Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Der – nach monatelangem Hinhalten erfolgte – Rücktritt von Georg Springer löst mindestens auf drei Ebenen Folgen aus.
Erstens geht es um die persönliche Verantwortung der gefeuerten Burgdirektoren wie auch des Bundestheater-Chefs: Haben sie etwas Rechtswidriges getan? Das wird wohl noch jahrelang die Gerichte befassen. Denn derzeit gibt eigentlich immer nur zwei Botschaften: Das eine Mal schiebt jeder die Schuld auf den anderen; das andere Mal kann man dann wieder hören: „Das war doch in der Kultur schon immer so.“ Beides ruft nach unabhängiger Klärung - wobei man annehmen darf, dass sich der Jurist Springer besser selbst gesichert hat als die beiden früheren Burg-Chefs, die ganz in der wirklichkeitsfremden Kulturwelt gelebt haben. Aber ein Aufsichtsratschef muss eigentlich schon Etliches mehr wissen, als Springer zu wissen vorgab.
Zweitens wird zunehmend auch Kulturminister Ostermayer hineingezogen: Denn der mit einem Gutachten beauftragte Rechtsanwalt hat zuerst unter ganz anderen Vorzeichen auch ein Gespräch mit dem (Ex-)Burgchef geführt. Angeblich auf Rat des Ministers. Doppelvertretung ist jedenfalls nach Anwalts-Recht streng verpönt.
Drittens aber muss man einmal auch die Regierung loben. Denn bisher ist dort noch kein einziges Mal der Ruf lauf geworden: Na, soll halt der Steuerzahler wieder einmal den Schaden zahlen. Die SPÖ ist offensichtlich nicht mehr wie früher die Partei der Kulturlobby, sondern ganz die der Gewerkschaft. Und die hat heute ganz andere Anliegen, als zusätzliches Geld für Kultur auszugeben. Das kann sich zwar noch immer jeden Tag ändern (mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann ja jede zusätzliche Verschuldung begründet werden). Aber vorerst ist das durchaus eine interessante Entwicklung.