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Anna Netrebko, die Ukraine und der Dschihad

Die Sängerin Anna Netrebko hat bei einem öffentlichen Auftritt demonstrativ mehrere Tausend Euro für die ostukrainischen Separatisten gespendet und auch ihre großen Sympathien für diese geäußert. Das ist strafrechtlich höchst bedenklich. (Mit nachträglicher Ergänzung)

Denn Netrebko ist Österreicherin. Selbst wenn sie derzeit die begehrteste Sopranistin der Welt ist, gelten die Strafgesetze daher eigentlich auch für sie. Und auch für sie gilt, dass Doppelstaatsbürgerschaften bei bedenklichen Aktivitäten wieder entzogen werden können.

Es gibt jedenfalls keinen erkennbaren Unterschied zwischen einer Unterstützung der gewalttätigen Separatisten des „Islamischen Staates“ in Syrien plus Irak und einer Unterstützung der gewalttätigen Separatisten in der Ostukraine. Mörderisch und terroristisch aktive Verletzer des Völkerrechts sind jedenfalls beide. Es gibt auch keinen juristischen Unterschied zwischen Dschihad-Predigten oder Sammelaktionen inhaftierter Imame zugunsten der islamischen Separatisten und öffentlichen Spenden zugunsten der prorussischen Separatisten.

Man darf nun gespannt sein, wie die Wiener Staatsanwaltschaft darauf reagiert. Freilich würde ich wetten, dass diese sofort auf Tauchstation geht, wenn etwas politisch heikel ist. Außerdem ist die Kulturszene ja ein beliebter Propagandavorhof für Rotgrün und in den Medien breit präsent.

Die Staatsanwaltschaft fährt ja offensichtlich lieber dann ihre Kanonen (einschließlich der Telefonüberwachung) auf, wenn jemand wagt, sie selbst zu kritisieren, wie es der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs Hans Rzeszut getan hat. Dieser hat in Sachen Kampusch ebenso ungeschminkt und mutig Hinweise auf weitergehende Täterkreise gegeben, wie es seine Nachfolgerin Irmgard Griss in Sachen Hypo Alpen-Adria getan hat. Der einzige Unterschied: Griss hat sich „nur“ mit Bundesregierung, Kärnten und Nationalbank angelegt; Rzeszut aber gleich mit der Wiener Staatsanwaltschaft. Und das ist halt doppelt ungesund.

Zurück zu Netrebko: Es gibt noch einen möglichen Grund, warum in ihrer Causa nichts unternommen werden wird. Denn soeben hat der russische Präsident Putin mit einem Herrn Werner Faymann in Wien telefoniert. Und der Herr Faymann hat ja große Erfahrung darin, wie man hierzulande Strafprozesse vermeidet. Laut dem dürren Kommuniqué war das Gespräch angeblich Energiefragen gewidmet . . .

PS.: Um die Kompetenzen klarzustellen: Für die Entziehung der Staatsbürgerschaft ist nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Innenministerin zuständig. Was freilich die Sache doppelt pikant macht.

(Nachträgliche Ergänzung: Das PS ist juristisch nicht ganz richtig: Zwar ist die Innenministerin für Doppelstaatsbürgerschaften legistisch zuständig. Aber für die unmittelbaren Aktionen ist die Landesregierung zuständig. In diesem Fall also Wien.)

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