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Informationspflicht: Die nächste Augenauswischerei

Es wird wieder einmal ein österreichisches Begräbnis. Die nun plötzlich auch von der SPÖ versprochenen Informationspflichten der Verwaltung und Politik sind schon von ihrer Grundkonzeption her eine Farce. Und sie werden genauso wenig das versprochene Ziel erreichen wie viele Pseudoreformen dieser Regierung: Das Medientransparenzgesetz hat die Inseratenkorruption (insbesondere im Bereich der Gemeinde Wien) nicht beendet; die Schuldenabbau-Versprechungen werden niemals auch nur in die Nähe des angekündigten Nulldefizits führen; die Eurorettungsaktionen können nicht den Euro retten; die verwaschenen Schulschwänz-Gesetze werden das Schulschwänzen nicht reduzieren; die ORF-Reformgruppe des Medienstaatssekretärs bedeutet eine nahtlose Fortsetzung des täglichen ORF-Skandals; das sogenannte Demokratiepaket bringt nicht die dringend notwendige direkte Demokratie.

Das sind nur einige von vielen Beispielen, die zeigen, dass vor allem mit der SPÖ keinerlei sinnvolle Reformen möglich sind, sondern nur noch der gemeinsame Machterhalt von Rot und Schwarz. Die Summe der Regierungspolitik bedeutet eine Fülle von schlechten Kompromissen, wo es meist besser gewesen wäre, gar nichts zu ändern. Aber da haben sich halt alle gefürchtet, dass dann irgendwelche minderbemittelte Journalisten von Stillstand und Blockade reden.

Nur wenn man – im aktuellsten Beispiel – „Informationspflicht“ über ein Gesetz schreibt, bedeutet das noch nicht, dass damit die Bürger die wirklich relevanten Informationen von Verwaltung und Politik bekommen werden.

Dabei zeigen alle Studien und internationalen Vergleiche, dass nur wirklich volle Transparenz imstande wäre, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Wir haben es hingegen mit skurrilen Anfütterungsregeln über die Bezahlung von Essensrechnungen versucht. Und sonst fallen uns halt immer nur strengere Strafen als erste und meist einzige Therapie ein, die aber nie etwas bessern.

Es ist jedenfalls absolut kein Zufall, dass jene Länder die weitaus geringste Korruption haben, in denen die weitaus strengsten Informationspflichten gelten. Das sind also jene Länder, in denen jeder – jeder! – staatliche Akt einem anfragenden Bürger gezeigt werden muss (wobei da meist eine Gebühr verlangt wird, um Missbräuche zu vermeiden). Skandinavien und Neuseeland liegen sowohl bei der Transparenz wie bei der Korruptionsvermeidung weltweit an der Spitze.

Aber ist es nicht positiv, dass Werner Faymanns Mann für Denken und Taktik, also der Staatssekretär Josef Ostermayer, nun ein Informationspflichtgesetz vorschlägt? Das wäre es schon, wenn das geplante Gesetz den Namen wert wäre. Denn Herr Ostermayer hat im gleichen Atemzug so viel Ausnahmen von der Informationspflicht verlangt, dass von dieser wirklich nur die Überschrift bleibt.

Anders formuliert: Die Bürger werden von den Regierungen in Bund und Land auch weiterhin nur das erfahren, was deren Propaganda-Apparate immer schon unter die Menschheit bringen wollten. Aber nicht das, was für Politiker oder Beamte unangenehm ist. Die Ausnahmen sind nämlich so weit formuliert, dass selbst juristische Analphabeten in der hintersten Amtsstube jederzeit begründen können, warum sie leider, leider doch nicht informieren können.

An der Spitze der von Ostermayer gewünschten Ausnahmen steht wieder einmal der Datenschutz. Jeder, der einmal bei Behörden zu recherchieren versucht hat, weiß, dass man dabei auch schon bisher fast immer auf den Datenschutz als Begründung für die Verweigerung von Auskünften gestoßen ist. Dabei war die Einführung des Datenschutzes einst nur eine Reaktion auf eine der Tausenden grünen Paniken. Anlass war damals, dass auch im öffentlichen Dienst (mit etlichen Jahren Verspätung) Personenregister nicht mehr händisch, sondern mit dem Computer geführt werden sollten. Die Grünen mit ihren engen Verbindungen zum damaligen Linksterrorismus haben damals natürlich gefürchtet, dass man dann Tätern leichter auf die Spur käme.

Aber auch die Sozialisten und Bürgerlichen waren schnell erregt, wenn sie irgendeinen Werbebrief mit einer computerverarbeiteten Adresse bekamen. Inzwischen erhalten wir alle weiterhin DVR-Briefe, ohne dass es aber noch jemanden stört (notfalls sind da halt slowakische Büros zum Adresshandel zwischengeschaltet).

Seither ist jedenfalls Faktum: Jede Verwaltungsbehörde verweigert mit der Begründung „Datenschutz!“ die Herausgabe irgendwelcher ihr unangenehmer „Daten“. Schließlich ist ja alles irgendwie in einem Computer gespeichert.

Solange der Datenschutz bei uns eine Heilige Kuh bleibt, wird sich daher weder an der Informations-Unfreiheit noch an der Korruption etwas ändern.

Ostermayer begnügt sich aber gar nicht mit der Universal-Keule „Datenschutz“, um jede echte Information zu verhindern. Er lässt gleich noch ein paar weitere wunderbare Ausreden ins Gesetz schreiben: Eine davon sind die „wirtschaftlichen Interessen einer Gebietskörperschaft“. Da jede Gebietskörperschaft nur durch Beamte oder Politiker handeln kann, ist auch da klar, wessen Taten und Schiebereien und Faulheiten geheim gehalten werden sollen. Und als dreifache Absicherung gegen jede Form von Transparenz will Ostermayer auch noch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen verankern.

Warum pflanzt uns die Politik eigentlich ständig?

PS.: Ach ja, es soll laut Ostermayer auch noch ein „Informationsregister“ mit zahllosen Daten geben. Klingt gut? Es ist nur völlig unklar, was da anderes drinnen stehen soll, als längst schon auf gv.at zu finden ist. Außerdem hat gerade die jüngste Zeit gezeigt, wie es ein ideologischer Apparatschik an der Spitze der Statistik Austria schafft, dass politisch unkorrekte (oder sonstwie unerwünschte) Daten halt auch von der scheinbar wertneutralen Statistik unterdrückt werden. Andere werden hingegen extrem manipulativ aufbereitet, wie etwa die auch bei der Hundertsten Wiederholung falsche Behauptung, die Statistik Austria könne irgendwie (qualitativ und quantitativ) „gleiche“ Arbeit messen.

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