Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Es war unglaublich, wie die Linke mobilisiert hat. Umso erfreulicher ist, dass sich der Richter nicht beeindrucken ließ, sich an die Gesetze und Beweise hielt und den aus Ostdeutschland zum FPÖ-Ball angereisten Mann zu einem Jahr verurteilte.
Der Schuldspruch und die Strafe sind noch nicht rechtskräftig und teilbedingt, weshalb der zuvor in U-Haft gesessene Ostdeutsche nach dem Prozess heimreisen konnte. Vor allem war wichtig, dass der Mann nicht nur wegen seiner konkreten Taten an jenem Abend verurteilt wurde, sondern auch wegen Landfriedensbruches. Also wegen der Teilnahme an einer Demonstration, aus der heraus jede Menge Rechtsbrüche begangen worden sind, wo aber der konkrete Täter angesichts der Ganzkörperverhüllung nur extrem schwer zu finden ist. Das ist zwar im konkreten Fall gelungen, weil sich ein Zivilpolizist den ganzen Abend an den Mann geheftet hat. Das ist aber naturgemäß bei den meisten anderen Tätern nicht der Fall. Genau für solche Fälle ist der Paragraph des Landfriedensbruches gemacht und gedacht. Und es bleibt nur zu hoffen, dass die ÖVP unter dem Druck von Links nicht wie bei der Ganzkörperverhüllung umfällt. Die Linke hat ja selbst einen Uni-Rektor und einen Richter – der in der „Presse“ am Tag vor dem Urteil schreiben durfte! – für den Täter aufmarschieren lassen. Und ihr Druck, den Landfriedensbruch abzuschaffen, wird nach dem Urteil gewiss nicht kleiner werden. Es hat ja endlich einen der Ihren erwischt.