Österreich soll zum „sicheren Hafen“ für verfolgte US-Wissenschaftler werden

Autor: Andreas Tögel

Der Handelskrieg kennt nur Verlierer (mit Ausnahme der Bürokratie)

Autor: Andreas Tögel

Starke Frauen: Giorgia und Mette

Autor: Karl-Peter Schwarz

Das Denken: Ende oder Anfang der Philosophie?

Autor: Leo Dorner

Gibt es einen Nutzen der Dekarbonisierung?

Autor: Gerhard Kirchner

Der Wählerwille spielt keine Rolle mehr

Autor: Andreas Tögel

Die Landstraße darf nicht Mariahilf werden!

Autor: Christian Ebner

Andreas Babler: Das Geschäft mit der Empörung

Autor: Daniel Witzeling

Das Sparpotenzial bei der Migration

Autor: Peter F. Lang

„Aufstieg und Fall Europas“ oder „Exil und Rückkehr“?

Autor: Alexander Jansa

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

FN 576: Unsere Strafjustiz

Endlich einmal hat die Polizei wieder einen Jugendlichen erwischt und festgenommen, der als Teil einer vermutlich europaweiten Bande in zahllose Diebstähle verwickelt war.

Was macht der Richter, vor dem der Knabe jetzt stand? Er hat selbst eine Sachverständige bestellt, die es offen ließ, ob der Bub schon über oder unter 14 Jahre alt ist, und ihn freigesprochen. Der Sachverständige der Staatsanwaltschaft hatte ihn hingegen zwischen 16 und 18 eingestuft (der Knabe selber hat sich überhaupt für 12 erklärt). Ich weiß zwar nicht, welcher der beiden Ärzte recht hat. Es ist aber mehr als erstaunlich, dass Strafrichter plötzlich den staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen von ihnen selbst bestellte entgegensetzen; denn genau das lehnen sie ja sonst fast immer ab. Es ist mehr als ärgerlich, dass mehrere Medien sofort von „Tricks“ sprechen, damit aber nicht etwa die Taschendiebbande meinen, sondern Polizei und Staatsanwaltschaft, die nun wegen neuer Delikte versuchen, den Knaben weiterhin – bis zur Rechtskraft seines Freispruchs – aus dem Verkehr zu ziehen. Und vor allem ist es mehr als unerträglich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit und Hilfe der Justiz der Knabe bald wieder ungehindert in den Straßen seinem (meist nur für die Hintermänner) einträglichen Gewerbe nachgehen kann. Unter Beifall der NGO-Industrie und der linken Medien. Denn unsere Rechtsordnung bietet keinerlei Schutz gegen die immer zahlreicher werdenden Jugendlichen, die unter 14 Jahre alt sind (egal ob es nun stimmt oder nur behauptet wird) und berufskriminell agieren. Viele andere Rechtsstaaten tun das hingegen schon.

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung