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Triumph des Geschworenen-Systems – mit einem riesigen schwarzen Loch

Der Grazer Prozess gegen den bosnisch-islamischen Amokfahrer endete anders als von Staatsanwaltschaft und Polizei programmiert: Die Geschworenen haben den Täter für schuldig und zurechnungsfähig erkannt. Sie haben dessen Verhalten als das erkannt, was es vermutlich auch war: als eine widerliche Inszenierung, um dem Gefängnis zu entgehen und in eine vom Angeklagten als angenehmer empfundene Anstalt zu kommen. Freilich: So sehr dieser Prozessausgang auch zu begrüßen ist, so sehr wird dadurch das schwarze Loch noch viel größer, das rund um die seit vielen Jahren schlimmste Bluttat in Österreich aufgerissen worden ist.

Dieses schwarze Loch ist – das Motiv. Ein Motiv zu benennen ist nämlich normalerweise absolut unverzichtbarer Teil der gerichtlich-polizeilichen Aufarbeitung jeder Bluttat. Nur seltsamerweise geschah das nicht bei dieser besonders argen Tat. Nach dem Wahrspruch der Geschworenen steht es nun der gesamten Journalistenzunft doppelt übel an, dass sie nicht auf das Motiv und die vielen dazu auftauchenden Indizien eingegangen ist.

Fast alle Medien haben Polizei und Staatsanwalt den miesen Versuch durchgehen lassen, der Frage nach dem Motiv auszukommen. Sie haben es alle ganz offensichtlich als sehr praktisch empfunden, dass der Täter als geisteskrank und unzurechnungsfähig eingestuft worden ist – dann braucht man ja nach keinem Motiv mehr zu fragen.

Die Grazer Polizei wollte von Anfang an dieser Frage nach dem Motiv ausweichen. Der Grazer Polizeichef hat sogar schon unmittelbar nach der Tat erklärt, dass ein – sich auf Grund vieler Indizien heute mehr denn je aufdrängendes – islamistisches Motiv auszuschließen sei. Polizei und Staatsanwaltschaft haben jedoch auch kein anderes Motiv präsentiert. Sie gaben aber vor zu wissen: Dieses eine war es nicht.

Diese auffällige Vermeidung der Erforschung eines Motivs hat eineinhalb Jahre funktioniert – bis jetzt die Geschworenen einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Zur Ehrenrettung der im Grazer Prozess sitzenden Staatsanwälte sei gesagt, dass sie selbst es am Ende des Prozesses und nach den vielen dabei gewonnenen Eindrücken in ihren Schlussplädoyers den Geschworenen betont anheimgestellt haben, sich entgegen der Anklageschrift vielleicht doch für einen Schuldspruch zu entscheiden.

Die Tatsache, dass in Graz am Schluss Geschworene entschieden haben, ist von geradezu historischer Bedeutung. Der einhellige Wahrspruch der Geschwornen sollte uns daher neu motivieren, dieses Strafrechtssystem zu verteidigen. Das ist umso notwendiger, als die Juristenklasse seit Jahren in einer sehr elitären Attitüde immer wieder versucht, die normalen Bürger aus der Rechtsprechung hinauszudrängen, Geschworene und Schöffen weitgehend oder gar ganz abzuschaffen. Man bräuchte die aus dem Volk kommenden Laien ja nicht mehr. Richter und Staatsanwälte wüssten ohnedies viel besser, was rechtens ist.

Wir sollten uns daher daran erinnern, wie sehr das Geschworenensystem einst aus gutem Grund ein zentrales Anliegen der Bürger gegen eine schlagseitige Feudaljustiz gewesen ist, in der keineswegs Gleichheit vor dem Gesetz geherrscht hat, in der die Grundherrn lange auch Gerichtsherrn gewesen sind, in der die Bürger keinerlei Mitsprache gehabt haben. Jene Gerichtsbarkeit war daher ein bei den Bürgern zu Recht zutiefst verhasstes System. Literaturinteressierte seien daran erinnert, dass Kleists „zerbrochener Krug“ erst vor kaum mehr als zweihundert Jahren in Scherben gegangen ist.

Die Justiz ist zweifellos erst durch die Einführung von Geschworenen&Co zu einem allgemein respektierten System geworden. Das sollte keineswegs wieder rückgängig gemacht werden.

