Der Christbaum: Eine kleine Kulturgeschichte

Autor: Ronald Schwarzer

Wir brauchen dringend ein gemeinsames Fundament für unsere Gesellschaft

Autor: Christian Klepej

Deutschlands gemütliche Machtergreifung von 2024/25

Autor: Leo Dorner

Wenn alle untreu werden

Autor: Dieter Grillmayer

Zeichen der Hoffnung für den Westen

Autor: Karl-Peter Schwarz

Rumänien als Probelauf für die Abschaffung der Demokratie in Europa?

Autor: Wilfried Grießer

Die Woken und ihre Geschichten

Autor: Karl-Peter Schwarz

Brandmauern gegen rechts: EU-Länder werden unregierbar

Autor: Werner Reichel

EU am Scheideweg: Markt- oder Planwirtschaft?

Autor: Andreas Tögel

Langsam, aber sicher wird die Freiheit in Europa rückabgewickelt

Autor: Christian Klepej

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Der Sozialismus aus dem Gerichtshof

Eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zeigt: Die Oberstgerichte sind nicht mehr die Hüter unserer Rechte und Freiheiten, als die sie einst geschaffen worden sind. Sondern sie fühlen sich als Exekutoren eines möglichst großen Staatseinflusses. Im Zweifel gegen die Autonomie, gegen die Bürger und für die Macht.

Das zeigt insbesondere die vom VfGH dekretierte Aufhebung der Einhebung von Studiengebühren durch acht österreichische Universitäten. Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit dieser Entscheidung nicht nur zu hundert Prozent an die Seite von Rotgrün gestellt. Er hat auch seine grundsätzliche Einstellung demonstriert: Er ist gegen die Autonomie der Universitäten selbst in solchen Detailfragen. Eine Einhebung von Gebühren wäre gleichheitswidrig.

Damit liegt der VfGH ganz auf der Linie des real existierenden Sozialismus. Der empfindet es ja im Grunde auch schon als gleichheitswidrig, dass nicht jeder ein Maturazeugnis, einen Bachelor und einen Master bekommt (unabhängig davon, dass das dann maximal Gesamtschulniveau haben kann). Alles muss gleich sein. Niemand darf besser sein. Keine Uni darf sich bei ihren Konsumenten Geld holen, um das eigenen Angebot wenigstens ein bisschen verbessern zu können.

Gewiss kann man im VfGH-Wolkenkuckucksheim blauäugig sagen, der Staat müsse halt alles zahlen. Aber dann sollte man halt bitteschön auch irgendwie sagen, wie man das denn aus den immer höher werdenden Schuldenbergen zahlen soll. Aber das interessiert die Richter natürlich nicht – bekanntlich unkündbar und mit fixen hohen Gehältern versorgt. Gerechtigkeit kann jedoch nicht darin bestehen, dass jeder Anspruch rechtens ist, den man nur moralistisch irgendwie argumentieren kann.

Skurrile Situation: Jetzt hat Österreich einen Wissenschaftsminister, der für die Autonomie der Universitäten gegenüber Staat und Regierung ist. Und Richter, die dagegen sind.

Wer erinnert sich da noch, dass einst unabhängige Richter eigentlich als Gegengewicht gegen die Staatsgewalt geschaffen worden sind? Dass die Gerichte eigentlich die Autonomie der Bürger und der diversen Institutionen gegen die Mächtigen schützen und ausbauen sollten? Dass die Bürger genau zu diesem Zweck die unabhängigen Gerichte überhaupt erst erkämpft haben?

Die SPÖ als oberste Vorkämpferin des immer mächtiger werdenden Staates hat sich jedoch heute das Instrument Justiz zu eigen gemacht. Sie besetzt VfGH-Posten ganz gezielt aus ihren politischen Kabinetten heraus, während die ÖVP zumindest im VfGH ein wenig Zurückhaltung gezeigt hat – was ihr nun prompt auf den Kopf fällt. Sie – oder ihre Parteigänger – spielt ständig gezielt geheime Gerichtsakten (selektiv) an linke Wochenmedien weiter.

Gewiss kann man sich jetzt über einen Minister Töchterle amüsieren, der geglaubt hat, ausgerechnet mit einem Gutachten eines Heinz Mayr vor Gericht ziehen zu können. Aber das sind letztlich Randfragen.

Den Schaden trägt jetzt das ganze Land. Und die Folge wird sein, dass man künftig nur im Ausland oder auf Privatuniversitäten studieren wird können, wenn man (für sich oder seine Kinder) eine Spitzenausbildung sucht. Denn dass die heimischen Sozialdemokraten plötzlich dafür wären, die unentgeltliche Massenuni in eine leistungs- und eliteorientierte Institution zu verwandeln, kann ja leider auch für die Zukunft ausgeschlossen werden. Der Verfall der Unis geht damit munter weiter.

