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Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat einen Großteil des Jahres 2012 dominiert. Viele Politiker haben ihn ebenso wie fast alle Medien positiv kommentiert. Vom Standpunkt des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung war er aber überaus problematisch. Das Instrument Untersuchungsausschuss ist dringend reformbedürftig. Die vielfach behauptete Aufdeckung von konkreten Korruptionsverbrechen war in Wahrheit nicht Verdienst des Ausschusses.
Dieser war von serienweisen Aussage-Verweigerungen und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes geprägt. Seine primäre Bedeutung lag vielmehr darin, dass Abgeordnete Zugang zu vertraulichen Akten der Strafverfolgung erhielten; diese wurden dann – sofern sie jeweils andere Parteien belasten – an Magazine weitergespielt, die solcherart den „Aufdecker“ spielten.
Die dem Ausschuss zugeschriebenen Reformen sind Ergebnisse des schon davor erfolgten Bekanntwerdens von Korruptionsfällen gewesen – und in der Sache völlig unzureichend. Die wirklich entscheidenden Gesetze fehlen weiterhin.
Die Politik bis hin zum Bundespräsidenten hat den Antikorruptions-Untersuchungsausschuss dennoch intensiv gelobt. Dieses (Eigen-)Lob ist aber weitgehend unberechtigt, auch wenn der durch den Ausschuss entstandene Arbeitsumfang – insbesondere das Aktenstudium – mit Respekt anzuerkennen ist. Ebenso ist die Begeisterung vieler Journalisten über den parlamentarischen U-Ausschuss zwar verständlich, aber recht vordergründig: Er hat ihnen jede Menge an problemlos aufbereitbaren Stoffen geliefert. Das war für die Journalisten hilfreich, da ja die Innenpolitik ansonsten wenig Schlagzeilen lieferte (Die europäische Schuldenkrise und deren Bekämpfung sind vielen Medien zu kompliziert).
Bei einer distanzierten Betrachtung muss man zu einem kritischeren Blick kommen. An konkreten rechtlichen Ergebnissen hat dieser Ausschuss nämlich außer Strafanzeigen wegen falscher Zeugenaussagen nichts zustandegebracht.
Zugleich haben sich grundlegende strukturelle Probleme früherer Ausschüsse wiederholt. Deren Hauptursache sind verfahrensrechtliche Defizite sowie der verdeckte und nie offen ausdiskutierte Dissens, wozu ein solches Instrument denn überhaupt sinnvoll ist. Die zahlreichen Vorverurteilungen durch Mitglieder des Ausschusses erinnern an die üblen Zeiten des Inquisitionsprozesses (wenn auch ohne Folter). Viele Abgeordnete haben dabei das üble Verhalten vieler Medien imitiert, die gesetzliche und menschenrechtliche Unschuldsvermutung bei politischen Gegnern in eine automatische Schuldvermutung zu verwandeln.
Viele Korruptionsfälle sind vom Ausschuss nur teilweise und kurz, einige intensiver angeschnitten worden. Aber auch jene Fälle, die der Öffentlichkeit überhaupt erst durch den Ausschuss bekannt geworden sind, waren schon davor Gegenstand von Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und Polizei. Eine endgültige Bewertung und eine umfassende Übersicht über die Korruption in Österreich wird daher trotz Ausschuss erst möglich sein, wenn die diesbezüglichen Strafverfahren – so oder so – abgeschlossen sind. Daher erfolgt hier nur eine demonstrative Übersicht einzelner öffentlich besonders heftig diskutierter Fälle:
1. Der Berater Hochegger war in einem erschreckenden Umfang die Gelddrehscheibe für Bestechungen durch die Telekom Austria. Diese hatte in der Hoffnung auf eine freundliche Gesetzgebung und entsprechende Verordnungen gleich in Richtung von vier Parteien Gelder fließen lassen.
2. Der intensiv von staatlichen Regulierungen und Vergaben abhängige Konzern der Casinos Austria hat weitgehend wertlose Gutachten als offensichtliche Tarnung für ganz anders motivierte Zahlungen teuer finanziert.
