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Recht geschickt hat sich Josef Pröll vor dem Hypo-Ausschuss des Parlaments gerechtfertigt. Damit hat sich der Eindruck weiter verstärkt, dass solche Ausschüsse nicht gerade der Gipfelpunkt der Professionalität sind, dass etwa die einstige Griss-Kommission deutlich bessere und klarere Antworten auf die Hypo-Frage geliefert hat, als das Parlament vermag (auch wenn Griss neuerdings aus leicht durchschaubaren Motiven von den Parteien wild attackiert wird).
Pröll hat die Schuld auf Kärntens wahnwitzige Haftungen geschoben und vorgegeben, dass er selbst in jenen Dezembertagen nie an der Notwendigkeit der Re-Verstaatlichung der Hypo gezweifelt habe. Freilich lässt auch die Aussage des ehemaligen Finanzministers eine ganze Reihe von großen Fragezeichen offen.
Die wichtigsten sind:
Aber auch die Opposition hat sich im Ausschuss neuerlich nicht mit Ruhm bekleckert. Denn es ist absolut absurd, ausgerechnet auf der Nebenfrage herumzureiten, dass Pröll den Anwalt nennen soll, der ihn in jener Zeit beraten hat. Das fällt jedoch genauso wie etwa das Beichtgeheimnis oder das ärztliche Geheimnis voll ins Anwaltsgeheimnis. Dieses hat in einem Rechtsstaat bedingungslos zu gelten, solange der Anwalt nicht in einer offiziellen Funktion – etwa als Verhandlungsteilnehmer – auftritt. Und wenn ein Abgeordneter vermutet, dass ein Rechtsanwalt eine verbotene Doppelvertretung begangen hat, hätte er die Pflicht, diesen bei der Anwaltskammer anzuzeigen.
Ziemlich bedauerlich, dass nicht nur die Regierung (siehe die starke Einschränkung der Meinungsfreiheit, siehe das geplante „Informationsfreiheitsgesetz“, das ja das Gegenteil der Überschrift bedeutet), sondern auch die Opposition in Sachen Grundrechte so defizitär ist.
Nur zur Erinnerung für die Abgeordneten: Das Anwaltsgeheimnis ist ein solches Grundrecht. Und auch einzelne Abgeordnete stehen nicht über dem Recht oder gar den Grundrechten, selbst wenn sie das oft zu glauben scheinen.