Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Die Gleicheren vor dem Gesetz

Der Neos-Chef Matthias Strolz ist vom Nationalrat „ausgeliefert“ worden, womit das eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn vorangetrieben werden kann. Sein Delikt waren möglicherweise unerlaubte Massen-SMS vor der jüngsten Wiener Gemeinderatswahl. Dieses Verfahren ist seltsam. Denn wenn man es mit einem früheren Verfahren wegen des gleichen Delikts eines Politikers vergleicht, zeigt sich wieder einmal, dass der Staat vor allem in Wien nicht objektiv, sondern sehr parteiisch vorgeht.

Der Wortlaut des inkriminierten SMS, das die Neos vor der Wien-Wahl an Tausende Handy-Nummern ausgesendet haben, lautete: „Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger.“ Dieses Massen-Mail war nach Ansicht der Behörde verboten. Deshalb soll Strolz nun bestraft werden (Höchstrahmen immerhin 37.000 Euro). Formaljuristisch haftet nämlich er als Parteiobmann und nicht Meinl-Reisinger.

Aber um diese Formalfrage geht es hier nicht. Es geht auch nicht darum, ob man die Neos mag oder nicht. Und schon gar nicht geht es darum, ob ein solches SMS den Neos auch nur eine einzige zusätzliche Stimme eingebracht hat (was recht zweifelhaft erscheint).

Es geht hier einzig und allein darum, dass vor dem Gesetz alle Bürger und alle Politiker gleich sind, gleich sein sollten. Aber genau dieses oberste Grundprinzip des Rechtsstaats wird wieder einmal nicht befolgt.

Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man den Fall Strolz mit dem Fall Michael Häupl aus dem Nationalratswahl-Wahlkampf 2008 vergleicht. Denn damals hat Häupl 70.000 Wiener anrufen lassen – von einem Tonband mit seiner Stimme. Während die Strolz/Meinl-SMS noch eine relativ neutrale Mitteilung enthalten hat, pries Häupl auf diesem Tonband die (angeblich) niedrigen Gemeindebaumieten und Müll-Gebühren in Wien (wobei letztere in Wahrheit so hoch sind, dass die Gemeinde damit einen deutlichen Überschuss für ihre sonstigen Geschäfte wie etwa die Medienbestechung erwirtschaftet!). Das sind also viel stärker propagandistisch gefärbte Inhalte gewesen als bei den Neos.

Dennoch hat der „Unabhängige“ Verwaltungssenat Wien das Verfahren gegen Häupl rechtskräftig eingestellt. Ohne veröffentlichte Begründung. Dennoch wird jetzt ein neues Verfahren gegen einen Politiker wegen des gleichen Tatbestands eröffnet. Was mehr als seltsam ist.

Denn wenn man in Massen-SMS beziehungsweise -Tonband-Anrufen von einem Politiker ein Delikt sieht (auch der Gesetzeswortlaut spricht dafür, dass es eines ist), dann sind für den damaligen Häupl-Freispruch eigentlich nur zwei Begründungen denkbar. Entweder es war schlicht die „richtige“ Parteifarbe Häupls entscheidend; oder aber der Senat fiel auf den Trick herein, dass die Häupl-Anrufe als angebliche „Umfrage“ getarnt waren. Diese Tarnung ist nun freilich der allerbilligste Schmäh. Mit solchen „Umfragen“ arbeitet jeder zweite Keiler, der den Menschen ein Zeitschriften-Abo oder eine Spende für eine NGO andrehen will. Hat der „Unabhängige“ Senat den Sozialdemokraten ernstlich diesen Schmäh abgenommen? Oder gilt einfach: Genossen verurteilen wir nicht?

Es gibt zwar keine offizielle Begründung. Aber jeder Wiener wird sich darauf wohl selbst einen Reim machen.

Er wird sich auch an den Skandal erinnern, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Regierungsmitglieder Faymann und Ostermayer niedergeschlagen hat. Diese hatten nahestehenden Medien, um sie bei Laune zu halten, Inserate von ÖBB und Asfinag zugeschoben, ohne aber dass die eigentlich allein dafür zuständigen Vorstände dieser Gesellschaften den Inseraten im Vorhinein zugestimmt hätten, sie aber dann unter politischem Druck bezahlten.

Er könnte sich ebenso an den erst ein paar Tage zurückliegenden Fall erinnern, dass das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung gegen den Kärntner Landeshauptmann den kriminellen Vorwurf der Untreue als bestätigt gesehen hat. Dabei geht es nicht um Vorwürfe gegen den verstorbenen Jörg Haider (der wohl auch viel am Kernholz hatte), sondern um solche gegen den amtierende Peter Kaiser. Der aber gehört der SPÖ an. Und offenbar deshalb  schreibt fast kein Medium darüber. Nur in wenigen Medien gab es einen Bericht unter dem nichtssagenden und völlig von Kaiser ablenkenden (in mehreren Medien identen, daher wohl von der offiziösen APA stammenden!) Titel: „TopTeam-Affäre - BAK-Ermittler sahen Vorwürfe als bestätigt an“. Es gilt offenbar österreichweit: Nur nicht auf SPÖ oder Kaiser hinweisen. Dabei soll dieser einst mittels sechs getürkter Rechnungen einer Werbeagentur rund 140.000 Euro aus Landesmitteln beiseitegeschafft haben.

Gewiss: Ähnliches wird auch immer wieder bei anderen Parteien aufgedeckt. Etwa erst dieser Tage beim ÖVP-Abgeordneten Schönegger, bei dem es um 119.000 Euro Telekom-Gelder gegangen sein soll. Der Unterschied: Aus seinem Fall hat beispielsweise orf.at sogar die Spitzenmeldung gemacht.

Der Verdacht wird immer stärker, dass sowohl Medien wie Strafbehörden in diesem Land allzu provozierend mit zweierlei Maß messen. Das aber sollte in einem Rechtsstaat absolut keinen Platz haben.

Ich schreibe regelmäßig Kommentare für die unabhängige und rund um die Uhr aktuelle Informationsseite „Vienna.at“.

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung