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Die Herren Ostermayer und Faymann haben bei ihren Aussagen vor dem Staatsanwalt massiv die Unwahrheit gesagt. Und zwar in einem Ausmaß, dass alle einstigen Erinnerungslücken eines Kurt Waldheim weit übertrifft. Das ist aber noch nicht strafbar. Das darf man, das dürfen auch Beschuldigte. Es sind andere schwerwiegende Gründe, warum beide dringend vor den Strafrichter gehört hätten, der all diese Vorwürfe gründlich prüfen müsste.
Dorthin hätten auch mindestens zwei andere Personen gehört. Daran ändert der Umstand nichts, dass sich diese nur unter politischem Druck schuldig gemacht haben.
Das Ganze ist das schlimmste Sittendrama von Politik und Justiz seit dem Kriegsende. Die Vorgänge berühren gleich mehrere strafrechtliche Problemzonen:
Im § 145 des Strafgesetzbuchs heißt es: „Wer eine Erpressung begeht, indem er . . . mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht . . ., ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
Aus mehrere Unterlagen des Strafaktes geht nun hervor, dass der jetzige Staatssekretär Josef Ostermayer als Kabinettschef von Verkehrsminister Faymann (laut Aktiengesetz absolut weisungsfreie!) Vorstände der ÖBB mit dem Jobverlust bedroht hat, wenn sie nicht bestimmte Wünsche erfüllen.
Gewiss: Ostermayer leugnet alle diesbezüglichen Aussagen. Aber unbestreitbar ist, dass in einem Rechtsstaat ein unabhängiges Gericht – und nicht in einer Weisungshierarchie stehende Staatsanwälte – solche belastenden Beweise bewerten sollte. Vor allem ist das dann unbedingt notwendig, wenn sie Machtträger betreffen, die bei der Bestellung des Justizministers, also des weisungsberechtigten Vorgesetzten der Staatsanwälte, laut Verfassung mitzureden haben.
Im §153 des gleichen Gesetzbuches heißt es: „Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. . . wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
Dieser Vorwurf trifft primär die Vorstände der genannten Aktiengesellschaften von ÖBB und Asfinag. Auch wenn sie eindeutig unter Druck Ostermayers und Faymanns gestanden sind, haben letztlich doch die Vorstände selbst die vom Gesetzgeber genannte alleinige Verfügungs-Befugnis über das Vermögen von ÖBB und Asfinag gehabt. Und nicht Faymann und Ostermayer. Diese kommen daher wohl nur als Beitragstäter in Frage. Es waren die Vorstände, die nachträglich – im ÖBB-Fall erst ein halbes Jahr später! – jene Schmeichel-Inserate für Faymann bezahlt haben, die von den beiden Politikern in Auftrag gegeben worden waren.
Der wie es im Gesetz heißt „andere“, dem der Vermögensnachteil zugefügt worden ist, war eindeutig die Republik Österreich als Eigentümerin der Staatsbetriebe. Das ist letztlich die Summe aller Staatsbürger.
Beide Betriebe sind Aktiengesellschaften, also nicht GmbH. Aber nur bei einer solchen kann ein Eigentümer dem Geschäftsführer Weisungen geben. Bei einer Aktiengesellschaft hingegen hat der Eigentümer fast keine Rechte, außer jenes, den Aufsichtsrat zu bestellen (und gegebenenfalls Dividenden zu kassieren). Er kann jedenfalls im Gegensatz zur GmbH Geschäfte wie etwa Inseratenbestellungen nicht anordnen, geschweige denn selbst vornehmen.
Die bisweilen vorgebrachte Argumentation, Faymann wäre ja damals der Eigentümer gewesen und hätte daher über die beiden Unternehmen verfügen können, ist aber auch noch aus einem ganz anderen Grund völlig falsch und geht ins Leere: Denn er war eben nicht Eigentümer, sondern als Minister nur Eigentümer-Vertreter. Das ist ein Riesen-Unterschied.
Der ist deshalb besonders gravierend, weil ÖBB und Asfinag sogar per Gesetz(!) zu Aktiengesellschaften verwandelt worden sind. Ein Politiker als Eigentümer-Vertreter bei Betrieben wie der ÖBB kann und darf daher noch viel weniger als ein echter Hundert-Prozent-Eigentümer einer AG. Ein privater Alleinaktionär kann aus einer Aktiengesellschaft mit wenigen Formalakten machen, was er will, etwa eine GmbH oder Stiftung. Ein Politiker braucht hingegen dafür ein Gesetz. Ein dramatischer Unterschied.
