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Das Vordringen der Grünen in der Justiz zeigt der sogenannte Tierschützer-Prozess. Wenn es Grüne sind, werden aus Drohungen nämlich neuerdings rechtlich irrelevante Warnungen.
Die Angeklagten wurden freigesprochen, obwohl sie mit einer Offensive schwerer Straftaten gegen einzelne Angestellte gedroht haben. Obwohl das Oberlandesgericht andere Ansicht als die erste Instanz war. Obwohl die Verteidigung allen Ernstes behauptete, dass man Jurist sein müsse, um zu wissen, dass man Drohungen gegen Menschen auch in einer Rede ausdrücken könne. Auch der Richter argumentierte ganz im grünen Sinn jenseits allen Rechtes, ließ seine Sympathien durchblicken und machte aus handfesten Drohungen bloße „Warnungen“. Immer mehr Menschen gewinnen die Überzeugung: In dieser Justiz handeln immer mehr Exponenten nach ihren Vorlieben und unter dem Druck der veröffentlichten (=grünen) Meinung. Diese Entwicklung war freilich auch klare Folge der Entwicklung, seit bei der Aufnahme in den Richterdienst nicht mehr allein die juristische Kompetenz den Ausschlag gab, sondern Psychologen mit ihren – nun sagen wir höflich: sehr subjektiven – Wertungen zum Zuge kamen. Für Grüne sind Tierschützer Heilige und Drohungen gegen Menschen wurscht. Dieses Urteil ist ein Freibrief der Justiz für neue Drohungen des grünen Umfelds. Denn bei ihnen sind Drohungen ja eben nur „Warnungen“.