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Irmgard Griss muss an ihrer Aufgabe, das Hypo-Desaster zu untersuchen, scheitern. Obwohl sie dieser Aufgabe sicher unabhängig und engagiert nachkommen wird. Nur: Was soll die ehemalige OGH-Präsidentin eigentlich untersuchen? Wie soll sie das ohne echte Mittel, ohne richterliche Gewalt? Nicht Abhängigkeit ist ihr Problem, sondern die gigantische und völlig unbewältigbare Aufgabe. Diese ist geradezu mit dem Verlangen vergleichbar, eine Kommission müsste die Schuld am ersten Weltkrieg klären. Das heißt freilich nicht, dass ein parlamentarischer Ausschuss irgendwie besser wäre.
Die Regierung hat mit ihrer Kritik an parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nämlich durchaus Recht. Diese haben sich als problematisch und total unfruchtbar erwiesen. Sie sind von Oppositionsseite zu Schauprozessen und Tribunalen entartet, so als ob wir noch im Zeitalter der Inquisitionsprozesse leben. Sie sind von Regierungsseite nach Belieben und mit schönfärberischen Schlussberichten abgedreht worden. Sofern es überhaupt inhaltliche Schlussberichte gegeben hat. Befragte Zeugen haben ständig die Aussage verweigert, weil gegen sie strafrechtliche Untersuchungen in Gang sind. Zugleich hat Peter Pilz ununterbrochen gegen alles und jedes Strafanzeige erstattet, was die Glaubwürdigkeit seiner ständigen Empörungen nicht gerade erhöht hat. Und ständig sind vertrauliche Aktenteile an Befreundete hinausgegangen.
Aus all diesen Gründen ist jeder U-Ausschuss in der gegenwärtigen Konstruktion weitgehend sinnlos geworden. Er bringt nur den Zeitungen viel Stoff, aber keine Klarheit. Und erst recht nicht schaffen es Mandatare, den riesigen Komplex „Hypo“ zu untersuchen. Auch sie würden nicht wissen, wo anfangen; und jeder ist im Wortsinn Partei, von einer Partei und (meist) von einem Bundesland aufgestellt.
Mandatare der Regierungsparteien werden immer sagen: Die Regierung hat perfekt gehandelt, nur Jörg Haiders leichtfertige Mega-Haftungen waren schuld an dem Desaster. Die Freiheitlichen werden ständig sagen: Schuld am Desaster ist vor allem, dass die Bundesregierung die Hypo von der Bayern-LB übernommen hat. Österreich wird möglichst viel auf Deutschland schieben, Bayern möglichst viel auf Wien. Die unzähligen Manager, die schon bei der Hypo amtiert haben, werden sowieso alle unschuldig sein – oder die Verantwortung auf den ohnedies schon zur Höchststrafe verurteilten Wolfgang Kulterer schieben. Kroatien oder Italien werden mit den Gaunereien schon gar nichts zu tun haben wollen. Und die Nationalbank wird behaupten, immer streng geprüft zu haben. Und so weiter.
Lauter Unschuldige. Einzig unabhängige Gerichte werden das eine oder andere aufrollen können. Sie haben zumindest die Kriminalpolizei und Gutachter als Helfer. Aber auch von ihnen wird der allergrößte Schuldige am System Hypo nie auf die Anklagebank gesetzt werden: Das ist der Föderalismus und die in Österreich damit verbundene Verantwortungslosigkeit. Das ist die große verfassungsrechtlich abgesicherte Macht der Bundesländer. Fast jeder Abgeordnete, der wieder aufgestellt werden will, muss primär die Zustimmung seines Landesparteiobmannes gewinnen. Daher wird er keine Sekunde lang an eine wirklich objektive Prüfung denken, sobald sie das eigene Bundesland trifft.
Kärnten war zwar in Sachen Haftungen bei weitem Spitzenreiter (mit roten und schwarzen Mittätern in Klagenfurt). Es haben aber auch viele andere Bundesländer kräftig gesündigt; etliche haben so wie Kärnten ein Vielfaches ihres Landesbudgets an Haftungen hergegeben. Und sie streifen dafür bis heute Haftungsprämien ein – obwohl auch sie die Haftungen niemals einlösen hätten können.
Dennoch zeigt der Bund nicht einmal in dieser Situation Stärke, da die Bundesländer blamiert dastehen. Das sieht man in diesen Stunden am Randthema Bezirksgerichte. Zwar wird die Verfassung gerade wegen einer unwichtigen Lappalie geändert. Aber der Bund wagt nicht einmal bei dieser Gelegenheit, am Vetorecht der Landeshauptleute gegen die Schließung von Bezirksgerichten zu rütteln. Dabei müssten die Bundesländer doch eigentlich voll des schlechten Gewissens sein. Dabei müssten sie eigentlich heilfroh sein, gerade jetzt mit einer Konzession bei den Gerichten von ihrem schlechten Wirtschaften abzulenken.
Wenn die Regierung also sogar bei einem echten Minithema versagt, ist klar, dass sie auch nichts gegen das freche Auftreten der Bundesländer bei den mit der Hypo zusammenhängenden finanziellen Fragen erreicht. Etwa bei der von der Regierungsspitze geplanten Widmung der Bankensteuer für die Hypo-Aufräumung. Die Länder wollen daran weiter mitschneiden, obwohl sie für die Banken nicht haften. Obwohl gerade europaweit eine weitere Bankensteuer eingeführt wird. Das Repräsentationsbedürfnis der Landeshauptleute ist halt stärker als die Steuerzahler.
Die Abgeordneten werden also nie und nimmer die Hypo-Affäre richtig aufarbeiten. Das wird aber mit Sicherheit auch der nun angekündigten Kommission unter Irmgard Griss nicht gelingen. Diese ist zwar von parteipolitischen Rücksichten und Ängsten vor Landeshauptleuten frei. Sie hat aber noch viel weniger Instrumente in der Hand als ein Parlamentsausschuss. Niemand wird vor dieser Kommission aussagen müssen. Niemand kann von ihr zu etwas gezwungen werden.
Selbst die Frage, was Griss eigentlich untersucht, ist nicht geklärt. Dass für die Steuerzahler eine Insolvenz günstiger gewesen wäre – das haben ohnedies schon mehrere unabhängige Gutachten gesagt. Die Regierungsparteien hätten am liebsten nur die Rolle von Jörg Haider thematisiert. Die Rolle des Föderalismus, die Rolle der Nationalbank, die Rolle der Regierung Faymann/Pröll (die sich die Bank anhängen hat lassen), der Druck der EU (um nur ja die Hypo zu „retten“), die inständigen Bitten vom Balkan (die dort wichtige Hypo nicht fallen zu lassen), die Rolle der zum Teil im Raiffeisen-Besitz stehenden Bundesländer-Hypos (die der Zahlung der Einlagensicherung entgehen wollen) und zu schlechter letzt die Absurdität, dass der Staat – insbesondere die Länder – trotz ständigen Scheiterns noch immer Eigentum an Unternehmen halten: Nichts davon kann Griss wirklich aufrollen. Aber genau das sind die wahren Problemkerne.
Zwar dürften noch einige Verantwortliche vor einem Strafrichter landen. Die haben dann wenigstens alle Untersuchungsrechte und unterliegen nicht wie die Parlamentarier zahllosen Bindungen. Aber die meisten Mitschuldigen werden sich nicht einmal selbst als Mitschuldig ansehen. Sind sie doch „nur“ Teil des Systems Österreich, der Realverfassung dieses Landes.