Bei einer korrekten rechtlichen Beurteilung müsste auch folgende Frage besonders berücksichtigen werden: Aus welchem Grund hat der Gesetzgeber diese beiden Unternehmen überhaupt zu Aktiengesellschaften gemacht? Und: Warum wollte er, dass sie nicht mehr wie früher einem Ministerium untergeordnet sind?
Die Antwort ist klar und nachweisbar: Der Gesetzgeber wollte damit die politische Unabhängigkeit und ausschließliche Verantwortlichkeit des Vorstandes fixieren und sie den interventionsanfälligen Politikern entziehen. Das ist genau das, was Faymann und Ostermayer ignoriert haben, indem sie direkt bei Zeitungen Inserate für die beiden Gesellschaften in Auftrag gegeben haben.
Damit kommen wir zu § 302: „Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes . . . in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“
Die Befugnis, Vorstände einer dem Bund gehörenden Aktiengesellschaft einzusetzen und deren Verträge zu verlängern oder nicht zu verlängern, ist ganz eindeutig ein solches Amtsgeschäft. Und diese Befugnis wird wohl zweifellos missbraucht, wenn man Vorständen mit der Nichtverlängerung droht, weil sie Faymann Inseratengelder verweigern (die dieser unbedingt gewollt hat, damit bestimmte Medien künftig überwiegend positiv über ihn berichten).
Schließlich lesen wir in § 313: „Wird eine auch sonst mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung von einem Beamten unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit begangen, so kann bei ihm das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.“
Um ein verbreitetes Missverständnis zu beseitigen: Dieses Delikt kann nicht nur von Beamten, sondern genauso auch von Politikern gesetzt werden.
Die gegen Faymann, Ostermayer und die damaligen Vorstände von ÖBB und Asfinag erhobenen Vorwürfe beruhen sowohl auf Zeugenaussagen bei den strafrechtlichen Erhebungen wie auch auf Aktenvermerken und Protokollen aus der unmittelbaren Tatzeit.
Später, während des Verfahrens, sind dann aber auch einige Entlastungszeugen für Ostermayer und Faymann aufgetreten. Deren Glaubwürdigkeit ist daher besonders spannend.
Einschlägig aufgetreten ist vor allem der ehemalige ÖBB-Generaldirektor Huber. Interessanterweise sah er im Laufe des Verfahrens plötzlich manches deutlich anders als zu seinen ÖBB-Amtszeiten. Seltsam.
Seltsam? Nein, natürlich nicht.
Denn Huber wäre selbst in höchste strafrechtliche Bedrängnis geraten, würden Ostermayer und Faymann angeklagt. Trägt doch letztlich er die Verantwortung, dass die fragwürdigen Inserate am Ende doch aus ÖBB-Kassen bezahlt worden sind.
Seine Glaubwürdigkeit ist aber nicht nur dadurch reduziert. Sondern auch durch den Rechnungshof. Dieser hat nüchtern festgehalten, dass diese behauptete „Zusammenarbeit“ mit dem Verkehrsministerium „aktenmäßig nicht dokumentiert“ ist, wie es in einem korrekten Unternehmen unabdingbar wäre. Und der Rechnungshof an anderer Stelle noch deutlicher: „Es war nicht nachvollziehbar, warum die ÖBB-Holding AG die Kosten dieser Schaltungen zur Gänze übernommen hatte“. Dabei geht es immerhin um mehr als eine halbe Million Euro.
Huber wird auch dadurch nicht salviert, weil er nach dieser Inseratenserie ein noch viel weitergehendes Verlangen Ostermayers nach noch viel mehr Inseraten-Millionen zugunsten Faymanns mit der Antwort abgelehnt hat, dass er nicht für Faymann ins Gefängnis gehen wolle. Dass spricht zwar an sich für Huber und sein – spätes – Rechtsverständnis. Damit hat er aber de facto selbst zugegeben, dass die früheren Inserate strafrechtlich bedenklich gewesen sind.