Entscheidend für den Grazer Prozessausgang waren neben der Einseitigkeit der Polizei-Strategie und den sehr widersprüchlichen Aussagen der Psychiater drei andere Faktoren:

  • Die bewegende Aussage der Frau des Täters, die diesen ja zweifellos besser kennt als die Psychiater. Sie hat einerseits klar bezeugt, dass der Mann sich vor Ggericht verstellt. Und sie hat andererseits klargemacht, dass er – entgegen seinen Schutzbehauptungen, Christ zu sein, – ein Moslem ist und dass er von ihr sogar verlangt habe, eine Burka zu tragen. Was wohl ein starkes Indiz ist, dass er radikal-islamistisch geprägt ist.
  • Die Tatsache, dass der Täter selbst und seine Verteidigerin unbedingt auf unzurechnungsfähig gezielt haben: Damit waren die von der Tat wie vom Prozessverhalten des Mannes zwangsläufig angewiderten Geschworenen indirekt motiviert, ihm diesen Wunsch nicht zu erfüllen (der mir übrigens genauso wie die Behauptung, ein Christ zu sein, nicht gerade als Anzeichen einer Schizophrenie erscheint: Beides ist ja eindeutig eine logische Strategie).
  • Zweifellos hat aber auch der Umstand beim Spruch der Geschworenen mitgewirkt, dass der Täter bei einer Anstaltseinweisung eine viel bessere Aussicht hat, früher freizukommen. Im empirischen Schnitt kommen Eingewiesene dort schon sieben Jahre nach einem Mord heraus. Dafür genügt dann der Beschluss der Psychiater, dass die Täter geheilt wären. Und gerade das Vertrauen in diese Zunft ist durch diesen Prozess nicht gerade gesteigert worden. Aus einer Strafanstalt kommt der Verurteilte hingegen frühestens erst nach fünfzehn Jahren heraus. Im Schnitt dauert das noch viel länger.

Gewiss: Es gibt keinen eindeutigen Beweis, dass die Tat islamistisch inspiriert gewesen ist. Zwar spricht vieles von der Aussage der Frau bis zur Art der Tat dafür. Jedoch scheint es – zumindest nach allem, was öffentlich bekannt geworden ist (was leider keineswegs alles sein muss) – kein direktes Bekenntnis des „Islamischen Staates“ oder irgendwelcher salafistischer Gruppen oder der Moslembrüder zu der Grazer Tat gegeben zu haben. Nur: Das ist noch keineswegs ein Beweis.

Denn es hat schon genug islamistische Taten in Europa gegeben, die von keinem internationalen Netzwerk angeordnet worden sind. In etlichen Fällen sind einzelne Moslems einfach durch das Anhören islamistischer Propaganda angestachelt worden und haben sich ganz aus eigenem zu Nachahmungstätern entwickelt. Das ist zweifellos bei labilen, desorientierten und frustrierten Menschen wie dem Grazer Täter umso leichter der Fall.

Es bleibt daher die historische Schuld der Grazer Polizei und der Staatsanwaltschaft, dem nicht intensiv nachgegangen zu sein. Was eigentlich ihre Pflicht gewesen wäre. In der Vorerhebungen wie im ganzen Prozess ist zwar jedes Detail der grauenvollen Fahrt aufgerollt worden, aber praktisch nichts zur Vorgeschichte des Mannes, seinen Bekanntschaften und Kontakten, seiner Lektüre, seiner Spuren im Internet. Nichts. Alle diese enorm wichtigen Fragen sind von Anfang an ausgeschaltet worden und man hat sich hinter der Psychiatrie versteckt.

In einem anderen Land – etwa in den diesbezüglich besonders sensiblen USA – müsste sich insbesondere der Grazer Polizeidirektor spätestens jetzt auf Aufforderung des zuständigen Innenministers einen anderen Posten suchen. In Österreich muss er das freilich nicht. Es deutet vielmehr vieles daraufhin, dass hier ein weit über die Grazer Polizei hinausgehendes Netzwerk am Werk ist, das alles tut, um nur ja jeden Verdacht in Richtung Islamismus zu ersticken. Ein kleines Indiz in diese Richtung ist auch die Tatsache, dass mein Text vor ein paar Tagen, in dem ich auf die vielen Merkwürdigkeiten hingewiesen habe, binnen weniger Stunden von der Homepage der Kronenzeitung wieder verschwunden ist (obwohl diese zuvor selbst darum gebeten hat, ihn übernehmen zu dürfen). Ohne offizielle oder inoffizielle Begründung. Offensichtlich hat da jemand große Angst, dass dieser Aspekt aufgezeigt wird, dass er sogar bei der Kronenzeitung interveniert.

Der Verdacht, dass da eine versteckte Agenda zu spüren ist, macht mich für dieses Land weit mehr besorgt als die Tatsache, dass sich Psychiater – also Menschen einer alles andere als exakten Wissenschaft – uneinig sind. Dieses Netzwerk begreift freilich nicht, dass es bei den meisten Österreichern durch sein Verhalten für noch viel mehr Misstrauen gesorgt hat, als hätte die Polizei korrekt agiert und alle Aspekte aufgearbeitet.

