden und in Sozialen Netzen kursieren.
Quelle der zugrundeliegenden Daten wird halt diesmal nicht das offizielle Innenministerium sein, sondern Parteisekretariate in Bund und Ländern – die ja aus jedem Sprengel von ihren Beisitzern sofort alle Daten bekommen! – sowie Exitpolls. Das lässt sich einfach nicht verhindern. Vor allem, weil es ja auch keine Strafsanktion dahinter gibt.
Der einzige Unterschied: Diese Quellen werden möglicherweise unseriöser sein als das Innenministerium. Cui bono?