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Immer weiter verändern Richter Land und Gesellschaft nach ihrem Gutdünken. Ohne jede demokratische Legitimation.
Diesmal ist es der Oberste Gerichtshof. Er hat einfach beiden Teilen einer Lebensgemeinschaft zu gleichen Teilen das Kindergeld zugesprochen. Auch wenn es gar kein leibliches Kind der beiden ist. Auch wenn es homosexuelle Pärchen sind.
Und wieder unterminiert die Selbstherrlichkeit gesellschaftsverändernder Richter dadurch die Bedeutung der leiblichen Elternschaft. Und wieder wird eine Sprengladung gelegt, damit nur ja möglichst vielen jungen Paaren jedes Motiv genommen wird, ihre Beziehung durch eine Eheschließung abzurunden.
Die Richter begreifen nicht einmal, welchen Wust an bürokratischen Kontrollen sie dadurch auslösen, wenn man nun in jedem strittigen Fall überprüfen muss, ob da nun eine echte oder nur eine vorgegebene Lebensgemeinschaft vorliegt, um an das Geld heranzukommen. Sie begreifen nicht, wieviel klarer viele Situationen wären, würde man nur die leicht beweisbare Eheschließung und leibliche Elternschaft zur Grundlage aller sonstigen Konsequenzen nehmen.
Jetzt müssen auf Grund dieser Entscheidung offensichtlich sogar Gesetze geändert werden! Obwohl der OGH (im Gegensatz zum Verfassungsgerichtshof) eigentlich gar nicht die Kompetenz hat, Gesetze ändern zu lassen. Aber wenn die Juristen nach immer mehr Macht über die Gesellschaft gieren, kennen sie halt keine Grenzen mehr. Das sieht man beim amerikanischen Höchstgericht genauso wie bei dem der EU und beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Und eben auch immer mehr bei den österreichischen Höchstgerichten.