Und wieder lässt man den ORF gewinnen

Dass das Uni-Erkenntnis des VfGH kein Zufall ist, sondern klar auf Parteilinie liegt, zeigt sein gleichzeitig bekanntgegebenes ORF-Erkenntnis. Entgegen der ausdrücklichen Regelung des Gesetzes darf der Gebührenrundfunk künftig ungehindert auch auf Facebook agieren. So hat es der VfGH beschlossen. Das klingt harmlos und nach einer Randfrage. Das ist aber in Wahrheit ein weiterer gewaltiger Missbrauch der Staatsmacht, zu der ja sowohl die Oberstgerichte wie auch der ORF auf Grund seiner Eigentümerstellung und seiner vielen Privilegien gehört.

Das ist gleich aus drei Gründen keine Randfrage:

  • Erstens hat der ORF in keinem Land so lange ein Monopol gehabt wie in Österreich. Europaweit ist es klar und wird auch in anderen Branchen (Telekom, Strom) so praktiziert, dass bei einer solchen Beendigung eines bürgerfeindlichen Monopols zur Herstellung des  Wettbewerbs viele Jahre lang ein strenger Regulator (beziehungsweise Gesetzgeber) agieren muss. Er muss dafür sorgen, dass die neuantretenden privaten Konkurrenten ein ebenes Spielfeld erobern können, das dann allen gleichen Chancen bietet.
  • Weil Österreich auch nach der späten Zulassung der privaten Fernsehanbieter bei der Herstellung eines ebenen Spielfelds säumig war, ist zweitens noch ein anderes bedenkliches Phänomen zu verzeichnen: Der ORF hat in Österreich neben den exklusiven Gebühreneinnahmen auch weit höhere Marktanteile als andere Öffentlich-rechtliche in Europa. Beides ist dem VfGH aber offensichtlich wurscht, er schwadroniert statt dessen vom Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit. Als ob ausgerechnet beim weitaus größten Sender des Landes diese Freiheit zur Meinungsäußerung schutzbedürftig wäre – und nicht die zarten Piepsstimmen der kleinen Privatsender.
  • Drittens übersieht der VfGH (oder fördert er es bewusst?), dass die – durchwegs linken – Politruks aus den ORF-Redaktionen ein unglaubliches persönliches Privileg genießen: Sie haben durch den Gebührenfunk auf Kosten Dritter eine unübertreffbare landesweite Bekanntheit geschenkt bekommen – und sie nutzen diese für ihre ideologischen Hetzkampagnen auf Twitter&Co gegen alle Andersdenkenden. Aber der VfGH hält diese Typen für eine besonders zu schützende Gattung.

Der „Vertrauensschutz“ der Eisenbahner

In einer dritten ebenfalls ideologisch aufgeladenen Causa hat der Gerichtshof zwar noch nicht judiziert. Aber auch hier wird allgemein mit einem Urteil auf SPÖ-Linie gerechnet: Es geht um die Anhebung des Pensionsalters bei den ÖBB. Beim Pensionsalter hat der VfGH jedenfalls schon in der Vergangenheit immer die Meinung vertreten, dass dabei vor allem der „Vertrauensschutz“ zu gewährleisten wäre.

Das heißt, nur leicht überspitzt: Wenn einer bei der Eisenbahn eingetreten ist, als dort alle mit 50 in die Pension gegangen sind, dann soll er darauf vertrauen können, dass diese Regelung nicht dann später vor seinem eigenen Pensionsantritt geändert wird. Hat er doch vielleicht schon im „Vertrauen“ auf dieses Privileg mit 47 eine ab dem 51. Lebensjahr gültige Mitgliedschaft in einem Rund-um-die-Uhr-Golf- und Tennisverein oder zumindest eine Weltreise gebucht.

Die Wette gilt, dass der VfGH auch da auf Parteilinie entscheiden wird. Auf der Linie eines allumfassenden Sozialismus, der zum einen die Macht des Staates ständig ausbaut; und der zum anderen explodierende Sozialprivilegien zugunsten seiner Parteigänger entwickelt. Um Finanzierungsfragen kümmert sich der Gerichtshof dabei aber keine Sekunde lang. Er schaut nur, dass er die Ansprüche aller linken Gruppen bedienen kann.

Wer schützt eigentlich das „Vertrauen“ und die Lebensplanung eines Angestellten der Privatwirtschaft, wenn dieser zwei Jahre vor dem Pensionsalter seinen Job verliert? Was ja einem ÖBB- oder Staatsangestellten nicht passieren kann.

