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Immer öfter muss man sich über die österreichische Strafjustiz wundern. Sie erinnert immer mehr an Bananenrepubliken. Anlass dazu gibt es gleich in mehreren Prozessen binnen weniger Stunden.
Ein Mitarbeiter der AUA am Flughafen Jerewan wurde freigesprochen, weil er 42 Menschen mit gefälschten Visa im Check-In-Bereich durchgewinkt hat. Ein Urteil mit schlimmen Folgewirkungen: Wirkt es doch in Zeiten wie diesen als massive Ermutigung für weitere Schlepper.
Noch viel empörender ist das nach einem viertägigen Strafprozess ergangene Urteil gegen die sogenannte Goldenberg-Bande. Der Bandenchef bekam nur drei Jahre für schweren Raub, Erpressung und Körperverletzung, einige weitere Mittäter erhielten noch mildere Strafen, nur ein besonders „aktiver“ bekam sechs Jahre. Das Strafausmaß für den Bandenchef – trotz der Vielzahl von Delikten und der Größe der Bande – ist vor allem deshalb so erstaunlich, weil die österreichische Regierung ja gerade eine komplette Strafrechtsänderung eingebracht hat, die (abgesehen von einigen in diesem Blog schon angesprochenen Blödheiten) vor allem damit begründet wird, dass im geltenden Strafgesetzbuch Eigentumsdelikte wie Raub viel zu streng bestraft würden. Dieses Urteil lässt zweifeln, ob da irgendetwas zu streng ist.
Dabei haben die Untaten der vor allem im Immigranten-Milieu angesiedelten Goldenberg-Bande Wien in die Kategorie des von Gangstern beherrschten Chicago der 20er Jahre gebracht. Wer den Vergleich übertrieben findet: Wie soll man bitte sonst eine Bande einordnen, die mit 150(!) Mittätern ein breitangelegtes Kriminalitätsnetz aufgebaut hat?
Berücksichtigt man, dass in der Regel Haftstrafen nicht voll abgedient werden müssen, kann man mit Sicherheit davon ausgehen: In Kürze wird diese Bande wieder in dieser Stadt aktiv sein. Wenn nicht andere Banden in der Zwischenzeit ihre Claims abgesteckt haben und diese verteidigen. Was dann halt mit etlichen Schießereien ausgetragen wird.
Der dritte Vorgang, bei dem man über die österreichische Strafjustiz nur noch den Kopf schütteln kann: Im Aliyev-Prozess sagte ein aus Kasachstan gekommener Zeuge, der dort im Gefängnis sitzt, aus – und wurde von zwei kasachischen Polizisten in Zivil in Österreich auf Schritt und Tritt „begleitet“. Die zwei saßen während der Aussage sogar im Gerichtssaal. Damit hat sich Österreichs Justiz wirklich als die einer Bananenrepublik erwiesen. Offenbar können hier die Schergen eines Diktators völlig unbehindert und offen agieren.
Der Richter – der in diesem ganzen Verfahren immer mehr zum einsamen Helden gegen eine üble Mafia wird – konnte nur die Personalien der beiden aufnehmen lassen. Aber sonst ist er machtlos. Denn der ganze Vorgang war offenbar mit Staatsanwaltschaft und Justizministerium abgesprochen. Er demonstriert, dass Österreich vor einer ölreichen Diktatur total in die Knie gegangen ist. Eine Diktatur, die ganz zufällig Alfred Gusenbauer um 400.000 Euro auf ihrer Gehaltsliste hat. Und ein paar ähnlicher Menschen mit ähnlichen Gagen . . .
Im gleichen Prozess stellte sich am gleichen Tag heraus, dass die (mit Gusenbauer eng befreundete) Kanzlei Lansky Aussagen eines Angeklagten zuvor „einstudiert“ und „abgeändert“ hat. So etwas ist für einen Rechtsanwalt eigentlich ganz streng verboten. Lansky hat jedoch unverändert weiter die Lizenz als Rechtsanwalt. Und Oberlandesgericht plus Staatsanwaltschaft haben ganz im Sinne Lanskys die beiden Angeklagten wieder verhaften lassen, die der Prozessrichter zuvor wegen vieler widersprüchlicher Zeugenaussagen und manipulierter Gutachten auf freien Fuß gesetzt hatte.
Noch irgendwelche Fragen zum Zustand der österreichischen Strafjustiz?