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FN 676: Der BGH erlaubt den Dschihad

Von Irak bis Paris wird die Weltgemeinschaft in diesen Stunden verzweifelt aufgerufen, mehr gegen die Dschihadisten des IS zu tun. Was aber macht der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe? (mit nachträglicher Ergänzung)

Er hat in einem Urteil den Aufruf zum Dschihad, also eindeutig zum Morden, für erlaubt erklärt. Die Rechtfertiger des Dschihads sagen, dass das ja ein im Koran stehender religiöser Aufruf sei und dass man eventuell auch etwas anderes als Morden unter Dschihad verstehen könne. Man fasst sich nur noch an den Kopf. In Deutschland ist Anstiftung zu religiösem Morden kein Delikt mehr (zu sonstigem Morden natürlich schon). Die linken Moslemfreunde sind in Deutschland, wie man sieht, schon in die obersten Etagen der Justiz vorgedrungen. Und gleichzeitig sind aus Europa schon über Tausend Islamisten als Teilnehmer am Dschihad nach Syrien und in den Irak geströmt, um dort die nun schon 50.000 Köpfe zählende IS-Armee zu verstärken. Die Türkei und ihre Ableger in Europa beginnen sich immerhin vor ihnen zu fürchten. Die arabischen Moslems hingegen – weltweit die große Mehrzahl – stehen mehrheitlich laut oder stillschweigend hinter dem Brennen und Morden der Islamisten. Der BGH leistet ihnen muntere Schützenhilfe. Und die repräsentative Politik, die sofort mit einem Gesetz diesen Wahnsinn mancher Richter beenden könnte, schweigt dazu.

Nachträglich: Die Festnahme von neun Asylanten, die sich gerade diesem Dschihad anschließen wollten, durch die österreichische Polizei ist ein überaus lobenswerter Schritt. Was aber werden am Ende die Richter sagen? Werden sie wieder einmal ihre linke Gesinnung zeigen und herumreden, dass ja noch gar nicht erwiesen sei, ob die Neun wirklich schießen wollten? Und was ist mit den Dschihadisten, die schon den österreichischen Paß ersessen haben? Wird es Gesetzesänderungen geben, ihnen diesen wieder abzunehmen? Dazu hat die sonst durchaus zu Recht die Polizei berühmende Innenministerin gar nichts gesagt.

Und zweite Ergänzung: Das deutsche Urteil ist schon älter - das war im Internet, auch in deutschen Zeitungen leider nicht korrekt wiedergegeben. Die unpräzise Information tut mir leid. Aber das Urteil lautet so. Und den dramatischen Vorstoß der IS  samt den gefilmten und von den Dschihadisten bejubelten Morden gibt es ebenso.

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