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Der Verfassungsgerichtshof und der Rechtsstaat

In diesem Land ist der Rechtsstaat völlig vor die Hunde gekommen. Und zugleich ist der VfGH in den letzten zwei Jahren de facto zu einer gehorsamen Vorfeldorganisation der SPÖ degeneriert.

Menschen werden über fünf Jahre lang von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte gehalten. Sie werden damit beruflich meist ruiniert, ohne dass sie eine Chance gegen solche Feme-Justiz hätten. Es gibt Beschuldigte, deren Belastungszeugen seit zweieinhalb Jahren nicht ein einziges Mal gehört werden.

Bei den meisten Anzeigen unternimmt die Staatsanwaltschaft überhaupt nichts Relevantes. Hektisch wird sie nur, wenn es gerade um das Kapitalverbrechen geht, dass jemand den „Propheten“ Mohammed wegen des Geschlechtsverkehrs mit einer Neunjährigen als das bezeichnet, was er für die meisten Österreicher ist. Und was er auch für die Justiz gewesen ist, als dort noch das Recht regiert hat und nicht die linke Political correctness.

Keine einzige Aktion ist auch bemerkbar, die endlich gegen die ständige rechtswidrige Weiterleitung von – natürlich fast immer einseitig ausgewählten – Akteninhalten aus der Staatsanwaltschaft an nahestehende Wochenblätter vorgehen würde.

Zu diesem von unseren Steuergelder lebenden „Rechtsstaat“ gehören auch eine Bundeswettbewerbsbehörde und Kriminalämter, die Unternehmen (und damit Tausende Arbeitsplätze) durch öffentliche Kampagnen fertig machen, ohne dass sich diese wehren können. Dabei wären all die genannten Behörden zu strenger Amtsverschwiegenheit verpflichtet. (Gegen den Einsatz von dubioser Spionagesoftware versucht sich jetzt wenigstens einmal ein Unternehmen lobenswerterweise zu wehren. Schauen wir mal, wie der „Rechtsstaat“ das entsorgen wird.)

Und über diesem Sumpf thront der Verfassungsgerichtshof, das einzige rein parteipolitisch zusammengesetzte Gericht der Republik. Er hat sich in den letzten Jahren zum Oberaufseher auch über die sonstigen Oberstgerichte emporgekämpft. Er unternimmt zwar überhaupt nichts gegen die unfassbaren Zustände bei der Staatsanwaltschaft und den anderen genannten Behörden. Aber er handelt dafür blitzschnell, wenn es die parteipolitischen Interessen der SPÖ, pardon des ORF betrifft.

Der VfGH hat binnen einer Woche den Beschluss des Bundeskommunikationssenats suspendiert, der die Facebook-und Twitter-Auftritte der ORF-Mitarbeiter beschränkt hatte. Da diese ja oft klare rot-grüne Botschaften enthalten, kann solche völlig ungewöhnliche Schnelligkeit – eine Woche vor der Wahl! – wirklich nur noch parteipolitisch gesehen werden. Das ist freilich kein Wunder, wenn man sich bewusst macht, dass in diesem Land Menschen direkt aus dem Faymann-Vorzimmer zu Verfassungsrichtern werden.

Wenn Existenzen ohne Urteil unabhängiger Richter vernichtet werden, ist es der Justiz offensichtlich völlig egal. Wenn hingegen ein paar linke ORFler in ihrer ideologischen Agitation eine Woche vor der Wahl eingeschränkt werden, schreitet dieser „Rechtsstaat“ blitzschnell ein. Das, was man sich sonst dazu denkt, ist freilich nicht mehr druckreif.

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