Lasst die Kaffeehäuser lieber sterben

Freilich steht der VfGH mit solchen Judikaten keineswegs alleine. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat soeben ein bezeichnendes Urteil gefällt: Restaurant- oder Kaffeehausbesitzer müssen beim Zugang zu den Nichtraucherräumen sicherstellen, dass man dabei nicht einmal ein paar Meter durch einen Raucherbereich gehen müsse.

Schikanöser unbd obrigkeitsstaatlicher geht’s nimmer (sagt ein deklarierter Nichtraucher). Oder will uns jemand einreden, dass man sich auf diesen paar Metern gleich einen Lungenkrebs holen kann?

Auch in diesem Fall ist Höchstrichtern die Realität jener Menschen völlig egal, die mit ihren Steuern die Gehälter der Richter (und noch ein paar Millionen andere Dinge) zwangsweise finanzieren müssen. Ihnen ist auch egal, dass in so manchen Kaffee- und Gasthäusern der Umbau des Nichtraucherzugangs so teuer wäre, dass die Eigentümer jetzt verzweifelt zusperren werden. Ihnen ist auch egal, dass viele Wirte schon teures Geld in einen Raucher/Nichtraucher-Umbau investiert haben, der nun wieder nicht den richterlichen Wünschen entspricht.

Wieder gilt: Macht, Formalismus, Wirtschaftsfeindlichkeit und Obrigkeit stechen Freiheit, Autonomie, Toleranz und Menschenverstand. Das ist offenbar zum Grundprinzip der Justiz geworden. Und der einst mmer beachtete Aspekt der Verhältnismäßigkeit wird total ignoriert.

Von Ägypten bis Russland

Ist es sehr polemisch, wenn einem da auffällt, dass praktisch zur gleichen Stunde auch im undemokratischen Ausland Gerichte Urteile auf erstaunlich verwandten Linien gefällt haben? In immer mehr Ländern zeigen sich Richter widerstandslos als die verlängerten Arme der Staatsmacht. Da hat in Moskau soeben ein Gericht die Haftentlassung der Pussy-Riot-Frauen abgelehnt. Da hat in Ägypten ein Gericht gegen Expräsident Mursi plötzlich ein Mordverfahren eröffnet.

Natürlich kann Mursi ein Mörder sein, natürlich haben sich die Pussy-Riot-Frauen unappetitlich benommen. Aber absolut sicher ist: Wären die politischen Machtverhältnisse in diesen Ländern nicht jeweils so, wie sie eben gerade sind, dann hätten sich die dortigen Richter niemals so verhalten.

Wozu braucht man aber dann eigentlich noch Gerichtshöfe? Lasst doch die Putins, die Faymanns, die ägyptischen Generäle und die sonstigen Herrscher gleich wieder selbst über uns urteilen, wie sie es auch bei uns noch im 18. Jahrhundert und ein paar Jahrtausende davor getan haben.

Ganz sicher keine Polemik ist es jedenfalls, wenn man an die einstigen Urteile des argentinischen Höchstgerichts erinnert. Dieses hatte es vor einem Jahrzehnt verboten, die Zahlungen an Beamte und Provinzen im notwendigen Umfang zu kürzen. Den darauf zwingend folgenden Staatsbankrott haben die Richter hingegen schulterzuckend hingenommen. Und ebenso die Tatsache, dass Argentinien noch heute unter diesem Bankrott leidet und in vielen Ländern den Zugriff der Gläubiger fürchten muss.

PS: Wie das alles, wie vor allem SPÖ und ORF ineinandergreifen, hat auch schon wieder die nächste ORF-Meldung zur Justiz gezeigt: Das Fernsehen verkündete der Nation, dass der nächste Präsident des Verwaltungsgerichtshofs ÖVP-nahe ist; es verschweigt aber zugleich, dass der amtierende Präsident ebenso wie die künftige Stellvertreterin knallrote Genossen sind. ORF-Objektivität halt.

PPS: Alleine der an diesen und anderen Beispielen offenkundige Machtmissbrauch durch die SPÖ in ORF und Justiz müsste eigentlich Grund genug für die ÖVP sein, alles zu tun, um die bürgerliche Wählermehrheit auch wieder zu einer Regierungsmehrheit zu machen. Nur so kann dieser Missbrauch zumindest ein wenig eingeschänkt werden. Aber die Herrn Leitl, Mitterlehner und Pröll werden schon dafür sorgen, dass sich der österreichische Sozialismus auch nach den Wahlen noch weiter ausbreiten kann. Dazu ist die ÖVP nun offensichtlich sogar bereit, sich mit den Grünen in ein Koalitionsbett zu legen.

 

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung