Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Was hat uns diese Regierung nicht schon alles angekündigt! Jetzt also die „Obergrenze“ für „Flüchtlinge“. Gähn. Das ist ungefähr so viel wert wie das unzählige Male groß verkündete Ende der Schuldenmacherei. Oder wie die ebenfalls seit Jahren auf jeder To-Do-Liste schon wie erledigt stehenden und bis heute nie umgesetzten Punkte Pensionsreform, Finanzausgleichsreform, Verwaltungsreform, Heeresreform, Staatsreform, usw.
Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich wäre es ein großer Erfolg und Fortschritt, wenn Österreich heuer „nur“ noch 37.500 „Flüchtlinge“ hereinlassen würde, und nicht neuerlich die aberwitzige Zahl von 90.000 – also eine durchschnittliche Landeshauptstadt. Aber mit der Verkündung einer bloßen Zahl ist noch gar nichts bewirkt. Ganz abgesehen davon, dass diese von der Regierung verkündete Zahl deutlich über der ohnedies schon großen Menge der Asylwerber im Jahre 2014 und jener der Jahre davor liegt. Und auch für die darauffolgenden Jahre hat man schon eine höhere Zahl als die aus dem Jahr 2014 programmiert.
Solche Zahlen zu verkünden ist aber in Wahrheit nur lächerlich, wenn man nicht auch gleichzeitig genau dazu sagt, wie man sie erreichen will und was bei ihrem Übersteigen passiert. Vorerst gibt es jedoch noch kein einziges konkretes Gesetz, keinen einzigen Gesetzesentwurf, keine einzige administrative Maßnahme, die bewirken würde, dass auch nur ein einziger Asylwerber weniger ins Land kommt. Im Gegenteil: Jetzt schiebt auch schon Deutschland täglich Hunderte nach Österreich ab. Und die dürfen bei uns frei herumlaufen und untertauchen.
Und selbst das, was jetzt vage angekündigt worden ist, ist zur Gänze heiße Luft:
Man muss stärker denn je argwöhnen: Die im Inneren total unsichere und uneinige Koalition hat nur einen nach Tatkraft klingenden Beschluss zusammenschustern wollen, ohne aber wirklich zu Taten imstande zu sein. Der Zweck des Ganzen: Man will das Thema wieder ein paar Wochen vom Tisch haben – vor allem während des Präsidentschaftswahlkampfs.
Nachher wird man dann halt wieder einmal ganz erstaunt feststellen: Oje, da kommen ja doch mehr, als wir vorgesehen haben.
Man wird dann wieder die EU als schuldig vorschieben, die eigentlich handeln hätte müssen. Schon jetzt redet Reinhold Mitterlehner wieder davon, dass der österreichische Beschluss primär Druck auf die EU ausüben soll. Dabei hat derselbe Mann noch Tage davor selbst jedes Hoffen auf zielführende Maßnahmen der EU (völlig zu Recht) als ein „Warten auf Godot“ abgetan. Man sieht: Der Rückzug ist schon vorprogrammiert.
Und sollte man nicht mehr die EU als Sündenbock verwenden können, dann wird halt das im Frühjahr überraschenderweise wieder wärmer werdende Wetter schuld sein; auch die Russen oder die Amerikaner stehen immer als Universalschuldige bereit.
Ist das nicht zu überhart geurteilt? Bewegen sich die Dinge nicht doch endlich in die richtige Richtung? Nein, keineswegs. Die Regierung hat lediglich eine gute Absicht verkündet, aber absolut noch nichts bewegt – auch wenn der oberste Immigrations-Förderer ORF groteskerweise schon in jeder Sendung von Tränengas spricht, das damit von der Regierung beschlossen worden wäre (dessen Einsatz übrigens durchaus legitim wäre, wenn es notwendig sein sollte, um die Souveränität des Landes zu verteidigen oder wiederherzustellen).
Glaubwürdig wäre das Obergrenzen-Gerede jedenfalls erst, wenn an Stelle des oben wiedergegebenen inhaltsarmen Katalogs ganz konkrete Gesetze und sonstige Maßnahmen beschlossen würden, die wirklich etwas bewegen. Dazu würde insbesondere gehören:
Es muss der Regierung endlich klar werden: Weil sie so lange alles treiben hat lassen, weil heute Österreich das offenste Scheunentor Europas ist, sind jetzt viel härtere Maßnahmen notwendig, als wäre man von Anfang an konsequent gewesen. Nur harte Maßnahmen – und die dann in Afrika und Asien darüber kursierenden Berichte – können eventuell noch die Völkerwanderung stoppen.
Hätte die Regierung Kraft und Mut dazu, dann müsste sie auch eine Konfrontation mit einigen illusionistischen beziehungsweise linksradikalen Höchstrichtern in Wien, Luxemburg und Straßburg in Kauf nehmen. Denn die haben noch viel mehr als die Politik in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass sich die Grenzen für jeden Einwanderungswilligen so weit geöffnet haben.
Wer glaubt, dass eine solche Konfrontation noch vermeidbar wäre, der sollte sich die zahllosen Urteile anschauen, die Österreich inzwischen fast wehrlos gegenüber der Völkerwanderung gemacht haben. Diese Gerichtshöfe haben es sogar verboten, trotz des Dublin-Abkommens Asylwerber wieder nach Griechenland, Italien oder Ungarn abzuschieben.
Als konkretes Beispiel für die total welt- und menschenfremd gewordene Judikatur sei eine Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichtshofs über die eventuelle Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen zitiert. Diese kulminiert in dem Satz: „Die Auffassung, im Fall eines vorsätzlichen Mordes sei eine positive Prognose nicht möglich, ist in dieser Absolutheit nicht rechtmäßig.“
Aus dem Juristendeutsch übersetzt: Nicht einmal bei vorsätzlichen Mördern mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist bei unseren Gerichten eine Ausweisung sicher. Der Verwaltungsgerichtshof wirft auch in diesem Fall eines (Blutrache!-)Mörders mit Gutmenschvokabular herum: „Die Prüfung ist fallbezogen in Form einer Prognose ausgehend vom Gesamtverhalten des Fremden vorzunehmen.“
Offenbar will der Gerichtshof mit solchen Sprüchen berücksichtigt sehen: An den meisten Tagen hat der Mann ja eh niemanden umgebracht, das „Gesamtverhalten“ ist also eh nicht so arg. Und wörtlich: „Unter Berücksichtigung aller Umstände des vorliegenden Falles sei daher nicht auszuschließen, dass nach einem derart langen Zeitablauf nunmehr eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch den Revisionswerber verneint werden kann.“
Also wieder übersetzt: Man muss nur noch einen netten Psychologen finden, der bestätigt, dass der Mann eh wahrscheinlich niemanden mehr umbringen wird und eigentlich einen ganz netten Eindruck macht. Schon bleibt er da.
Das heißt im Klartext: Solche radikal linksgewendete (wenn sich auch hinter juristischem Geschwurbel tarnende) Gutmenschgerichte werden am Ende fast jedem das Dableiben ermöglichen, wenn es nicht ganz massive Gesetzesänderungen gibt, um das zu verhindern. Eine Obergrenze hilft da gar nichts.
Angesichts zahlreicher im Lauf der letzten Jahre immer immigrationsfreundlicher gewordener Entscheidungen der Höchstgerichte steht der Regierung also ein harter Kampf bevor, wenn sie wirklich ihr Ziel ernst meinen sollte. Die Bereitschaft dazu ist freilich bei einer Regierung Faymann fast auszuschließen.
Hätte sie jedoch den nötigen Mut, dann wäre der Kampf auch durchaus nicht aussichtslos. Aber ohne Gesetzesänderungen im Asyl- und Fremdenrecht, die auch den Verwaltungsgerichtshof binden würden, wird mit Sicherheit gar nichts gehen. Höchstwahrscheinlich wird man auch Verfassungsgesetze brauchen, um die genauso zuwandererfreundliche Mehrheit des Verfassungsgerichtshofs einzubremsen. Sollte sich da die Regierung einigen, halte ich es für unvorstellbar, dass die FPÖ ihr die nötige Mehrheit für ein Verfassungsgesetz verweigert.
Ob darüber hinaus auch eine Änderung der Genfer Flüchtlingskonvention nötig ist, scheint mir hingegen offen zu sein. Das, was da inzwischen aus der Konvention geworden ist, war jedenfalls bei weitem nicht die Intention bei deren Abschluss. Es könnte also vielleicht auch genügen, wenn Judikatur und Exekutive wieder zur exakten Einhaltung der Konvention, aber zum Verzicht auf jede sonstige Fleißaufgabe zurückgebracht werden könnten. Dennoch sollte Österreich zu Gesprächen mit anderen Ländern auch über eine Änderung der Konvention offen sein. Das ginge ja ohnedies nur in internationalen Absprachen.
Kabarettartig wird die Sache wieder einmal in der Darstellung durch den ORF. Dort hat man sofort entsetzt gejammert, dass eine neue Flüchtlingspolitik völkerrechtlich gar nicht erlaubt sei. Das würden „Experten“ sagen (die im ORF zwar nie identifiziert werden, hinter denen sich aber immer die Meinung des linken Randes der Grünen verbirgt). Wären auch Juristen gefragt worden, dann hätten sie dieser Behauptung gleich dreierlei entgegenhalten müssen:
Alles nur linker ORF-Schwachsinn.
Das einzige, was vielleicht doch noch optimistisch stimmt, ist die Tatsache, dass die üblichen Verdächtigen gegen die „Obergrenzen“-Absichten der Regierung protestiert haben: Grüne, Neos, Caritas, aber aus der SPÖ nur deren Linkslinksaußen, die Wiener Stadträtin Wehsely. Also möge eine fünfprozentige Hoffnung bleiben, dass sich aus dem vorerst reinen Papiertiger „Obergrenze“ vielleicht doch noch etwas entwickeln könnte, was Substanz hat. Und dieses Land rettet.
PS: Die ziffernmäßig präzise Nennung einer „Obergrenze“ gleicht einem anderen politischen Beschluss der letzten Monate bis aufs Haar: Nämlich der Festlegung der globalen Temperatur fürs Jahr 2050 auf ein halbes Grad genau. Wir sehen: Die Politik hat weltweit alles bis aufs Komma im Griff. Oder doch zumindest die Schlagzeilen vom nächsten Tag. Nur leider ist der Fasching bald vorbei…