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Wie auch immer man juristisch die Aufhebung des Urteils gegen Ernst Strasser beurteilt: Die Tatsache an sich macht Mut.
Denn bei allzu vielen Urteilen der ersten Instanz ist ganz eindeutig der Druck der Öffentlichkeit, der Medien ins Urteil eingeflossen, dem sich die eigentlich zur Unabhängigkeit verpflichtete Justiz mancherorts schamlos beugt. Urteilsbegründungen lesen sich oft schon wie Möchtegern-Leitartikel. Da ist es gut, dass es einen Obersten Gerichtshof gibt, der sich geradezu demonstrativ nicht dazu hergibt und kühl wie eigenständig nachdenkt. Was keine Rechtfertigung der Sauereien des einstigen Abgeordneten Strasser bedeutet. Jenseits des Strasser-Schicksals bleiben zwei Fakten offen: erstens die Verantwortung Josef Prölls für die unfassbare Nominierung eines Mannes als Spitzenkandidat, der offen darauf bestanden hat, auch als Abgeordneter weiter Lobbyist zu sein. Zweitens die Tatsache, dass aus Gewerkschaften und Kammern ja weiterhin zahllose Abgeordnete in den diversen Parlamenten sitzen, die nichts anderes als ständig bezahlte Lobbyisten sind, die also nicht nur einmal 100.000 Euro verlangt haben.