3. Wie schon in den letzten drei Jahren stand Exfinanzminister Karlheinz Grasser mehrfach im Zentrum. Dabei ging es vor allem um die Begleitumstände des Verkaufs der Buwog, aber auch um einige andere Vorgänge. Die Aussagen eines früheren Kabinettmitarbeiters belasteten Grasser, aber ohne dass man den schillernden Politiker dadurch als überführt bezeichnen könnte.
In der Causa Buwog sind zwei Aspekte zu prüfen: Der eine ist die Entscheidung darüber gewesen, welche Investment-Bank Ausschreibung und Verkauf begleiten soll; konkret geht es dabei um die Frage: Wieweit hat Grasser die Vergabe dieses Auftrags an eine große amerikanische Investment-Bank beeinflusst (was vielleicht rechtswidrig, aber eigentlich verständlich und im Interesse der Steuerzahler gewesen wäre, ist doch der Minister am Ende ja selbst für die optimale Ausschreibung verantwortlich)? Und zweitens: Hat Grasser dabei mitgewirkt, dass der von einem Konkurrenten gebotene Preis für die Buwog dem siegreichen Bieter bekannt geworden ist? Das wäre freilich ein ganz übler Skandal, weil dadurch die Republik zweifellos einen Schaden erlitten hat. Es ist jedoch weiterhin offen, ob Grasser das getan und in diesem Zusammenhang auch Geld kassiert hat.
Insgesamt billigten ihm jedenfalls auch Gegner zu, dass er seine mehrfachen Auftritte vor dem Ausschuss recht souverän absolviert hat. Jedenfalls muss man weiterhin auf die ausstehenden Entscheidungen der Justiz warten.
4. Die Vergabe des Blaulichtfunks Tetron und damit verbundene Zahlungen an einen Lobbyisten sind zumindest dubios.
5. In der Inseratenaffäre wurde aus den Akten der Staatsanwaltschaft bekannt, dass diese von Lügen („Schutzbehauptungen“) des Bundeskanzlers und seines Staatssekretärs überzeugt ist.
Im ersten Halbjahr 2012 ist es im Kampf gegen die Korruption zu etlichen Gesetzesänderungen gekommen. In der Selbstdarstellung der Politik werden diese als Ergebnis der Tätigkeit des U-Ausschusses dargestellt. Das ist aber sowohl vom zeitlichen Ablauf wie auch von der Kausalität her falsch.
Die Gesetzesänderungen beruhen in keiner Weise auf einem Ausschuss-Bericht mit konkreten Empfehlungen, einen solchen hat es ja nie gegeben. Und diese Gesetzesänderungen sind auch schon lange vor Ende des Ausschusses und überdies in ganz anderen Gremien beraten, verhandelt und beschlossen worden. Neben den Parteienverhandlungen spielte dabei auch das Justizministerium eine Schlüsselrolle.
Viel wichtiger als diese Debatte über die Urheberschaft der Reformen ist aber ohnedies die inhaltliche Frage: Ist Österreich mit diesen Reformen künftig ausreichend gut gegen Korruption gefeit?
Die wichtigsten Reformen in Stichworten:
· Änderung der Strafbestimmungen zu den Bereichen Anfütterung und Bestechlichkeit
· Strengere Korruptionsregeln für Abgeordnete, Bürgermeister und Minister
· Größere Transparenz bei Nebenjobs
· Deutlich strengere Transparenzregeln für Parteispenden, zu denen nun auch Inserate und „Sponsoring“ gezählt werden (mit zwei öffentlich heftig kritisierten negativen Begleiterscheinungen: erstens die gleichzeitig als Ausgleich für den erwarteten Rückgang der Spenden erfolgte Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung und zweitens die Ausnahmebestimmungen für Spenden an Bezirksorganisationen)
· ein Lobbyistengesetz mit einer neuen Registrierungspflicht (und verfassungsrechtlich problematischen Abgrenzungen, wer überhaupt darunter fällt – siehe Sozialpartner, Interessenorganisationen, Rechtsvertreter)
· das Medientransparenzgesetz: Alle öffentlichen Stellen müssen den Umfang ihrer Inseratenschaltungen und sonstigen Kooperationen mit Medien melden; diese Meldungen werden dann veröffentlicht
· ein neuer Wohlverhaltenskodex für ÖVP-Politiker.
