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Österreichs Sorge: das Wählerregister

Die Koalition plant nun, ein zentrales Wählerregister einzuführen. Der Plan dürfte vernünftig und in Ordnung sein – obwohl er eigentlich gleich zweifach zu Kopfschütteln führt.

Zum ersten deshalb, weil das Projekt in Sachen Wichtigkeit ungefähr an zweihundertfünfzigster Stelle der österreichischen Problemliste steht. Aber Politik wie Medien befassen sich halt lieber mit Marginalien, die sie auch verstehen. Die neue Regierung kann so Tatendrang simulieren. Und die Medien können damit vorgeben, auch einmal auf der Seite der FPÖ zu stehen, die derzeit ja mit großer Intensität Gründe für eine Wahlanfechtung sucht.

Diese gibt es aber nicht. Bis auf die bei jeder Wahl vorkommenden kleinen Schlampereien und Irrtümer – die nur bisher nie jemanden gestört haben – in Minidimensionen ist nichts gefunden worden, was auch nur irgendwie zu einer erfolgreichen Wahlanfechtung führen könnte (und die einzigen zwei großen Themen „Gelenkte Stimmabgabe in Altersheimen“ sowie „Medienbestechung“ sind offenbar auch den Freiheitlichen zu heikel oder schwierig).

Überdies können Probleme der Größenordnung, die jetzt Österreich so erregen, weil etwa in einer Landgemeinde drei Stimmzettel zuviel in der Urne waren, auch mit einem zentralen Register genauso passieren.

Zum zweiten aber ist man auch über die Gründe erstaunt, mit denen sofort Kritiker gegen ein solches zentralen Register aufgetreten sind: Sie sorgen sich um den Datenschutz. Dieser könnte bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen für einen Kandidaten oder ein Partei sowie bei der Teilnahme an Volksbegehren verletzt werden. Gewiss, das kann nie ausgeschlossen werden.

Aber die gegenwärtige Regelung bietet nicht einmal den Hauch eines Daten- oder Anonymitätsschutzes: Denn wenn einer zur Zeit eines Volksbegehrens das zuständige Amt betritt, weiß man automatisch, dass er dieses Begehren unterstützt. Und die befassten Beamten und Bürgermeister wissen das erst recht. Besonders peinlich ist es in kleinen Gemeinden, wenn der Bürgermeister sieht, wer eine Unterstützungserklärung für eine gegnerische Partei abgibt. Wenn man hingegen mit Hilfe eines solchen Zentralregisters künftig ein Volksbegehren auch elektronisch unterstützen könnte, wäre die Anonymität des Unterstützers jedenfalls besser geschützt als jetzt.

Der Datenschutz ist längst zum Universalvehikel für alle geworden, die alles verhindern wollen.

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