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Damit ist wohl der letzte Damm gegen den Ansturm von Millionen Zuwanderern auf die mitteleuropäischen Wohlfahrtsstaaten gebrochen. Täter ist absurderweise der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Er untersagt der Schweiz, afghanische Asylwerber gemäß dem bisher gültigen Dublin-Abkommen nach Italien zurückzuschicken, von wo sie gekommen waren, und wo sie daher auch den Asylantrag stellen hätten müssen.
Ein Zurückschicken ist laut EGMR künftig nur dann noch möglich, wenn Italien individuelle(!) Garantien für eine entsprechende Betreuung und Unterbringung der Asylwerber gibt. Die Italien natürlich nie geben wird.
Der Hintergrund dieses Urteils ist klar und setzt eine Reihe von Urteilen dieses EGMR fort, die immer mehr die Interessen der Zuwanderer und der Asylindustrie ausgedehnt haben. Im EGMR dominiert in dieser Frage nämlich eine Dreierbande:
Das Wiener Innenministerium versucht jetzt zwar mit dem Hinweis zu besänftigen, dass es im konkreten Fall ja nur um eine Familie mit Kindern ginge. Das ist zwar richtig. Aber juristisch ist völlig klar: Diese Begründung des EGMR im Fall der Migrantenfamilie lässt sich fast wörtlich auch auf jeden anderen Asylwerber ausdehnen, halt ohne den Familienbezug. Denn auch für andere Migranten ist „angesichts der prekären Zustände im italienischen Asylwesen die menschenwürdige Behandlung und Unterbringung nicht gewährleistet“.
So werden nun mit absoluter Sicherheit die einschlägigen Rechtsanwälte und die gesamte Asylindustrie in unzähligen anderen Fällen argumentieren. Und damit höchstwahrscheinlich Erfolg haben.
Die Folgen dieses Urteils sind gar nicht abschätzbar. Es stellt den endgültigen Freibrief zur Einwanderung samt Asylshopping dar. Asylshopping heißt, dass sich – natürlich – jeder schlaue Asylwerber die Länder mit den für ihn besten Bedingungen aussuchen wird. Und Länder wie Italien, Griechenland und alle osteuropäischen Staaten werden – natürlich – alles tun, damit sie auch in Zukunft den Zuwanderern keine „menschenwürdige Unterbringung“ offerieren.
Freilich könnte diese Judikatur auch den Anfang vom Ende des Menschenrechtsgerichthofs selbst darstellen. Denn dieser jüngste Exzess ist ausgerechnet gegenüber der Schweiz gesetzt worden. Dort aber ist schon zuvor der Unmut über fremde Richter enorm angewachsen, welche die Schweizer bevormunden. Diese Stimmung, die sich bisher vor allem gegen die EU gerichtet hat, wird nun wohl auch den EGMR treffen. Die Mehrheit der Schweizer dürfte daher in Kürze bei einem Referendum – nicht zuletzt wegen dieses Urteils – einzementieren, dass das Völkerrecht keinen Vorrang (mehr) gegenüber ihrem eigenen Recht hat.
Diese Schweizer Stimmung eines Was-zu-viel-ist-ist-zuviel deckt sich weitestgehend auch mit jener in England, wo sich die Bevölkerungsmehrheit ebenfalls immer stärker sowohl gegen fremde Richter als auch gegen die Einwanderung richtet.
Nur in Österreich, da rennt eine von jedem Gespür verlassene Politik (unter dem Druck der linken Medien) in die gegenteilige Richtung: Da werden jene Bundesländer und Gemeinden beschimpft, die nicht genug der Asylwerber aufnehmen wollen. Und da wird jetzt auch darauf hingearbeitet, dass Asylwerber noch während des laufenden Verfahrens Arbeit annehmen dürfen. Was die klare Folge haben wird, dass sich diese dann selbst bei abgewiesenem Asylantrag darauf berufen können, dass sie eh schon integriert seien.
Und Regierungsparteien wie Medien werden sich wieder total über den weiteren Aufstieg der FPÖ wundern.
PS.: Die Amtszeit der österreichischen EGMR-Richterin geht zu Ende. Aber auch unter den Nachfolgern rangieren neuerlich geeichte Linke an der Spitze. Die bürgerlichen Parteien (und Juristen) begreifen offenbar gar nicht, wie wichtig diese Funktion ist. Sie ist weit mächtiger als ein Ministerposten, auch wenn der Name nie in der Zeitung steht.