Die größten Defizite der Rechtslage rund um das Thema Korruption sind jedoch so gut wie gar nicht diskutiert geschweige denn behoben worden. Insbesondere die folgenden zwölf Punkte wären für ein erfolgreiches Zurückdrängen der Korruption unverzichtbar:
· Die als angebliche Maßnahme gegen die Schuldenkrise erfolgte Erhöhung der Vergabegrenzen: Wenn öffentliche Aufträge erst ab 100.000 Euro und nicht wie früher schon ab 40.000 Euro öffentlich nach den strengen Regeln des Vergabegesetzes ausgeschrieben werden müssen, dann reißt das ein großes Tor für korruptionsartige Vorgänge und überteuerte Beschaffungen auf.
Diese Vergabegrenzen sollten daher dringend wieder reduziert werden.
· Die Tatsache, dass Österreich in der EU gemessen am BIP absoluter Spitzenreiter bei der Vergabe von Förderungen ist (insbesondere auch durch die Länder!): Förderungen sind von ihrem Wesen her ein ideales Instrument, um Steuergelder nach parteipolitischem Interesse an sympathisierende Organisationen zu lenken. Sie grenzen daher eng an Korruption, selbst wenn in konkreten Fällen kein Amtsmissbrauch nachgewiesen werden kann, etwa weil sie durch „demokratische“ Beschlüsse von Landtagen oder Gemeinderäten vergeben werden.
Die Dimensionen der Förderungen gehören dramatisch reduziert; die Vergaben müssen gerichtlich und verfassungsrechtlich nachprüfbar werden.
· Die Tatsache, dass Österreichs Parteien in Wahlkämpfen weit intensiver plakatieren und inserieren, als das in allen anderen Ländern üblich ist, kostet enorm viel Geld. Keine Partei wagt aber aus Angst vor Wahlniederlagen auszuscheren. Das führt zu einem international unüblich hohen Geldbedarf der Parteien.
Plakatierungen und Inserate bzw. Privat-TV-Schaltungen durch Parteien, aber auch durch politisch aktive Organisationen (wie die scheinunabhängigen PAC-Komitees in den USA) gehören streng gesetzlich limitiert, mit besonderen Regelungen für Wahlkampfzeiten. Bei Plakaten wäre auch ein Verbot denkbar. Gleichzeitig sollte aber den Parteien entsprechend ihrer Größe (beziehungsweise für neue Parteien in fairer Dimension) im ORF unentgeltlicher und im Privatfernsehen entgeltlicher Werberaum zur Verfügung stehen.
· Die Suche nach den Geldflüssen dauert oft Jahre.
Es fehlt weiterhin ein zentrales Bankkonten-Register: Dadurch wird die Suche nach illegalen Geldflüssen deutlich erschwert und verlangsamt.
· Amtsgeheimnis und Datenschutz sind die besten Helfer der Korruption.
Die in Skandinavien oder Neuseeland selbstverständliche und auch in Deutschland zunehmende volle Transparenz öffentlicher Akten – mit bestimmten, engen Ausnahmen (etwa im Bereich der Strafverfolgung) – würde automatisch den Spielraum für korrupte Vorgangsweisen stark reduzieren.
· Ein Gutteil der inkriminierten Vorgänge ist rund um staatliche oder staatsnahe Unternehmen passiert (ÖBB, Asfinag, Buwog, Telekom, Casinos Austria).
Eine rasche und vollständige Privatisierung wie auch eine Reduktion der relevanten Gesetze und Verordnungen würde die Möglichkeiten für Korruption stark reduzieren.
· Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat versucht, die Inseratenvergabe zulasten rechtlich an sich völlig unabhängiger Aktiengesellschaften durch Minister als „Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu rechtfertigen.
Diese gewagte Konstruktion gehört durch eine Änderung des Strafgesetzes und Aktiengesetzes unterbunden.
· Media- (Schalt-) und Werbeagenturen, die in irgendeiner Form öffentliche Aufträge erhalten, arbeiten als Dank oft gratis oder fast gratis für Parteien.
Künftig sollten sie vier Jahre lang vor und nach einem solchen Auftrag nicht für Parteien arbeiten dürfen. Das muss auch für die in neuen Konstellationen antretenden Gesellschafter gelten.
