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Die Hypo-Verstaatlichung wird nun – hoffentlich – dort untersucht, wo sie hingehört: vor Gericht. Und nicht vor einem Haufen Parteipolitikern, die sich nur auf Wadlbeißerei über Nebensächlichkeiten zu konzentrieren vermögen.
Gewiss, Strafanzeigen gegen Politiker gehören zum täglichen Brot der Justiz und sind oft wenig ernst zu nehmen. Vor allem der grüne Peter Pilz will mit ständigen Anzeigen primär ständig andere Politiker anpatzen. Aber bei kaum einem Vorgang würde es mehr interessieren, wie die normalerweise am meisten um Objektivität bemühte Abteilung der Republik, eben ein unabhängiges Gericht, darüber urteilt. Die Strafanzeige durch ein Wiener Anwaltsbüro klingt jedenfalls durchaus schlüssig und substanziell. Und dazu würde man gerne und bald Zeugen unter Wahrheitspflicht hören.
Kern des Vorwurfs: Der damalige Finanzminister Josef Pröll und sein Staatssekretär Andreas Schieder haben sich die Hypo Alpen-Adria ohne jene sorgfältige Prüfung („Due Diligence“) andrehen lassen, wie sie sonst die Justiz von jedem ordentlichen Kaufmann verlangt. In dem Kaufvertrag habe man nicht einmal geklärt, ob Forderungen der bayrischen Landesbank gegen die Hypo als Eigenkapitalersatz gelten. Österreich habe zugleich auf alle Gewährleistungsansprüche verzichtet, die sonst ebenfalls immer Teil eines Kaufvertrags sind.
Besonders spannend sollte es werden, endlich zu erfahren, von welchen Bank- und Konkurs-Spezialisten sich die Koalition damals über die Regierungsjuristen hinaus beraten hat lassen – oder ob es zum Unterschied von der bayrischen Seite gar keine qualifizierte Beratung gegeben habe. Das vermutet jedenfalls die Anzeige. Und das wäre wohl grob fahrlässig. Namen qualifizierter Berater (die bei Bekanntwerden jede Reputation verlieren würden) sind jedenfalls bisher keine bekannt geworden.
Jetzt kann man nur hoffen, dass die Causa von der Staatsanwaltschaft diesmal nicht auf Sankt Nimmerlein verschoben wird.