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Seit Wochen beschäftigt uns der Fall Staudinger. Ein Waldviertler Schuh- und Möbelerzeuger hatte sich bei vielen Menschen Geld geborgt. Er hat also wie eine Bank agiert, sich aber nicht an die für Banken geltenden Vorschriften gehalten. Er versteht es jedoch, von den Grünen über die Medien bis zur WKO Lobbyisten zu aktivieren.
Formal hat er zweifellos Recht verletzt und wird den Strafen nicht entgehen können. Dennoch stehen wir vor einer interessanten Grundsatzdebatte. Vor allem deshalb, weil Staudinger von so vielen Gruppen unterstützt wird, die noch vor kurzem nach noch strengeren Regeln für die Banken gerufen haben. Und die bis heute nicht die Widersprüchlichkeit ihres Verhaltens begreifen.
Die Forderung nach immer strengeren Regeln (selbst wenn sie längst schon so streng sind wie noch nie zuvor) geht auf das Wohlfahrts-Denken zurück, das alle Verantwortung beim Staat abzuladen versucht. Eine Konsequenz ist im Banksektor die Einlagensicherung, wo eine bestimmte Bankgruppe für die Spareinlagen fremder Banken haften muss – und bei deren Ausfall alle Steuerzahler. Diese müssen auch dann haften, wenn Sparer gezielt dort angelegt haben, wo es besonders hohe Zinsen gibt. Hohe Zinsen sind aber immer Indikator von erhöhtem Risiko. Das heißt: Der Gewinn ist privatisiert (also die höheren Zinsen); den eventuellen Verlust (die Zahlungsunfähigkeit einer Bank) muss hingegen die Allgemeinheit tragen. Zweite Konsequenz dieser Einmischung des Staates ist das "Too big to fail": Große Banken werden vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit aufgefangen, auch wenn Einleger und Mitarbeiter vorher überdurchschnittlich profitiert haben. Die Einlagensicherung wie das Auffangen wird mit der Angst vor einem Bank-Run begründet, also einem Sturm aller Einleger auf alle Banken, wenn eine einzige wackelt.
In einer echten Marktwirtschaft sollten trotzdem insolvente Banken in Konkurs gehen müssen. Höchstens eine Teil-Absicherung gegen gefährliche Dominoeffekte könnte legitim sein. Politischer und medialer Populismus glaubt hingegen, dass immer noch strengere Reglementierungen das Risiko limitieren würden. Genau diese Regulierungen haben aber den Effekt, dass Staudinger und andere Unternehmer ohne ausreichende Sicherheiten (die sie nicht haben) keine normalen Bankkredite mehr bekommen. Daher suchen sie nun außerhalb der Bankenwelt Kreditgeber, Gesellschafter oder Genossenschafter.
Die Staudinger-Debatte könnte den Weg zu sinnvollen Überlegungen öffnen. Es spricht absolut nichts dagegen, sich auch auf bankfremden Wegen Geldgeber zu suchen. Der Gesetzgeber müsste nur dafür sorgen, dass diesen in aller Deutlichkeit und deppensicher klargemacht werden muss, dass sie bei solchen attraktiver als Spareinlagen scheinenden Geschäften ihr ganzes Geld verlieren können. Der Steuerzahler sollte hingegen verschont werden. Er ist weder dazu da, bankrotte Banken noch bankrotte Schuster zu retten.
Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.