· Bei ÖBB und Asfinag sind nicht gefügige Vorstände dienstfreigestellt worden.
Unbegründete Dienstfreistellungen von Vorständen einer AG oder GmbH vor Ende der Periode müssen vom Strafrecht als Amtsmissbrauch gewertet werde.
· Die Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Anzeigen und Kooperationen durch Medien muss als Offizialdelikt von amtswegen verfolgt werden.
· Die Bestechung von Medien mit Steuergeld geht trotz Medientransparenzgesetz ungehindert weiter.
Inserate und Kooperationen der öffentlichen Hand (und von ausgegliederten Gesellschaften mit einer 25 Prozent übersteigenden öffentlichen Beteiligung) müssen künftig gemäß dem Vergabegesetz ausgeschrieben werden. Dabei ist der Auftragswert eines Kalenderjahres zusammenzuzählen.
· Alle diese Neuregelungen müssen nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und Gemeindeebene gelten, wo ohnedies die Kontrolle viel schwächer ist.
Der Ausschuss war wie die meisten seiner Vorgänger durch mehrere unterschiedliche Problemschichten geprägt:
1. Vor allem ist nicht klar, was eigentlich die Aufgabe solcher Untersuchungsausschüsse ist. In Frage kommen:
a. Die Ausarbeitung von Vorschlägen für Verwaltungs- oder Gesetzesreformen in kritisch gewordenen Bereichen (wie es etwa britische Kommissionen bei sensiblen Fragen mit oft großem Erfolg tun): Das hat der Ausschuss in keiner Weise geschafft. Man hat beispielsweise nicht einmal versucht, die schwierigen Regulierungen und Vergaben im Bereich Telekom, Lotterien und Casinos aufzuarbeiten.
b. Die konzentrierte Kontrolle der amtierenden Regierung und der Verwaltung in komplizierten Materien: Das haben die Regierungsparteien zu verhindern gewusst. Dadurch wurde der Ausschuss ganz von der Gegenwart ab- und auf die Vergangenheit hingelenkt.
c. Die von der Justizministerin mehrfach als zentrale Aufgabe des Ausschusses genannte Wahrnehmung der „politischen Verantwortung“: Diese würde theoretisch in der Abberufung eines Regierungsmitglieds oder zumindest in einem Tadel gipfeln. Die politische Verantwortung ist aber ganz offensichtlich reine Theorie, solange keine Regierungspartei Konsequenzen verlangt.
d. Parteipolitische Polemik und Attacken: Das ist in überreicher Form passiert.
e. Untersuchung strafrechtlich relevanter Sachverhalte: Das ist ebenfalls in überreicher Form als Wiederholung von Aktionen der Kriminal- und Strafverfolgungs-Behörden passiert, aber zweifellos von der Verfassung her nicht Zweck eines parlamentarischen Ausschusses. Denn dadurch wird die Gewaltenteilung verletzt.
f. Untersuchung der korrekten und effizienten Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften: Das wäre angesichts der überlangen Dauer von Strafverfahren und der Serie von Brüchen des Amtsgeheimnisses eine legitime und wichtige Aufgabe – hätte aber logischerweise erst nach Ende der betreffenden Strafverfahren stattfinden können.
2. Die Tätigkeit besonders dieses Ausschusses hat sich ständig mit jener der Justiz überschnitten. Zeitweise ähnelte er einem Schauprozess und Tribunal. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Justiz, aber auch gegen rechtsstaatliche Grundsätze wie etwa die Unschuldsvermutung und die Trennung von Anklage und Gericht. Vor allem die Oppositionsabgeordneten Pilz und Petzner haben sich ständig wie überscharfe Staatsanwälte geriert. Aber auch andere Parlamentarier haben die ihnen berufsbedingt innewohnende Lust an der Zuspitzung demonstriert. Der Zeuge Martin Schlaff verglich daher mit gutem Grund den Ausschuss sogar mit der Gestapo.
