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Wiederbetätigung eines Progressiven?

Mehrere Burgenländer haben etwas an nationalsozialistische Wiederbetätigung Grenzendes begangen. Sie haben nationalsozialistische Devotionalien aufgehängt und sich vor diesem – offensichtlich liebevoll gepflegten – NS-Zeug demonstrativ abfilmen lassen. Das bringt aber auch einen in der linken Szene angebeteten Filmemacher in extreme Nöte, der das kritiklos gefilmt hat.

Denn das, was die Burgenländer von der Öffentlichkeit unbemerkt in einem Keller begangen haben, hat Ulrich Seidl selber durch einen Film über sie nun massenhaft verbreitet. Was natürlich eine eventuelle Strafbarkeit besonders qualifiziert. Juristisch gibt es wohl keinen Weg, gegen diese Burgenländer (darunter auch zwei – nunmehr – Ex-VP-Gemeinderäte) vorzugehen, gleichzeitig aber den Filmemacher Seidl ungeschoren zu lassen. Pikanterweise hatte dieser die Problematik ursprünglich genauso wenig begriffen wie die Burgenländer.

Aber umgekehrt: Wenn man das Ganze jetzt mit juristischen Kniffen für harmlos erklärt, um nur ja nicht eine Ikone der Kultur-Schickeria zu belästigen, hebelt man das Verbotsgesetz mit all seinen Widersprüchen zum Grundrecht der Meinungsfreiheit fast komplett aus. Das aber nach Ansicht mancher der einzige Schutz gegen einen Rückfall in die braune Barbarei ist. Es wird noch spannend.

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