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Die Hypo Alpe Adria hat die Steuerzahler sowie die Reputation des Landes und seiner Finanzwirtschaft schwer geschädigt. Das ist freilich das Einzige, was unumstritten ist. Umso positiver ist es, dass der Verfahrensrichter des Untersuchungsausschusses nach intensiver Befassung mit der Hypo-Entwicklung endlich ein objektives und konstruktives Gesamtbild gezeichnet hat. Und dieses Gesamtbild sollte keinesfalls durch die inzwischen sofort an der Fortsetzung ihrer jeweiligen Storys webenden Parteiproganda verschüttet werden.
In den letzten Jahren sind ja so viele Details, Anschuldigungen, Propaganda und bewusste Desinformationen rund um die Hypo-Affäre in die Welt gesetzt worden, dass sich am Schluss überhaupt niemand mehr ausgekannt hat. Das war auch vielfach Intention von Akteuren und Parteien. Die Österreicher haben zwar viele Hypo-Bäume kennengelernt, aber niemand sollte letztlich imstande sein, den ganzen Wald zu überblicken.
Da der unabhängige Sachverstand keine Medienmaschine hinter sich hat, droht dieses Gesamtbild auch jetzt gleich wieder von diversen Interessen verwischt zu werden. Der vom Verfahrensrichter identifizierte Hauptschuldige am Desaster hat nämlich jedes Interesse daran, wieder abzulenken und x-Mal durchgekäute Fragen neu aufzurollen, ob nicht in einzelnen Krisensituationen falsch gehandelt worden ist. Natürlich ist das alles juristisch, ökonomisch und akademisch interessant. Aber letztlich ist die beliebte Suche nach schuldigen Personen längst vergossene Milch.
Längst sollte es primär darum gehen, dass nicht noch weitere Milch vergossen werden kann. Genau das aber will der Hauptschuldige nicht diskutieren. Hauptschuldig ist nämlich der Föderalismus, ist seine spezifisch österreichische Ausprägung. Dabei ist die Tatsache, dass den Rechten der Bundesländer keine entsprechenden Pflichten und gesetzlichen Grenzen gegenüberstehen, (neben dem Pensionssystem) die weitaus größte Hypothek auf Österreichs Zukunft, das weitaus höchste Hindernis dafür, dass sich dieses Land wieder positiv entwickelt.
Deswegen sollten die beiden zentralen Anregungen des Verfahrensrichters unbedingt mit Vorrang umgesetzt werden, auch wenn sich die Bundesländer dagegen sträuben. Das eine ist eine enge Limitierung und Transparenzmachung der Haftungen der Länder, hinter denen sich ja große Risiken und Schulden verbergen können. Das zweite ist die Regelung einer Insolvenz eines Bundeslandes, wenn dieses – direkt oder durch Haftungen – zu viele Schulden auf sich geladen hat.
Neben diesen beiden Empfehlungen des Richters sollte noch eine dritte realisiert werden, die schon oft von Rechnungshof und Finanzminister gegeben worden ist: Das ist die Pflicht jedes Landes, für all seine Ausgaben auch die Verantwortung für alle dafür notwendigen Einnahmen zu übernehmen.
Würden diese drei Dinge umgesetzt – wozu es jeweils einer Verfassungsmehrheit bedarf –, dann hätte der Hypo-Skandal doch noch zu etwas Gutem geführt. Dann wäre auch der Föderalismus positiv zu sehen. Nur habe ich leider noch keine einzige Partei gehört, die diese Umsetzung wirklich verspricht.
Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.