3. Ein parlamentarischer Ausschuss hat bei weitem nicht die Instrumente der Strafjustiz. Er kann insbesondere keine Aufträge an die Exekutive erteilen, er kann weder Lauschangriffe starten noch ausländische Akten und Vernehmungen beschaffen. Es ist also auch aus diesem Grund sinnlos, einen Ausschuss in Konkurrenz zur Strafjustiz zu setzen.
4. Die unfruchtbare Konkurrenz zur Justiz zeigte sich schon beim ersten und weitaus am intensivsten behandelten Kapitel; das waren die von der Telekom ausgehenden Bestechungsaktionen. Trotz vieler Zeugenauftritte wurde der weitaus wichtigste Zeuge und Haupttäter nicht geladen: Er ist von der Staatsanwaltschaft zum „Kronzeugen“ gemacht worden (der möglicherweise sogar straffrei ausgeht). Daraufhin hat das Parlament auf den Auftritt im Ausschuss verzichtet. Das hat diesen Ausschuss schon im ersten Kapitel trotz des großen gerade dafür aufgewendeten Zeitaufwandes ad absurdum geführt.
5. Die Staatsanwaltschaft hat dem Ausschuss keineswegs alle Dokumente zur Verfügung gestellt. Einige Vernehmungsprotokolle bekamen die Parlamentarier „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht, so etwa jenes des ehemaligen Asfinag-Vorstandes Franz Lückler rund um den Komplex Inseratenvergaben durch Faymann und Ostermayer. Gerade in diesem Fall kann das nur zweierlei bedeuten: Die Staatsanwaltschaft schützt die verantwortlichen Politiker Faymann und Ostermayer – oder sie hat weiteres belastendes Material gegen die beiden in der Hand. Davon ist aber bis heute nichts zu sehen.
6. Noch sinnloser wurde der Ausschuss durch die zahllosen Antwortverweigerungen: Bis zur letzten Sitzung haben sich viele Auskunftspersonen unter Verweis auf ein gegen sie laufendes Strafverfahren der Aussage entschlagen. Das ist selbstverständliches Grundrecht jedes Zeugen (auch vor Gericht), wäre also ein weiterer Grund gewesen, die Strafverfahren erst abzuwarten.
7. Der Ausschuss deckte zwar kaum etwas Neues auf, wurde dafür aber von den Parteien in anderer Hinsicht genutzt: Sie kamen in breitem Umfang (insgesamt 1,6 Millionen Aktenseiten) an geheimes Material der Strafverfolgung und anderer Behörden heran. Dadurch wurden Strafverfahren bekannt, von denen nicht einmal die Betroffenen etwas gewusst haben (was zwar rechtsstaatlich ebenfalls unakzeptabel ist, aber generell zu lösen ist und nicht auf dem Zufallsweg eines Ausschusses). Dieses Aktenmaterial wurde von allen Parteien penibel durchforstet – und zwar jeweils unter dem Gesichtspunkt, ob man damit politischen Gegnern etwas anhängen kann. Wenn Abgeordnete auf solches Material stießen, wurde es im Ausschuss groß thematisiert – oder vertraulich an befreundete Journalisten weitergegeben, damit diese es dann durch „Exklusivgeschichten“ in die Öffentlichkeit tragen. Es ist alles andere als Zufall, dass der heftigste Konflikt im Ausschuss, der dann auch zur Abberufung der Vorsitzenden Gabriela Moser führte, gerade um die weitere Lieferung von Akten aus Justiz und Verwaltung entbrannt ist. Das zeigt, dass es hier insbesondere (aber nicht nur) bei den Grünen um den Kern des parteipolitischen Interesses gegangen ist. Die Grünen haben sogar noch nach Ausschussende durch einen umfangreichen Bericht geheime Akten der Strafverfolgung an die Öffentlichkeit getragen. Dies alles schädigte massiv die Rechte der Betroffenen und ist zugleich eine potentielle Gefährdung der Strafverfolgung.