Noch auf ein weiteres Indiz stößt man bei der Überprüfung der Glaubwürdigkeit Hubers: Er hatte nach seiner Verabschiedung durch die ÖBB mit dieser große finanzielle Streitigkeiten über seine Ansprüche in satter sechsstelliger Höhe gehabt. Später hörte man dann aber plötzlich nichts mehr von seiner Klage. Die Vermutung liegt nahe, dass Hubers Wünsche erfüllt wurden – und solche Vergleiche werden in der Regel mit allgemeinen Schweigeverpflichtungen begleitet.
Übrigens: Dass die beiden SPÖ-Politiker im Zuge ihrer Entlastungsoffensive auch „Gutachten“ des Wiener Publizistik-Instituts beschafft haben, zählt angesichts des schlechten Rufs dieses Instituts und seiner dramatischen Linkslastigkeit zu den allerschlechtesten Scherzen dieses Verfahrens.
Interessanter klingt beim ersten Hinhören der Entlastungsversuch des Zeugen Marc Zimmermann. Er war einst Pressesprecher des freiheitlichen Ministers Böhmdorfer und bekam dann nicht ganz gegen den Willen der FPÖ einen führenden und gut bezahlten Job im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Asfinag. Und auch er wollte dann später Dinge plötzlich ganz anders sehen als zur Zeit der Inserate.
Zimmermann hatte damals nämlich in mehreren Aktenvermerken ausdrücklich festgehalten, dass die der Asfinag zur Bezahlung vorgelegten Inserate ohne Rücksprache mit der Asfinag vom Faymann-Kabinett beauftragt worden sind. Bei den Vernehmungen sagt er jedoch plötzlich aus: „Wenn ich heute diese Aktenvermerke unter dem Blickwinkel des gegenständlichen Verfahrens neuerlich verfassen würde, würde ich den Begriff „Beauftragung“ sicher nicht mehr wählen.“ Herr Zimmermann wählt nun den Begriff „Initiierung“.
Alle Welt rätselt, woher Jahre später diese plötzliche Erkenntnis kommen mag und wie glaubwürdig sie ist. Was alle Welt aber offenbar nicht weiß: Der einst blau geförderte Marc Zimmermann verdiente dann später seine Brötchen bei dem der SPÖ gehörenden Echo-Verlag.
Auch einige andere, die sich nun wegen der eigenen Verantwortung fürchten müssen, haben seltsame Erinnerungsprobleme. So etwa der ehemalige Asfinag-Vorstand Alois Schedl: „Auf dieser Rechnung scheint als Auftraggeber das BMVIT (Verkehrsministerium) auf. Auch hier kann ich nicht sagen, warum das auf der Rechnung steht; meines Erachtens war der Auftraggeber die Asfinag.“
Dass sich die Akteure samt der Kronenzeitung einer schweren Verletzung des Medienrechts schuldig gemacht haben, setzt all dem das – strafrechtlich freilich irrelevante – Krönchen auf. Denn die als Inserate bezahlten Texte sind als rein redaktioneller Inhalt erschienen, ohne die vorgeschrieben Kennzeichnung als bezahlte Einschaltung. Interessanterweise wagte keine Konkurrenzzeitung, gegen diesen offensichtlichen Unlauteren Wettbewerb zu klagen. Vermutlich sind auch dort viele solcher Sünden begangen worden.
Den genannten „Entlastungszeugen“ steht eine aufschlussreiche Ansammlung an belastenden Beweisen und Aussagen gegenüber. Die interessantesten:
Am eindrucksvollsten sind die Formulierungen des einstigen ÖBB-Personenverkehrs-Vorstandes Stefan Wehinger: „Bemerkenswert daran war und deswegen kann ich mich so gut daran erinnern, dass wir, sprich der Personenverkehr, den ich als Vorstand ja vertreten habe, diese Inserate gar nicht wollten.“ Und: „Besonders“ geärgert habe ihn und den restlichen Vorstand „dass in dieser Viertelseite von Faymann immer wieder Seitenhiebe auf die ÖBB enthalten waren.“ Wehinger spricht von einem „unkontrollierten Imageschaden, der hier bewusst in den Kommentaren des Verkehrsministers zum Ausdruck gebracht wurde.“ Das sei der ÖBB-Werbekampagne zuwider gelaufen.
