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FN 703: Die österreichische Strafjustiz

Ein jugendlicher Räuber wird von einem Wiener Gericht freigesprochen. Das wahre Motiv des Freispruchs ist nicht schwer zu erraten.

Denn er ist in der U-Haft vergewaltigt worden. Das ist schlimm, hat aber absolut nichts mit der Tat zu tun. Es macht ihn jedoch für viele linksliberalen Gutmenschen generell zum Opfer, den man nicht auch als Täter sehen will. Auch wenn der hoffnungsvolle Knabe davor mit anderen Mittätern einen schweren Raub begangen hat. Egal. Dann wird halt ein Psycho-Gutachten präsentiert, dass er als Vierzehnjähriger ja nur die Reife eines Achtjährigen gehabt hätte. Seltsamerweise ist er nach Meinung der Richterin bei weiteren (juristisch geringfügigeren) Delikten wie Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung in den Monaten nach dem Raub plötzlich blitzschnell von 8 auf 14 gereift. Wofür er dann eine bedingte Strafe bekommen hat. Absurd und absolut logikfrei. Ein Einzelfall? Kaum. Der Prozess ist nur durch den bösen Vorfall in der U-Haft ins allgemeine Bewusstsein gerückt. Zunehmend bekommt man das Gefühl, dass Strafrichter auf der Wellenlänge des Boulevard-Populismus denken und handeln. Daher werden fast nur noch Politiker eingesperrt und regelmäßig zu drakonisch langen Strafen verurteilt. Zu deren Begründung wird dann halt etwas von Generalprävention gelabbert. Eine generalpräventive Abschreckung weiterer Täter ist hingegen ganz offensichtlich bei jugendlichen Räuberbanden nicht notwendig. Denn die gibt’s wohl gar nicht. Die sind nur eine Erfindung der Polizei.

 

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