8. Die Themenbereiche des Ausschusses wurden sehr unterschiedlich behandelt: bei den Bestechungen durch die Telekom geschah dies ausführlich und in vielen Details, die aber ohne Befragung des Hauttäters kein komplettes Bild ergeben konnten; hingegen wurden die Bestechungen von Tageszeitungen und Wochenmagazinen durch Inserate von Bundes- und Landesinstitutionen fast überhaupt nicht aufgearbeitet. Das hat erstaunliche parteipolitische Dimensionen: Denn rund um die Telekom gerieten vor allem Schwarz, Blau und Orange in ein schiefes Licht; rund um die Inserate wäre das vor allem der SPÖ (und etlichen Medien) passiert. Weshalb der ÖVP dieser schwere taktische Fehler passiert ist, entzieht sich der Kenntnis des Autors, ist aber deren eigene Angelegenheit.
9. Die Weigerung der SPÖ, ihren Parteivorsitzenden in den Ausschuss zu laden, hat Werner Faymann als Hauptdrahtzieher der Inseratenaffäre peinliche Fragen und die Gefahr einer strafbaren Falschaussage erspart. Dadurch entstand aber überhaupt die größte Sinnkrise des Ausschusses. Diese Weigerung ist auch in der Öffentlichkeit heftig kritisiert worden und hat Faymann bei seiner Wiederwahl als Parteichef ein schlechtes Ergebnis eingebracht.
10. Der Ausschuss verzichtete sogar auf die Vernehmung durchaus aussagewilliger Personen, wie die des ehemaligen ÖBB-Personenverkehrsvorstandes Stefan Wehinger. Dieser hätte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Faymann schwer belastet.
11. Schon das Ausschussprogramm ließ Beobachter den Kopf schütteln: Anstelle der Konzentration auf ein Thema ging es nach dem Kraut-und-Rüben-Prinzip um alles, was in den Monaten davor an Vorwürfen zu hören gewesen ist, etwa durch Indiskretionen der Staatsanwaltschaft.
12. Die mutmaßlichen Amtsmissbräuche in der StA und OStA (durch Indiskretionen aber auch durch Nichtverfolgung strafbarer Handlungen) sind in keiner Weise thematisiert worden, obwohl hier ein unabhängiger und am Rechtsstaat orientierter Ausschuss zweifellos viel Handlungsbedarf gefunden hätte.
13. Der Vorsitz im Ausschuss durch Abgeordnete ist regelmäßig problematisch. Dadurch wurde die Entartung zu einem Tribunal ebensowenig verhindert wie die parteipolitische Instrumentalisierung. Abgeordnete als Vorsitzende haben nicht einmal den Anschein objektiver Unabhängigkeit.
14. Der Ausschuss ist mitten in seiner Arbeit durch die Koalition mit Brutalität und fadenscheinigen Argumenten abgedreht worden. Die letzten Kapitel sind höchstens kursorisch angerissen worden. Dahinter steckte die Sorge der Koalition, ein Weiterlaufen des Ausschusses hätte den Wahlkampf 2013 beherrscht. Ein weiterer Hintergrund des vorzeitigen Ausschuss-Ende: Die SPÖ hätte in einer Vorladung ihres Parteichefs einen Bruch der Koalition gesehen, wovor sich die angeschlagene ÖVP fürchtete.
15. Ein Untersuchungsausschuss, der ohne einen zumindest mit Mehrheit beschlossenen meritorischen Abschlussbericht und Empfehlungen endet, ist jedenfalls ein Fehlschlag.
16. In der Summe hat durch den Ausschuss das Image der gesamten politischen Klasse schwer gelitten. Auch die Grünen, die ja als einzige nie in Regierungsverantwortung gewesen und daher automatisch inhaltlich weitgehend unbehelligt geblieben sind, können nicht wirklich von der Ausschussarbeit profitieren. Die Vielfalt an dort erhobenen Vorwürfen hat nämlich jede individuelle Verantwortung verwischt.
17. Der Ausschuss war auch dadurch eines Rechtsstaates unwürdig, dass all jene Aktenteilen der Justiz ignoriert wurden, die entlastende Aussagen enthalten. Dass dies offenbar in signifikantem Umfang geschehen ist, geht aus einem leider weitgehend unbeachtet geblieben Interview des zuständigen Strafjustiz-Sektionschefs hervor.
