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Der Leiter der Klagenfurter Staatsanwaltschaft ist eineinhalb Jahre nach Dienstantritt gestorben. Aber nicht sein Tod, sondern der Nachruf des Kärntner Landeshauptmannes sind Anlass dieser Anmerkungen: Er hat nämlich den Verstorbenen als „loyal“ bezeichnet. Und das erstaunt doch einigermaßen (Auch wenn man schon bei der Hypo-Affäre gemerkt hat, dass dieser Landeshauptmann nicht gerade lange nachdenkt, bevor er spricht).
Wäre es nicht geradezu die Pflicht eines Staatsanwaltes, auch einen Landeshauptmann vor Gericht zu bringen? Das aber ist das Gegenteil von „loyal“. Oder ist sich die Politik der Ankläger schon so sicher, dass sie öffentlich deren Loyalität rühmt?
So wie die Staatsanwaltschaft halt einen Oppositionspolitiker ausgerechnet knapp vor den Wahlen, bei denen dieser erstmals als Chef einer rechten Gruppierung kandidiert, wegen eines sieben Jahre alten Delikts vor Gericht stellt. So wie sie – ebenfalls ganz zufällig knapp vor den Wahlen – die strafrechtliche(!) Auslieferung eines anderen Oppositionsabgeordneten wegen eines lächerlichen Urheberrechtsstreits verlangt. So wie sie trotz schwerer Indizien keinen Prozess gegen Werner Faymann durchführt und das bis heute nicht einmal zu begründen imstande ist. So wie übrigens auch die britischen Strafverfolger in Nordirland einen Oppositionsabgeordneten wegen eines mehr als 40 Jahre zurückliegenden Mordes vier Tage lang in Haft nehmen. Ebenfalls knapp vor derselben Wahl.
Das ist natürlich alles nur Zufall. In Kärnten heißt er halt Loyalität.