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Es klingt arg: Die Bank Austria schiebt in ihrer finanziellen Notlage 3.300 Mitarbeiter aus dem eigenen Pensionsschema in die allgemeine ASVG-Sozialversicherung ab. Dabei zahlt sie an diese lange nicht so viel nach, wie wenn sie für die 3.300 von Anfang an beim ASVG eingezahlt hätte, was dreimal so viel ausgemacht hätte. Seltsam. Noch seltsamer sind freilich die Details, die einen ins Nachdenken bringen.
Denn diese Maßnahme der Bank dürfte rein gesetzlich gedeckt sein, obwohl es ein arges Verlust-Geschäft für die Pensionsversicherung ist. Dem Sozialminister, der das nicht so will, fällt nur das eher schwache Gegenargument ein: Diese Möglichkeit sei immer nur für Einzelfälle gedacht gewesen, nie jedoch für 3.300 Menschen auf einen Schlag.
Nur: Rechtlich kann das keinen Unterschied machen. Ein gesetzlicher Anspruch kann nicht davon abhängen, ob er von einem, von hundert oder von 3.300 Menschen erhoben wird. Ein solcher Anspruch kann in einem Rechtsstaat auch nicht von der Laune des Sozialministers abhängen, ob der in einem Fall Ja und im anderen Nein sagt. Einen solchen Unterschied kann der Staat nur herstellen, indem er Gesetze ändert und dabei die Differenzierung an sachliche Voraussetzungen knüpft. Im konkreten Fall wäre es freilich wohl eine rückwirkende Änderung, für die es eine Verfassungsmehrheit braucht. Also auch die nunmehr angekündigte Gesetzesänderung geht nicht so einfach, wie die Politik tut.
Noch viel spannender, fragwürdiger – und öffentlich kaum diskutiert! – ist, wieso es diese rechtliche Möglichkeit überhaupt gibt (von der die Normalsterblichen bisher gar nichts gewusst haben). Da stößt man auf Seltsames: Bisher hat fast nur die öffentliche Hand davon Gebrauch gemacht. Sie hat solcherart Beamte, die den öffentlichen Dienst vorzeitig verlassen, billig der ohnedies brustschwachen allgemeinen Pensionsversicherung angehängt.
Bei Bundesbeamten könnte man zwar sagen: Ist ja egal, am Ende trägt sowieso das Bund das Pensionsdefizit. Bei Landesbeamten ist das gar nicht egal: Da bedienen sich die Länder billig dieser Regelung, um ihre eigenen Pensionssysteme zu entlasten (die noch dazu oft – insbesondere in Wien – luxuriöser sind als das Pensionssystem der Bundesbeamten). Und sie müssen kein Defizit abfangen.
Trotz des Aufjaulens aller Parteien scheint also die Bank Austria im Recht. Dennoch sollte sie sich in Zusammenhang mit den Pensionen auch einer ganz anderen sehr unangenehmen Frage stellen: Warum baut sie erst 2016 ihr Luxuspensionssystem ab, da ihrer italienischen Mutter das Wasser schon bei beiden Nasenlöchern steht? Warum hat sie das nicht wie praktisch alle Unternehmen, die einst ebenfalls üppige Firmenpensionssysteme hatten, noch im vergangenen Jahrtausend abgebaut? Also dann, als sich schon die eigenen Probleme abzeichneten, als auch das Aus-dem-Ruder-Laufen aller Pensionssysteme angesichts der steil steigenden Lebenserwartung absehbar geworden ist?
Dafür gibt es eine eindeutige Erklärung. Vor 20 Jahren hatten in der Bank Austria nur drei Menschen echte Macht: Bürgermeister Häupl, Generaldirektor Randa und Betriebsratschefin Fuhrmann. Und keiner von ihnen war zu Maßnahmen im Interesse der Bank bereit, sobald dadurch die Interessen von Stammwählern getroffen werden. Es ist also weniger sinnvoll, über ein verfassungswidriges Gesetz zu debattieren, als über die mutmaßliche Untreue dieser drei Menschen.
Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.