18. Offen muss daher die nicht nur an Österreichs Stammtischen diskutierte Frage bleiben, ob das Land wirklich korrupter geworden ist und wie es im internationalen Vergleich dasteht. Gibt es doch in demokratischen Ländern von den USA bis Frankreich noch viel problematischere Vorfälle. Die Intensität der im Ausschuss wenigstens zum Teil behandelten Fälle ist jedenfalls erschreckend:
a. So hat etwa die Inseratenkorruption auf Bundesebene erst mit dem Einrücken von Werner Faymann aus dem Wiener Rathaus demokratiegefährdende Dimensionen erreicht.
b. So ist ein (inzwischen ehemaliger) Finanzminister, der beispielsweise im Plastiksack große Geldsummen über die Grenze schafft, selbst dann unerträglich, wenn man ihm seine diesbezügliche Rechtfertigung glaubt.
c. So ist das Verhalten der Telekom als Bankomat der Parteien auch dann skandalös, wenn man ins Kalkül zieht, dass ein bis dahin von befreundeten Ministern immer behütetes rotes Unternehmen plötzlich ob der schwarz-blauen Koalition von Panik gepackt wird.
Auf der anderen Seite ist es zweifellos Faktum, dass die Sensibilität der Öffentlichkeit, die technologischen Kontrollmöglichkeiten, der schwere Verlust der Reputation der politischen Klasse und die Aggressivität der Medien heute viele Vorgänge an die Öffentlichkeit bringen, die früher nicht zu einem Skandal geworden wären.
Aus den Erfahrungen dieses und früherer U-Ausschüsse sowie aus internationalen Beispielen lassen sich einige Empfehlungen ableiten.
1. Der Vorsitz sollte nur noch durch unabhängige Persönlichkeiten mit Gewicht und Erfahrung ausgeübt werden dürfen. Wenn sich die Parteien nicht mit Zweidrittelmehrheit auf einen (oder zwei) Vorsitzenden einigen können, sollte dieser durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshof nominiert werden.
2. Die Einberufung eines Ausschusses muss einen einzigen klaren, nicht die Gewaltenteilung verletzenden Auftrag haben. Themen eines Ausschusses dürfen nur sein:
a. die Aufarbeitung komplizierter Fragen zum Zweck einer Gesetzesreform (ein aktuelles Beispiel wäre etwa eine sinnvolle Regelung der Fragen rund um die Veranlagung öffentlicher Gelder und der dabei möglichen Risken, also das Thema der sogenannten „Spekulationen“);
b. die Kontrolle der gegenwärtigen Regierung, Verwaltung in Hinblick auf Korrektheit und Effizienz;
c. und die Tätigkeit oder Nichttätigkeit der Strafverfolgungsbehörden NACH dem Abschluss eines Verfahrens (beziehungsweise zwei Jahre nach Erstattung einer Anzeige, womit auch eine Verschleppung durch die Staatsanwaltschaft thematisiert werden kann).
3. Kein Thema für einen U-Ausschuss kann ein von der Justiz verfolgtes Delikt sein. Das würde den vielen sinnlosen Vernehmungen von Personen ein Ende bereiten, die sich als Beschuldigte jeder Aussage entschlagen.
4. Ein U-Ausschuss kann von einem Drittel der Abgeordneten einberufen werden, wobei aber jeder Abgeordnete nur zweimal in einer Legislaturperiode das Recht hat, eine solche Einberufung zu unterstützen.
5. Behauptet ein anderes Drittel der Abgeordneten die Rechtswidrigkeit der Einberufung des Ausschusses, muss der Verfassungsgerichtshof in einem Eilverfahren entscheiden.
6. Ebenso kann ein Drittel der Ausschussmitglieder – im Rahmen des Themas eines Ausschusses und unter Aufsicht des unabhängigen Vorsitzenden – Zeugeneinvernahmen durchsetzen.
7. Jeder U-Ausschuss muss binnen sechs Monaten beendet werden.
8. Wenn es über den Abschlussbericht keinen Mehrheitsbeschluss gibt, kann der Vorsitzende ad personam dem Parlamentsplenum einen Bericht samt Empfehlungen übermitteln.
(Dieser Beitrag ist in weitgehend ähnlichem Wortlaut auch im soeben erschienenen „Jahrbuch für Politik 2012“ veröffentlicht worden. Dieses Jahrbuch mit Dutzenden weiteren wichtigen politischen Analysen ist im Böhlau-Verlag erschienen).