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Was Strafgerichte nicht bemessen können

Die nun rechtskräftige Verurteilung des ehemaligen Innenministers und EU-Abgeordneten Ernst Strasser geht zweifellos in Ordnung (jetzt: drei Jahre Haft). Strasser hat sich neben dem eigentlichen Verbrechen durch eine absurde Verteidigungs-Strategie im Verfahren nochmals selbst beschädigt. Trotzdem ist dreierlei festzuhalten.

Erstens: Strasser ist aus all seinen sozialen Kontakten herausgefallen. Während viele Täter nach der Haft sofort wieder voll in ihre oft nicht sehr kriminalitätsferne Umgebung integriert sind, wird er wohl bis zu seinem Lebensende nirgends mehr Fuß fassen können. Das ist eine weit dramatischere Strafe als ein Jahr Haft mehr oder weniger.

Zweitens zeigte sich in diesem Fall besonders arg die ans Mittelalter gemahnende Prangerwirkung von medialen Foto- und Filmaufnahmen aus dem Gerichtssaal (die ja in zivilisierteren Ländern generell verboten sind). Das wurde besonders eklatant, als die Grünen in ihrer Verkommenheit ein solches Gerichtssaal-Foto mit dem auf der Anklagebank gedemütigten Strasser zu Propagandazwecken plakatierten.

Und drittens geht es um die – moralische wie politische, wenn auch nicht strafrechtliche – Mitschuld des damaligen ÖVP-Obmanns Josef Pröll. Er hat es bei der Nominierung Strassers als EU-Spitzenkandidat voll akzeptiert, dass dieser auch als EU-Abgeordneter gutverdienender Lobbyist bleibt. Ebenso wenig hat das damals irgendjemand anderer unter den Spitzenpolitikern als total unvereinbar erkannt.

Die ÖVP-Wähler rochen jedoch sehr wohl den Hautgout. Sehr viele von ihnen gaben aus Zorn über die Vorgänge rund um Strassers Nominierung Othmar Karas eine Vorzugsstimme. Karas glaubte wiederum in seiner Eitelkeit ernstlich, dass diese Stimmen ihm selbst gegolten hätten. Er erkannte nicht, dass das Protestvoten waren. Aber das ist wiederum eine ganz andere Geschichte.

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