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Die Richterin und der Präsidentschaftskandidat

In Frankreich hat jetzt der Regierungschef offen von einem „Versagen“ der Justiz gesprochen. Ein solches könnte man auch in Österreich konstatieren. Wenn auch in einigen anderen Zusammenhängen.

In Frankreich haben naiv-linksliberale Richter einen radikalen Islamisten gegen den Willen der Verfolgungsbehörden mit Fußfessel aus der Haft entlassen. Worauf der Mann dann einen Priester grauslich in einer Kirche abschlachten konnte. Der französische Regierungschef hat jetzt offen und ehrlich zugegeben, dass es da ein ziemliches Problem in der Justiz des Landes gibt.

Das gibt es aber auch in der österreichischen.

In Tirol hat eine Richterin den dortigen SPÖ-Obmann von der Beleidigung des FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Hofer freigesprochen, den er zweimal als „Nazi“ bezeichnet hat. Dabei hat sich der SPÖ-Mann längst selbst fair entschuldigt und ausdrücklich festgehalten, dass Hofer kein Nazi ist. Die Richterin hat sich jedoch gleichsam ersatzweise an die Spitze einer linken Antifa gestellt und behauptet, es gäbe ein „Tatsachensubstrat“ für diese Beschimpfung.

Und worin fand die Frau dieses Tatsachensubstrat? Einzig in der Tatsache, dass Hofer einer von ihr als rechtsextem bezeichneten Zeitschrift ein Interview gegeben habe.

Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Da wird das Geben eines Interviews an sich – also nicht irgendwelche dabei gemachten Aussagen – von der Naivität (oder Linksradikalität?) einer Richterin zum Delikt erklärt! Denn „Nazi“-Sein ist nun einmal ein Delikt.

Wenn das rechtskräftig wird, dann gute Nacht Pressefreiheit. Aber von dieser hat die Frau wohl kaum etwas gehört. Sie hat wohl auch nicht ganz begriffen, dass ein Gerichtssaal kein Platz ist, um Wahlkampf zu führen.

Das besonders Pikante ist ja: Diese Zeitschrift darf erscheinen. Sie ist daher kein Nazi-Blatt. Denn sonst müsste sie sofort verboten werden. Das heißt: Wenn die Linken – denen ja die Logik immer sehr fern liegt – agitieren wollen, dann wird man zum Nazi, weil man einer Zeitschrift ein Interview gegeben hat, die gar kein Nazi-Blatt ist.

Mit dieser Logik kann ich künftig auch jeden als Nazi bezeichnen, der einem kommunistischen oder linksextremistischen Blatt ein Interview gegeben hat. Schließlich waren die sowjetischen Kommunisten durch den Molotow-Ribbentrop-Pakt fast ein Jahr die engsten Verbündeten der Nazis, die ohne diesen Pakt und den gleichzeitigen sowjetischen Angriff auf Polen gar nicht den Weltkrieg anfangen hätten können.

Mit dieser Logik kann man auch die große Mehrheit des Nationalrats als „Nazis“ bezeichnen. Haben sie doch den „Nazi“ Hofer zum dritten Nationalratspräsidenten gewählt. Mit dieser Logik ist auch die österreichische Justiz eine Nazi-Organisation. Hat sie doch 1945 etliche Richter übernommen, die unter dem Hitler-Regime gedient haben.

Wir haben ganz offensichtlich ein ziemliches Problem in der Justiz – ein intellektuelles oder gar ein ideologisches. Bisher schien es ja eher nur in der Staatsanwaltschaft Probleme zu geben. Siehe die Causa Kampusch, siehe die Niederschlagung der Faymann-Ostermayer-Bestechungsinserate, siehe die mehr einem fiktiven Roman als einer Fakten-Zusammenstellung gleichende Grasser-Anklage. Immer öfter muss man das aber auch in der Richterschaft konstatieren. Siehe etwa die absurd hohen Strafen gegen zwei ÖVP-Politiker in Kärnten und Wien. Siehe die Entwicklung der Judikatur zur „Verhetzung“.

Übrigens hätte ich an sich durchaus Verständnis, wenn die Richterin die Anklage abgewiesen hätte – aber doch um Himmels willen nicht mit dieser Begründung. Es wäre durchaus akzeptabel gewesen, hätte sie gesagt: Das Gericht ist nicht dazu da, um ständig die gegenseitigen Beschimpfungen der politischen Klasse aufzuarbeiten. In der Politik herrscht nun mal von allen Seiten ein brutaler Ton, an den man sich gewöhnt haben muss, wenn man selbst Politiker ist.

Aber es geht eindeutig zu weit, wenn sich jetzt eine Richterin selbst zur Partei bei solchen Beschimpfungen macht. Und das hat sie mit dieser wirren Tatsachensubstrat-Argumentation getan – ganz unabhängig davon, ob ein Präsidentschaftskandidat, dessen Bild vielleicht bald in allen Ämtern hängen wird, das Objekt ihrer wirren Argumentation ist oder sonstwer.

Noch dazu, wo sich der Schimpfer selbst längst ausdrücklich entschuldigt hat. Noch dazu, wo in einem rechtskräftigen Zivilurteil das Gegenteil von dem festgehalten worden ist, was die Tiroler Strafrichterin jetzt von sich gegeben hat. Aber freilich: Kenner des Justizgetriebes wissen, dass viele Strafrichter unter Minderwertigkeitskomplexen gegenüber den als nobler geltenden Zivilrichtern leiden. Da mag man dann schon verlockt sein, ein Zivilurteil de facto um 180 Grad zu konterkarieren.

Aber die Richterin wird sich jetzt sicher in irgendwelchen progressiven Zirkeln feiern lassen können. Mit einem klaren Tatsachensubstrat.

In Österreich gibt es zum Unterschied von Frankreich bisher noch kein Regierungsmitglied, das offen ansprechen und zugeben würde, dass wir ein Problem in der Justiz haben. Es wird höchste Zeit, das viel offener zu diskutieren.

 

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