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Sind Rapid-Hooligans andere Gewalttäter als Linksextremisten?

Die Strafbarkeit des Delikts „Landfriedensbruch“ treibt linken Politikern und Medien den Schaum vor den Mund – aber interessanterweise nur dann, wenn diese Strafbarkeit Teilnehmern an rotgrünen Gewalt-Demonstrationen unangenehm wird. Dann fordern sie voller Empörung ihre Abschaffung. Aber kein einziger von ihnen verlangt das, wenn beispielsweise Teilnehmer an Fußballrandalen wegen dieses „Landfriedensbruch“ bestraft werden. Dann ist die Rechtsordnung offensichtlich gut und in Ordnung.

Jetzt sind zwei Rapid-„Fans“ wegen dieses Delikts verurteilt worden. Und weitere stehen vor Gericht. Dennoch schweigen all die roten und grünen Parteipolitiker, all die Kommentatoren der Mainstream-Medien, die bei früheren Strafverfahren durch die bloße Existenz dieses Paragraphen sogar den Rechtsstaat bedroht gesehen haben. Unabhängig davon, ob Richter in den einzelnen Fällen Verurteilungen oder Freisprüche ausgesprochen haben.

Was sich in den Gerichtsakten all dieser Causen an Gewalttaten gegen Menschen und Sachen findet, ist ähnlich grauslich. Der einzige wahrnehmbare Mini-Unterschied: Die linken Gewalttäter gaben vor, politische Motive wie etwa eine Verhinderung des freiheitlichen Akademikerballs zu haben. Letztlich prügelten sie sich aber genauso lustvoll und postpubertär mit der Polizei wie die – meist alkoholschwangeren – Fußball-„Fans“.

Der Landfriedensbruch-Paragraph macht die Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge strafbar, die darauf abzielt, Polizisten zu verletzen oder Sachbeschädigungen zu begehen. Er ist zweifellos sinnvoll. Denn in einer aggressiven und vermummten Masse können einem Einzelnen nur sehr selten ganz konkrete einzelne Taten nachgewiesen werden. Nur dann könnte ohne diesen Paragraphen jemand verurteilt werden, selbst wenn es schwerste Gewalttaten gegeben hat (lediglich einmal ist einem Kriminalbeamten in Zivil geglückt, einen einzigen – aus Deutschland extra angereisten – Gewalttäter eine ganze Demonstrationsnacht lang zu verfolgen und bei Straftaten zu beobachten).

Wenn es nach Rotgrün und den Mainstreammedien ginge, bekämen linke Gewalttäter offenbar am liebsten generell Straffreiheit zugesichert. Zumindest sollen die in diesen Fällen störenden Paragraphen abgeschafft werden.

Gleichheit vor dem Gesetz? Gerechtigkeit? Nichts da. Manche sind gleicher.

Übrigens: Ein sogenannter Sicherheitsverantwortlicher von Rapid hat sich sehr wohl geäußert. Er kritisierte deutlich – aber nicht die aggressiven Fans, sondern die Polizei, weil diese angeblich mit massiver Präsenz den Unmut der Fan-Gruppen auf sich gezogen habe. Das ist aber interessanterweise fast wörtlich die gleiche Argumentation, die Rotgrün und Zeitungen dann verwenden, wenn die Polizei gegen Linke vorgeht (etwa aggressive Hausbesetzer). Der Mann hat gelernt. Und bleibt offensichtlich weiter in Funktion.

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