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Zwei Entscheidungen der Strafjustiz: Der Laie wundert sich, Justizprofis haben es hingegen längst gewusst: Das Justizsystem und die Gerechtigkeit haben nur sehr wenig miteinander zu tun.
Drei Männer sind in Wien in einem Prozess wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden. Selbstverständlich geht jeder Freispruch vor einem unabhängigen Gericht prinzipiell in Ordnung. Nur wundert man sich halt sehr, wenn die Richterin selber bei Verkündigung des Freispruchs sagt, in dem Verfahren sei so viel gelogen worden wie selten davor; und: Die Freisprüche seien nur wegen der noch fehlenden Rechtskraft eines deutschen Urteils erfolgt, sowie weil sich wichtige Zeugen entschlagen hätten.
Das ist in Summe schon mehr als seltsam, wenn Freisprüche so einfach zu erreichen sind. Und wenn dann die Richterin zum Abschluss einfach meint, der Verfassungsschutz werde die drei halt künftig weiter beobachten. Wie viele Jahrhunderte an Freiheitsentzug sind dagegen nur deshalb verhängt worden, nur weil sich die Angeklagten zu einem Geständnis überreden haben lassen! Das werden künftig nur die ganz Blöden tun. Die anderen werden kräftiger denn je lügen.
Dieses Urteil steht für den naiven Laien, der noch immer an die Gerechtigkeit im Justizsystem glauben will, auch in auffallenden Beziehungen mit den Beschlüssen in einem anderen spektakulären Justizfall. Eine internationale Kommission ist nämlich zu dem Schluss gekommen, dass es im Fall Kampusch nur einen Täter gegeben habe.
Auch dies muss der Bürger letztlich hinnehmen. Er denkt sich nur seinen Teil. Der unter anderem darin besteht, dass dies für das gesamte Justizsystem die weitaus bequemste Erkenntnis ist; dass der Justizapparat ein gewaltiges Interesse hatte, um ein öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und weisungsfreien Richter mit Zeugen, die erstmals(!) unter Wahrheitspflicht stehen, zu vermeiden; dass von dieser Kommission weder eine Belastungszeugin noch die beiden Höchstrichter vernommen worden sind, die von der Existenz mindestens eines (bekannten) weiteren Täters absolut überzeugt sind; und dass in dieser Kommission wiederum eine Reihe von Exponenten des Justiz- und des Innenministeriums saßen, welche die ebenfalls dabei sitzenden Ausländer in aller Vertraulichkeit und ungestört einseitig mit ihrer Sicht der Dinge und mit den von ihnen angelegten Akten füttern könnten. Von all den Beratern und Medienmenschen rund um die – zweifellos bedauerliche – Frau Kampusch mit ihren zum Teil exzellenten Netzwerken sei da noch gar nicht geredet.
Wenn er sich all dessen bewusst wird, dann wundert sich der Laie am Ende doch nicht mehr. Dann wird ihm klar, dass eigentlich nichts anderes herauskommen konnte. Dann wird ihm auch klar, dass Gerechtigkeit und das Justizsystem halt nur sehr entfernt miteinander verwandt sind.
Das Parlament – es sei zu seiner Ehre gesagt – hatte alles in seiner Macht Stehende getan, um in diesem Fall der Wahrheitsfindung zu dienen. Das Justizsystem war aber stärker. Und nur religiöse Menschen können glauben, dass es irgendwo einen Ort der wirklichen Gerechtigkeit gibt.