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Nicht zu früh freuen!

Hans Jörg Schelling darf sich zwar zu Recht ein klein wenig freuen. Aber das dicke und für ihn blamable Ende in Sachen Hypo/Heta kommt noch. Und dann wird Österreich nicht nur 45, sondern 90 oder 100 Prozent für Anleihen der Kärntner Ex-Bank zahlen müssen.

Der jetzt ausgehandelte Kompromiss zwischen Österreich – auch Kärnten – und Bayern ist aber ein Erfolg. Bayern bzw. die BayernLB wird von Österreich „nur“ noch 45 Prozent des ursprünglich geforderten Geldes bekommen. Dadurch fließt jedenfalls nicht viel weiteres Steuergeld (aus welchem Land immer) an teure Anwälte. Schon deswegen ist der Kompromiss gut und richtig. Er hält auch hoffentlich (in einer abstrus kompliziert gewordenen Finanzwelt müssen ja noch viele Aufseher zustimmen, die oft mehr formal als wirtschaftlich denken).

Nur sollte sich weder Schelling noch sonst jemand in Österreich freuen, dass ein ähnlicher Vergleich auch bei den anderen Gläubigern durchbringbar wäre. Denn gegenüber Bayern beziehungsweise der Bayrischen Landesbank war die Lage für Österreich viel besser. Zum einen hat Österreich da schon viel bezahlt – was also die gut klingende Quote deutlich relativiert. Zum anderen hat die österreichische Seite gegenüber der bayrischen starke Gegenargumente: Das bayrische Geld wäre ein Eigenkapital-Ersatzdarlehen gewesen; Bayern hätte überdies bei der Übertragung der Hypo an die Republik Österreich ein wenig getrickst.

Die Regierungen in München und in Wien haben jetzt begriffen, dass das viele spannende, aber völlig offene Rechtsfragen aufwirft, über die man Jahre streiten könnte. Sie haben sich daher auf einen Vergleich geeinigt. Klugerweise. Das ist übrigens auch ein Vorbild in Zeiten, da sich Länder und Staaten anderswo auf überhaupt nichts mehr einigen können. Ob das nun der ewige Atomkrieg der Welt mit dem Iran, der europäische Schuldenkrieg mit Griechenland, der Asylantenkrieg in der EU oder der Zelt-Container-Krieg in Österreich ist.

Jedoch: All die privaten Gläubiger der Hypo werden sich um diesen Vergleich oder gar um die 45er Quote überhaupt nicht kümmern. Sie haben eine rechtsgültige Garantie des Bundeslandes Kärnten für Anleihen der Hypo in Händen. Ihnen gegenüber kann kein Gegenargument vorgebracht werden, dass das ja nur ein Eigenkapital-Ersatz wäre, oder dass sie geschwindelt hätten. Sie wollen daher mit guten Chancen ihr Geld auf Heller und Pfennig zurückhaben.

Noch dazu ist der zuständige Gerichtsstand leider, leider nicht in Österreich. Nur sehr naive Menschen und Politiker glauben ja, dass es völlig gleich wäre, welches Gericht „objektiv“ zu judizieren hat; deswegen bestehen ja Investoren auf der Vereinbarung eines neutralen Schiedsgerichts, bevor sie Geld ausgeben.

Daher wäre es ein Wunder, wenn Österreich nicht am Ende doch noch 90 oder gar 100 Prozent zahlen müsste. Andernfalls würde es wie Argentinien auch noch Jahrzehnte nach einem Zahlungsausfall überall im Ausland vom Exekutor verfolgt werden. Die noch schlimmere und teurere Folge des von Schelling verhängten Moratoriums, also der Nichtzurückzahlung von Hypo-Krediten (genauso, wie es auch Griechenland mit seinen Schulden tut!) ist ja schon eingetreten: Niemand mehr will österreichischen Bundesländern oder Banken Geld borgen, oder nur sehr teuer.

Die Frage ist daher nur, wie viel Jahre da teuer prozessiert wird, bis die jedenfalls teure Niederlage der Lex Schelling eingestanden wird. Oder wird das in schlechter österreichischer Tradition dann erst wieder der nächste Finanzminister tun?

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