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Immer öfter wird der mühsame Kampf gegen die zahllosen Tricks unterlaufen, mit denen Nichteuropäer ihr Bleiberecht in der EU zu erreichen versuchen. Und es sind nicht nur die Linksparteien, naive Medien, Teile der EU und einige kirchliche Organisationen, die ihnen dabei helfen. Es sind auch immer wieder Richter, die zu wirklichkeitsfremden Erkenntnissen kommen, die Tür und Tor nach Europa öffnen.
Da war etwa vor einigen Wochen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Schwulsein alleine als Grund für Asylgewährung dekretiert hat. Was unweigerlich zu einer Zunahme solcher Begründungen führt.
Und da ist jetzt ein Urteil des deutschen Höchstgerichts, das ein Gesetz ausgehebelt hat, mit dem die Zuwanderung mittels Scheinvaterschaften unterbunden worden ist. Das ging so: Wenn jemand sich als Vater erklärt hatte – obwohl er es nicht ist –, bekam ein Kind dadurch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, und die Mutter das Aufenthaltsrecht. Das war naturgemäß ein blühendes Geschäft für alle Beteiligten auf Kosten der deutschen Steuerzahler. Bis die deutschen Gesetzgeber das unterbunden haben.
Nun hat das Oberstgericht den Gesetzgeber zurückgewiesen und den Trick wieder zugelassen. Mit der mehr als fadenscheinigen Argumentation, eine Scheinvaterschaft könne ja auch andere Motive haben.
Man kann den Richtern nur gratulieren: In den nächsten Jahren wird mit absoluter Gewissheit die Scheinvaterschaft wieder zu einem blühenden (natürlich keine Steuern zahlenden) Gewerbe werden. Man sollte sich halt nur nicht dabei erwischen lassen, dass man Geld annimmt.
In eine ähnliche Kerbe schlägt der (aus Ungarn stammende) sozialistische EU-Kommissar Andor: Er ist dagegen, dass Deutschland Sozialleistungen für EU-Ausländer generell restriktiv handhabt. Da müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Na dann, viel Spaß und Tausende Verfahren nach dem Motto: „Versuchen wird mans noch dürfen“. Der Ungar will damit nichts anderes, als der Sozialmigration insbesondere aus dem Balkan nach Deutschland eine breite Bahn schlagen.
Es ist übrigens auch im Fall Österreichs noch total offen, ob die Verweigerung der Ausgleichszulage für rumänische oder bulgarische Zuwanderer auch vor EU-Instanzen halten wird. Wenn die derzeitige Verweigerung für Zuwanderer, die nie hier gearbeitet haben, nämlich nicht hält, hätte Österreich den von dort kommenden Pensionisten, die oft deutlich weniger als 200 Euro Pension beziehen, die Differenz auf 857 Euro aufzuzahlen. 14 Mal jährlich. Und wenn da jemand mit Familienangehörigen kommt, noch deutlich mehr.
Umso erfreulicher sind – wieder einmal – die mutigen Worte des deutschen Bundespräsidenten Gauck: Er betont zwar zu Recht, dass Zuwanderung auch viele positive Seiten hat. Er kritisiert aber zugleich heftig die Belastung deutscher Gemeinden durch (vor allem vom Balkan zuziehende) Roma-Familien, „die etwa ihre Kinder nicht zur Schule schicken und ihnen damit Lebenschancen verbauen“. Und: „Dieses Verhalten oder andere Regelverstöße nimmt der Staat nicht hin.“
Hat in Österreich jemals ein Bundespräsident oder Minister so klare Worte gefunden? Ich kann mich nicht erinnern.
Zumindest ein Land kann sich darüber freuen, dass die EU-Länder die Türen für alle Formen der Zuwanderung von Nicht-Leistungsträgern immer weiter aufreißen: Das ist die Schweiz. Dort sind die Asylgesuche dramatisch zurückgegangen, wie jetzt eine Statistik zeigt. Und dieser Rückgang wird ganz offiziell mit der – tatsächlich sichtbaren – Zunahme der Anträge im Rest Europas erklärt.
Die Schweiz hingegen hat ihre Asylverfahren sehr effizient beschleunigt. Und gewährt nur sehr restriktiv Asyl. Das hat etwa zu einem Rückgang der Ansuchen von Nigerianern und Tunesiern um ein Fünftel bis ein Drittel geführt; und bei Serben und Bosniern gar um 60 bis 80 Prozent. Wasser sucht sich eben immer den Weg des geringsten Widerstands.