„Als wir dann erfahren haben, dass diese Inserate aus einem Budget des Personenverkehrs abgerechnet werden, kam es zu internen Konflikten.“ Konfliktpartner: ausgerechnet ein gewisser Herr Huber, Faymanns Entlastungszeuge. „Niemand hat verstanden, warum wir für Inserate bezahlen sollen, deren Inhalt nicht wichtig war und nicht im Budget verankert war.“
Der nächste Vorwurf ist noch gravierender: „Was mich das Ganze besonders in Erinnerung halten hat lassen, ist das Faktum, dass Herr Ostermayer meine persönliche Zukunft in dieser Funktion als Personenverkehrsvorstand mit dem Wohlwollen gegenüber diesen Inseraten verbunden hat.“ Wehinger ist prompt im März 2008 dienstfreigestellt worden, Sein Bezüge mussten die ÖBB, also letztlich die Steuerzahler aber noch lange weiterzahlen. Was wohl ein weiterer Akt der staatsanwaltschaftlich ignorierten Untreue gegenüber dem Steuerzahler ist.
Aber auch die der SPÖ nahestehende Wilhelmine Goldmann sagte nicht gerade im Sinne Faymanns aus: „Mir war klar, dass in dieser Kampagne federführend das Verkehrsministerium war.“
Trotz der oben angesprochenen Aspekte kommt auch von Huber selbst Belastendes. Denn es gab ja in der ganzen Affäre auch Vorgänge, wo er nicht selbst unter strafrechtlichem Verdacht steht.
So berichtet er von einem Mittagessen im Februar 2008 mit Ostermayer und dem ÖBB-Aufsichtsratspräsidenten Pöchhacker (einem weiteren Sozialdemokraten, der früher in der Bauwirtschaft führend tätig war, und auf den übrigens auch in der Causa Grasser ein überaus schiefes Licht fällt). „Bei diesem Gespräch wurde ich von Ostermayer sehr klar und unmissverständlich auf das Marketing- bzw. Inseratenbudget angesprochen, mit dem Hinweis, dass sich der Minister eine erkleckliche Summe davon für seine Disposition vorstelle. Ich habe das mit dem sehr knappen Hinweis, dass ich als Vorstand einer AG nicht eine Sekunde daran denke, für irgendjemanden und auch nicht für den Minister in Haft zu gehen, kategorisch und unmissverständlich abgelehnt.“ Die verlangte „erkleckliche Summe“ waren laut Huber nicht weniger als sieben Millionen.
Wen überrascht es: Zwei Monate später war Huber seinen Job los. Er hatte damals auch einigen Mitarbeitern von dem brisanten Inhalt dieses Gesprächs berichtet (das von Ostermayer und Pöchhacker natürlich dementiert wird).
So berichtete Wehinger von einer gleichlautenden Information durch Huber. So auch Walter Sattlberger, der 2006-2009 Leiter der ÖBB-Konzernkommunikation war.
Dessen Bericht hat es aber auch sonst in sich: „Nach Erscheinen der ersten Artikel in der Kronenzeitung waren wir (Mag. Huber und ich) darüber verwundert, dass die Artikel ohne unser Wissen erschienen waren.“ Und: „Im Juli 2007 kam die erste Rechnung der Kronenzeitung an die ÖBB-Holding und zwar adressiert zu meinen Handen. Ich war über diese Rechnung erstaunt, da mir keine Vereinbarung mit der Kronenzeitung bekannt war.“
Niemand in der ÖBB habe diese Kooperation mit der Kronenzeitung vereinbart. Die Rechnung hatte „keine Grundlage“. Darüber hinaus sei die Summe „über 500.000 und nicht im Budget geplant“ gewesen. Und: „Da in diesem Reportagen aber immer ein Kommentar des Verkehrsministers enthalten war, bin ich zunächst davon ausgegangen, dass es sich dabei um keine von der ÖBB lancierte bzw. finanzierte Reportagen handelt.“
Huber sah dann aber später die Dinge offenbar plötzlich anders: „Aus meiner Sicht hat der Vorstand im Nachhinein genehmigt, was seitens des Ministers bzw. dessen Kabinett mit der Kronenzeitung vereinbart wurde.“ Huber habe Sattlberger dann auch gesagt, wie dieser die Anträge an den Vorstand zur Bezahlung der Rechnung umschreiben solle: Der Verweis auf das Verkehrsministerium wurde gestrichen. Auch ein weiterer ÖBB-Vorstand, Erich Söllinger, bestätigt, dass die Krone-Kampagne erst lange nach deren Beginn im ÖBB-Vorstand formal genehmigt worden ist.
