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Wohlfahrts-Migranten: Die EU lässt (kurz) aufatmen

Das ist durchaus einmal ein erfreuliches – und für Österreich sehr wichtiges – Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat im letzten Augenblick doch davor zurückgescheut, den völligen Zusammenbruch der Sozialsysteme in den europäischen Wohlfahrtsstaaten auszulösen.

Eine rumänische Frau war nach Deutschland gezogen und hat dort Hartz IV verlangt, also die deutsche Form des arbeitslosen Grundeinkommens. Die gute Frau hat weder in Rumänien noch in Deutschland eine Arbeit ausgeübt. Zumindest keine legale.

Nun ist durch den Gerichtshof europarechtlich geklärt: Wer keine „ausreichenden Existenzmittel“ hat, hat auch kein Recht auf einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land. In den ersten drei Monaten gibt es keinen Anspruch auf soziale Unterstützung. Und später nur im – individuell zu prüfenden – Fall einer ernsthaften Arbeitssuche. Freilich: Zuwanderer, die einmal, wenn auch nur kurz gearbeitet haben, die haben dann vollen Unterstützungsanspruch.

Da seit Jahresbeginn die volle Freizügigkeit auch für Bürger der beiden ärmsten EU-Länder Rumänien und Bulgarien besteht, hat man vor allem in Deutschland, Österreich und Skandinavien einen gewaltigen Zuzug von Bürgern aus diesen beiden Staaten, aber auch aus etlichen anderen Ländern Osteuropas befürchtet. Da dort Millionen Zigeuner (Roma) leben, wäre die Möglichkeit des Zuzugs in westliche und nördliche Wohlfahrtssysteme auch speziell für diese Gruppe sehr interessant gewesen.

In Österreich haben daher Pessimisten hinter vorgehaltener Hand schon mit einem Zusammenbruch des ohnedies aus allen Nähten platzenden Pensionssystems gerechnet. Bewegen sich doch die meisten Alterspensionen in den Balkanländern zwischen 100 und 200 Euro. Zwar hat man in Österreich schon etliche Anträge von Bürgern aus jenen Ländern auf die hiesige Mindestsicherung abgelehnt. Aber in der Pensionsversicherung wusste man bisher nicht, ob diese Ablehnungen auch europarechtlich halten werden. Daher bangte man enorm – auch wenn man es öffentlich nicht angesprochen hatte. Noch dazu haben Antragsteller ja meist gute Anwälte von Vereinen der Zuwanderungsindustrie zur Verfügung gestellt bekommen.

Von Erleichterung bei den für das heimischen Pensionssystem Verantwortlichen zu sprechen, ist freilich deutlich übertrieben. Denn auch ohne importierte Probleme ist klar: Die Mini-Maßnahmen, mit denen die Regierung – konkret der Sozialminister – das Pensionssystem halbwegs retten wollte, haben trotz vieler vollmundiger Ankündigungen überhaupt nicht gegriffen. Der Geldbedarf für die Renten ist weiter gestiegen und nicht gesunken oder stabilisiert.

Mehr als zehn Milliarden Zuschuss. Jährlich

Er übersteigt sogar die budgetären Planungen! In den ersten drei Quartalen dieses Jahres stiegen die Zuschüsse zum Pensionssystem um 250 Millionen mehr, als das Budget ohnedies an Steigerungen vorgesehen hatte.

Während manche Österreicher glauben, dass sie sich ihre Alterspension durch ihre Beiträge erarbeitet hätten, stimmt das ja in fast keinem Fall. Denn auf Grund der – erfreulicherweise – steigenden Lebenserwartung werden Pensionen im Schnitt viel länger kassiert, als den Einzahlungen entsprochen hatte. Und die Lebenserwartung steigt noch immer – erfreulicherweise – steil an. Alle vier bis fünf Jahre ist sie um ein volles Jahr höher!

Die Mini-Maßnahmen der Regierung waren demgegenüber überhaupt nicht imstande, den Pensionsantritt entsprechend anzuheben. Obwohl die Menschen viel länger gesund sind, traut sich vor allem die SPÖ nicht, da Maßnahmen zu setzen. Und auch von der jetzigen „sozialpartnerschaftlichen“ ÖVP-Führung hört man im Gegensatz zu den Vorgängern keinerlei Versuche zu mehr Mut und Ehrlichkeit bei den Pensionen.

Daher explodiert seit Jahren der Zuschuss aus dem Steuer- (Schulden-)Topf zu den Pensionen. Er ist heute schon weit größer als das staatliche Defizit. Oder ein anderer Vergleich: Das Volumen der jetzt politisch so lautstark debattierten Steuersenkung beträgt nur die Hälfte des Betrags, den der Steuerzahler dem Pensionssystem alljährlich zuschießen muss. Dabei ist das ein System, das theoretisch gar keine Zuschüsse brauchen sollte, weil es ja primär durch die Sozialversicherungsbeiträge der arbeitenden Generation im angeblichen „Generationenvertrag“ gefüttert werden sollte.

Im Vorjahr betrug deshalb der Bundeszuschuss zu den Pensionen gewaltige 9,63 Milliarden Euro. Und für 2014 hat die „Agenda Austria“ hochgerechnet, dass der Zuschuss am Ende des Jahres schon zwischen 10,2 und 10,5 Milliarden liegen wird.

Das – von dieser Koalition ignorierte – Pensionssystem ist längst das weitaus größte Problem Österreichs. Zwar hat das EuGH-Urteil jetzt eine unmittelbare Mega-Katastrophe abgewendet (worüber man sich durchaus freuen darf), aber die mittelbare Katastrophe bleibt ein unüberwindlicher Eisberg auf dem weiteren Weg des Landes.

 

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