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Fußnote 467: Die Rechnung der Tina H.

Wahrscheinlich könnte diese Justiz fast alle Österreicher zu 20 Monaten verurteilen.

Die Frau ist unbescholten und ihr wurde auch völlige Kooperation mit der Justiz attestiert. Dennoch wurde sie nun zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Ihr Delikt: Sie hat eine fällige Honorarnote nicht dem Empfänger geschickt, sondern an jemanden, den ihr der Empfänger als Zahler genannt hat, nämlich die Telekom. Diese falsche Adresse war das ganze Delikt der Tina H und ihrer kleinen Werbeagentur. Da kann man nur sagen: Alle diejenigen, die noch nie etwas Ähnliches getan haben, mögen vor den Vorhang treten und sich als Säulenheilige beklatschen lassen. Insbesondere Richter und Staatsanwälte. Die allergrößte Sauerei ist aber: Jener Mann, der im vollen Bewusstsein, Republik und Aktionäre zu schädigen, weit größere Beträge und weit mehr Rechnungen aus ihm anvertrauten Telekom-Kassen zu Bestechungszwecken verschoben hat (und eben nicht nur fällige Rechnungen falsch adressiert hat), geht völlig straffrei davon. Er bekam nämlich von der Justiz den Freifahrschein als „Kronzeuge“. Die Österreicher lernen: Die Kleinen tunkt unsere Justiz ein (von diesem Gericht sind jetzt zweifellos auch noch weit härtere Strafen zu erwarten). Und den Haupttäter lässt sie laufen. Das Ganze läuft wahrscheinlich unter dem Motto "Vertrauensbildung für die Justiz".

 

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