Eine – wenn auch wohl nicht beabsichtigte – Ohrfeige für Faymann war auch die Aussage des Krone-Redakteurs Claus Pandi, bekanntlich Ehemann einer langjährigen Faymann-Sprecherin: „Ich kann ausschließen, dass mir Dichand gesagt hat, dass es sich bei dieser Artikelserie um eine Kampagne für die ÖBB handeln soll.“ Offenbar hat Pandi nicht begriffen, dass er damit die ganze Verteidigungslinie seines väterlichen Förderers unterminiert.
Ähnlich ein Krone-Journalist namens Michael Pommer, der unter Anweisung Pandis die ÖBB-Seiten geschrieben hat: „Ich möchte aber darauf verweisen, dass in dieser Kampagne nicht nur negative, sondern auch positive Aspekte aufgezeigt wurden.“ Damit hat auch er zugegeben, dass die Inserate negativ für die ÖBB waren.
Besonders schwer belastend ist schließlich die Aussage des Kronenzeitungs-Managers Philipp Eissler: „Die grundsätzliche Idee des Dichand war, dass man über die Missstände der ÖBB-Personenverkehr berichtet anhand von Leserbeschwerden und dann Faymann als Minister sagen lässt, es würde alles besser werden.“
Alles andere als entlastend ist auch die Aussage des damaligen Faymann-Pressemitarbeiters Kotlowski: „Mir war damals auch nicht bewusst, dass es sich dabei um eine bezahlte Einschaltung handelt“. Er sei damals der Meinung gewesen, „dass die Kronenzeitung Interviews des Ministers abdruckt.“
Aber nicht nur die Krone hat kassiert: Sattlberger hat den Behörden auch ein Mail von „News“ vorgelegt, in dem ein Druckkostenbeitrag für eine Beilage verlangt wurde. Auch der sei vom Ministerium zuerst zugesagt worden, aber dann am Ende der ÖBB in Rechnung gestellt worden.
Bei der Asfinag finden sich Unterlagen über folgende weitere Inseratenkooperationen, die vom Kabinett Faymann abgeschlossen worden sind: mit der Zeitschrift „Gewinn“ (gehört zum Teil einem führenden Krone-Redakteur), mit „Österreich“, mit der „Kleinen Zeitung“ und mit einer Beilage von „Heute“, einer Zeitung, die unter Kontrolle der Familie Dichand und einiger Freunde Faymanns steht. Nirgendwo gab es Bestellungen durch die Asfinag.
Faymann hat in seiner Aussage übrigens zugegeben, dass ein ganz ähnliches Krone-Inseratenmodell in seiner früheren Zeit als Wohnstadtrat gelaufen ist. Eine aufrechte Staatsanwaltschaft würde zweifellos auch die Rechtmäßigkeit der Finanzierung dieser Inserate von amtswegen erforschen.
Ostermayer und Faymann haben natürlich alles geleugnet, was sie belasten könnte. Faymann: „Grundsätzlich möchte ich zu sämtlichen Vorwürfen angeben, dass es meines Wissens nach keine Fälle gegeben hat, in denen der Auftrag an das Medium vom BMVIT gekommen ist, auch der Inhalt zur Gänze vom BMVIT gestaltet wurde und in weiterer Folge dann die Bezahlung durch die ÖBB oder Asfinag erfolgte. Ich hätte so eine Vorgangsweise auch nicht geduldet, weil mir durchaus bekannt ist, dass diese Vorgangsweise mit aktienrechtlichen Bestimmungen nicht im Einklang steht.“
PS: Wie sehr die Sache stinkt, merkt man auch an einem neuen Detail aus den letzten Tagen: Das Verfahren ist zwar schon längst definitiv eingestellt worden – aber die offiziell versprochene Begründung fehlt noch immer. Mit anderen Worten: Offenbar hat man eingestellt, aber man weiß noch immer nicht genau warum. Oder man geniert sich für die Begründung. Normale Menschen wissen hingegen bei jeder ihrer Handlungen gleich das Warum. Und dieses fällt ihnen nicht erst lange nachher ein . . .