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Wie sie ununterbrochen noch mehr Bürokratie erzeugen

Und zugleich den Steuerzahler schädigen. Aber sogar der Opposition ist das offensichtlich wurscht. Oder sie hat den jüngsten Schwachsinn der Regierung ob des ständigen Bassena-Streits rund um den Untersuchungsausschuss gar nicht mitbekommen.

Oberflächlich klingt das neue Gesetz ja fad bis harmlos. Wer ist denn auch imstande, in einem „Bundesvergabegesetz“ und dessen Neuordnung etwas Interessantes zu vermuten . . .

Doch ist es durchaus brisant. Denn die Regierung selber schreibt in den Erläuterungen zu dem Gesetz, dass als Folge „ein finanzieller Mehraufwand für öffentliche Auftraggeber zu erwarten“ ist. Sie hat also keinen Genierer, das nur wenige Tage nach einem riesigen Steuerpaket zu tun, das vor allem aus unheiligen Schwüren bestanden hat, jetzt wirklich eisern sparen zu wollen.

Je lauter sie zum Fenster hinaus „Jetzt machen wir Verwaltungsreform“ ruft, umso komplizierter, aufwendiger und teurer macht sie die Verwaltung.

Dieses Gesetz ist aber nicht nur wegen der totalen Diskrepanz zu den Versprechungen beim Steuerpaket eine Provokation, sondern auch noch wegen einer anderen Gleichzeitigkeit: der Forderung, dass jetzt die Lehrer zwei Stunden länger arbeiten sollen, weil man kein Geld habe. Aber dennoch leistet sich die Koalition zugleich den absurden Luxus, bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr den Billigstbieter zum Zug kommen zu lassen.

Die Dummheit dieses Gesetzes ist eine vierfache:

  1. Erstens, weil künftig Aufträge teurer vergeben werden als nötig. Nichts anderes heißt es ja, wenn statt dem Billigst- der Bestbieter zum Zug kommen wird. Dabei geht es wohlgemerkt keineswegs darum, dass Billigstbieter automatisch Mist liefern. Mist haben einerseits auch schon sehr teure Auftragnehmer produziert. Und andererseits hat man auch schon jetzt einen Billigstbieter ausschließen können, wenn sein Offert nicht den Anforderungen entsprochen hat, wenn es eine bekannt unseriöse Firma ist, wenn diese schon einmal schlechte Qualität geliefert hatte.
  2. Zweitens wird mit diesem neuen Vergaberecht der in Österreich ohnedies schon schlimmen Korruption Tür und Tor noch weiter geöffnet. Denn künftig ist es für Anbieter viel leichter, mit Hilfe befreundeter Beamter und Politiker zum Zug kommen, weil man eben der Beste sei; man muss nicht mehr der Billigste sein. Jeder Korruptionsexperte weiß: Je komplizierter man Prüfvorgänge macht, umso mehr Korruption gibt es.
  3. Drittens, weil die Regierung selber zugibt, dass damit die eigene Bürokratie deutlich aufwendiger wird. Dabei war das Vergaberecht jetzt schon eine der kompliziertesten Gesetzesmaterien und enorm zeit- und kostenaufwendig. Eigentlich wären also Beschleunigung und Vereinfachung sinnvoll gewesen. Und nicht ein schon von vornherein zugegebener unproduktiver „Mehraufwand“ sowie neue unklare Begriffe, die Platz für endlose Streitigkeiten eröffnen.
  4. Viertens werden auch die Unternehmen selbst massiv belastet. Das kann höchstens jener Firma gleichgültig sein, die den Auftrag erhält. Wieder sei die Regierung in ihren Erläuterungen wörtlich zitiert: „Die Verankerung des Bestangebotsprinzips bei den im Gesetz konkretisierten Konstellationen kann auf Grund der steigenden Komplexität der Vergabeverfahren – über die Steigerung der Verwaltungskosten hinaus – zu finanziellem Mehraufwand für die Bieter führen.“ Selbst in diesem Bürokratenkauderwelsch wird also deutlich: Die Kosten für die Unternehmen steigen natürlich auch (bei welchem Gesetz tun sie das nicht?). Jeder, der einen Staatsauftrag haben will, muss jetzt noch viel mehr Verwaltungsarbeit leisten. Das heißt laut Regierung - der das offenbar alles egal ist – bei einzelnen Vergabeverfahren allein für die Verwaltung bei den Bietern „Mehrkosten in der Höhe von 15%“.

Diese Zusatzkosten entstehen durch viele Bestimmungen. Die absurdeste und zweifellos teuerste ist die Vorschrift, dass der Auftraggeber (=Staat) künftig schon bei Vergabe auch von Großaufträgen an einen Generalunternehmer „alle in die Auftragsdurchführung involvierten Unternehmer kennen und somit auch prüfen können“ muss.

Das wird ein Heidenspass, wenn alle Subauftragnehmer schon vor Auftragserteilung „vollständig“ bekannt sein müssen! Und wenn sie vorher von österreichischen Beamten geprüft werden. Da muss eine Baufirma also schon vorher wissen, welcher Malermeister dann in drei Jahren das Geländer an einem neu zu errichtenden staatlichen Bau anstreichen wird. Das ist so wirklichkeitsfremd und schwachsinnig, dass jetzt zweifellos noch viel mehr Unternehmen von vornherein dankend auf staatliche Aufträge verzichten werden, wenn sie irgendwie können.

Und warum überhaupt kommt diese ganze teure Unsinnigkeit? Wieder einmal hat sich die Gewerkschaft durchgesetzt, wie aus einer anderen verräterischen Passage der Regierungs-Erläuterungen hervorgeht: Diese beklagen nämlich den bisherigen „Preisdruck“ bei öffentlichen Aufträgen. Begründung im Gewerkschafterjargon: Dieser Preisdruck habe zu „Lohn- und Sozialdumping“ geführt.

Die Regierung freut sich also nicht, dass etwas möglichst billig ist – für sie, für den Staat, für den Steuerzahler –, sondern sie will den bösen „Preisdruck“ weghaben. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen.

Das Ganze heißt vor allem: Jetzt kann die Gewerkschaft fast jede Lohnerhöhung fordern und durchsetzen; künftig darf ja kein „Preisdruck“ auf die Unternehmen mehr stattfinden. Künftig darf nicht mehr jener den Auftrag bekommen, der billiger ist; denn der betreibt automatisch „Sozialdumping“.

Nur zur Erinnerung: Das Alles zahlen wir.

PS.: Und wieder macht der Finanzminister bei einem Gesetz mit, das jeder ökonomischen Vernunft widerspricht, das zu zusätzlichen unproduktiven Staatsausgaben führen muss. Dabei haben sich am Anfang viele gefreut, dass endlich wieder einmal einer in der Regierung ist, der vom wirklichen Leben, von ganz normalen Unternehmen eine Ahnung hat. So kann man sich täuschen.

 

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