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In einer Diktion, die atemberaubend ist, hat die Staatsanwaltschaft nun gegen ihre erstinstanzliche Niederlage in Sachen des ehemaligen Tiroler FPÖ-Funktionär Penz berufen. Dieser beruft sich darauf, dass das Plakat „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ nicht die Marokkaner insgesamt (was seit Gültigkeit des Verhetzungsparagraphen gerichtlich bestraft wird), sondern die Diebesszene in Tirol gemeint habe.
Das kann man so und so sehen. Es geht nicht darum, dass die Staatsanwaltschaft Berufung erhebt. Atemberaubend ist aber ihre Formulierung in dieser Berufung. Darin heißt es wörtlich, „dass dem Angeklagten bewusst war, dass er mit seinem Plakat Marokkaner gemeinhin als Diebe darstellt und damit in typischer FPÖ-Manier an die Urängste und die latente Xenophobie der Wählergruppen appelliert . . .“
"In typischer Manier". So formuliert es ein österreichischer Staatsanwalt gegen eine Partei. Statt Recht gibt es bei der Strafverfolgung offenbar nur noch Polemik.
Das liegt im Grund auf genau der gleichen fragwürdigen Ebene wie ein heutiger Gastkommentar im „Kurier“: Darin wird nicht nur voll die Seite der linken Gewalttäter ergriffen, sondern auch ein mehr als bezeichnendes Erstaunen formuliert. Die Gastkommentatorin empört sich nämlich über den Schutz der Polizei für eine ordnungsgemäß angemeldete und ohne jeden Rechtsbruch ablaufende Kundgebung der Identitären im rot-grünen Wien. Wörtlich fragt sie sich etwa, „ob das wirklich das rot-grüne Wien ist“. Die Autorin ist offenbar empört, dass andere als Rot-grüne überhaupt noch eine Kundgebung veranstalten dürfen. Wo Rot-grün regiert, wird also sogar das Demonstrationsrecht der anderen in Frage gestellt. Grundrechte hin, Grundrechte her.
Und Staatsanwälte stellen schon eine ganze Partei an den Pranger. In Formulierungen, wie wenn ihnen direkt ein rotes oder grünes Sekretariat diktiert hätte.
Der (laut Verfassung eigentlich zuständige) schwarze Justizminister lässt die Staatsanwälte prinzipiell tun, was sie wollen. Und der einstige blaue hat sogar knallrote Leiter an die Spitze der Oberstaatsanwaltschaft gehievt.