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Wulff - und die Folgen für die Staatsanwaltschaft

Christian Wulff ist freigesprochen worden. Damit ist jetzt unbestreitbar: Wieder haben Staatsanwälte eine Existenz vernichtet, ohne dass da eine vor einem Gericht erkennbare Straftat dahintergestanden wäre.

Gewiss, die betroffenen Staatsanwälte werden im verzweifelten und wohl chancenlosen Versuch, ihr Gesicht zu wahren, zu berufen versuchen. Gewiss, man kann nicht prinzipiell Staatsanwälten Vorwürfe machen, wenn jemand freigesprochen wird – sonst wäre ja die Trennung zwischen Richter und Anklagebehörde überflüssig, die wir an Stelle des Inquisitionsprozesses heute haben.

Nur: Es ist in einer Demokratie absolut unakzeptabel, wenn Staatsanwälte ohne konkretes Delikt reihenweise Existenzen vernichten können. Ob es nun um Bundespräsidenten geht oder „nur“ um normale Menschen.

Und sie können das auch in Österreich. Auch hier kenne ich eine Reihe ganz konkreter Fälle (die ich nur nicht identifiziere, um mich nicht des gleichen miesen Verhaltens wie manche Ankläger selber schuldig machen):

  • Da wird gegen Manager fünf volle Jahre erhoben, ohne dass irgendetwas herauskommt, bis die Erhebungen schließlich klanglos eingestellt werden.
  • Da hat ein Mann des öffentlichen Lebens schon Hunderttausende Euro an Anwaltskosten aufwenden müssen, ohne Chancen zu haben, dieses Geld jemals zurückzubekommen, auch wenn nach allen Erwartungen nie ein Prozess, geschweige denn eine Verurteilung herauskommt.
  • Da werden ständig an politisch nahestehende Wochengazetten Details hinausgespielt, um einen Menschen fertigzumachen.
  • Da sind die Karrieren vieler Menschen auch auf den mittleren Etagen von Kommunalkredit&Co de facto an eine Mauer geprallt, weil die StA seit langem nicht weitertut.

Der zuständige Justizminister tut – nichts, weil seiner Meinung nach ein Minister trotz voller Zuständigkeit nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun haben soll. Diesen Unsinn hat er jahrelang als Universitätsprofessor verzapft. Und verzapft ihn daher auch heute noch so. Und die österreichische Staatsanwaltschaft tut daher mehr denn je, was sie will.

Die entscheidende Besserung läge in einer viel stärkeren persönlichen Haftung von Staatsanwälten dafür, wie sie mit Staatsbürgern umgehen. Dabei muss es nicht primär um strafrechtliche Konsequenzen gehen (die gibt es theoretisch eh), aber sehr wohl um karrieremäßige und dienstrechtliche. Wenn es einem Staatsanwalt mehrfach passiert, dass er Karrieren anderer Menschen zerstört, ohne dass die etwas strafrechtlich Relevantes angestellt haben, wenn er Akten jahrelang nicht erledigt, dann darf das einfach nicht ohne Konsequenzen für die Karrieren dieser Staatsanwälte bleiben.

Wirklich drastisch müssen die Konsequenzen aber für jene Staatsanwälte sein, die an Fällen wie der bayerischen Causa Gustl Mollath schuld sind. Dieser Mann war ja jahrelang auf Grund unbewiesener Behauptungen seiner Ehefrau in einer geschlossenen Anstalt gesessen, weil Staatsanwälte in ihrem Jagdfieber eindeutig falsch, einseitig und unvollständig agiert haben. Der Mann säße wohl heute noch dort, hätten nicht Wahlen die bayerische Justizministerin unter Druck gesetzt, endlich gegen die ihr unterstellten Staatsanwälte vorzugehen. Er säße auch dann noch dort, wären die Staatsanwälte nur einem Generalstaatsanwalt unterstellt, der sich ja um Wahlen nicht kümmern muss.

 

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