Es ist geradezu ein Aberwitz der Geschichte, dass genau zur Stunde der Urteilsverkündigung ein Mann in Wien genau das Gleiche versucht hat, was in Graz zu einem so katastrophalen Blutbad geführt hat. Nämlich mit einem Auto gezielt auf Menschen loszufahren. Das hat in Wien zwar glücklicherweise zu keinen Opfern geführt. Dafür aber haben gleich mehrere Umstehende gehört, dass der Täter den islamischen Schlachtruf „Allahu Akbar“ gerufen hat.

Das kann man daher nicht mehr vertuschen. Oder wird man auch das versuchen? Die ersten Berichte in den linkskorrekten Internet-Medien deuten darauf hin, dass man das schon gerne täte. Die Wiener Allahu-Akbar-Tat wird nämlich überall gut versteckt, etwa auf orf.at ganz weit unten, und zwar so, dass man erst nach dem zweiten Durchklicken überhaupt auf das "Allahu Akbar" stößt.

Ganz ähnlich wird seit Wochen ja alles, was mit migrantischen Delikten zu tun hat, von diesen Medien extrem hinuntergespielt oder gar verschwiegen. Viele Medien interessiert offensichtlich gar nicht mehr das Vertrauen der Leser/Seher/Hörer, sondern nur noch, ob eine bestimmte Meldung dem von ihnen gewünschten Präsidentschaftskandidaten schaden könnte, worauf man sie weglässt oder hinunterspielt. Und ob weiterhin Subventionen und Bestechungsinserate fließen.

PS: Um niemandem Unrecht zu tun: Die ZiB hat zum Unterschied von orf.at und etlichen anderen Online-Medien korrekt über die Allahu-Akbar-Tat berichtet, wenn auch knapp und ohne den eklatanten Zusammenhang mit Graz herzustellen.

PPS: Wie wenig einer politisierten Justiz zu trauen ist, zeigen auch die unsäglichen Auftritte des Verfassungsrichters Schnizer (der in diesem Tagebuch übrigens noch vor jedem anderen Medium dafür getadelt worden ist). Es ist absolut unerträglich, wie offen dort ein Richter seine Abneigung gegen eine politische Partei ausdrücken kann, ohne dass er auch nur eine Rüge durch den aus dem gleichen Lager kommenden Präsidenten bekommt. Es ist überdies bestürzend, dass ein Richter offenbar in seiner linken Blase so unter Druck kommen kann, dass er zur Ansicht gekommen ist, sich dieser Blase gegenüber öffentlich rechtfertigen zu müssen, nur weil der Gerichtshof einmal – soweit ich mich erinnern kann, zum ersten Mal in seiner Geschichte – der FPÖ Recht gegeben hat. Egal, wie man zu dem VfGH-Urteil steht (ich habe es ja durchaus in Teilen kritisch gesehen): Das in der Linken herrschende Klima ist schlicht beklemmend, das den Herrn Schnizer offensichtlich zu einem solchen schweren Fehler veranlasst hat. Noch beklemmender ist, dass der Herr Schnizer wohl nicht der einzige im VfGH ist, dem Lagermentalität wichtiger ist als die Verfassung.

PPPS: In Wahrheit müssten die Bürger so wie im 19. Jahrhundert bei der Strafjustiz nun auch bei der Verfassungsjustiz den Kampf um Recht, Rechtsstaat und Befreiung aus feudal-elitärer Herrschaft aufnehmen. Der Unterschied zwischen der damaligen Aristokratie und der heutigen Politokratie ist ja nur sehr gering. Und viel schlimmer als die total einseitig gefärbte Psyche des Herrn Schnizer ist der Umstand, dass seit Jahrzehnten sämtliche Verfassungsrichter von Rot und Schwarz sehr direkt nominiert werden. Dass also kein einziger Verfassungsrichter dort nur oder primär wegen seiner juristischen Fähigkeiten hineingekommen ist. Dazu kommt die Tatsache, dass die beiden Parteien bei der letzten Wahl gerade noch 52 Prozent der Stimmen erzielt haben, Und dass sie heute zusammen – wenn man die aktuellen Meinungsumfragen und die Zahl der üblichen Nichtwähler berücksichtigt – wohl nicht einmal mehr für ein Drittel der Österreicher stehen.

PPPPS: Um auch diesbezüglich Klartext zu sprechen: Ich finde es bis heute unerträglich, wie einst Jörg Haider ein VfGH-Urteil in Sachen Kärntner Ortstafeln ignoriert und verhöhnt hat. Das rechtfertigt aber nichts an der heutigen VfGH-Realität.

 

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