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In jeder Freitag-Ausgabe der Salzburger Nachrichten gibt es eine Doppelkolumne mit dem Titel „Kontroverse“, in der Katharina Krawagna-Pfeifer und ich jeweils zum gleichen, von der SN-Redaktion vorgegebenen Thema schreiben. Und zwar ohne dass man gegenseitig die Texte vorher kennt.
Diese Woche steht die “Kontroverse” unter dem Titel:
In der Folge finden Sie die beiden – unverändert wiedergegebenen – Kolumnen. Dadurch soll dieser kreativen und spannenden Idee auch hier ein Forum gegeben werden.
Katharina Krawagna-Pfeifer war Innenpolitikerin der SN, Innenpolitikchefin sowie Leiterin des EU-Büros des “Standard” und SPÖ-Kommunikationschefin. Sie arbeitet jetzt als Publizistin und Kommunikationsstrategin (kkp.co.at).
Verstockten Konservativen ist es zuwider, dass erwachsene Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben wollen, dies legal tun dürfen. Sie halten noch immer künstlich das Leitbild der "heilen Familie" bestehend aus Kind & Mutter & Vater hoch, die bis ans Ende ihrer Tage in Harmonie zusammenleben. Das ist realitätsfremder Unsinn. Daher wurde nach hinhaltendem Widerstand seitens der ÖVP und FPÖ erst vor drei Jahren für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft geschaffen. Das EPG (Eingetragene Partnerschafts-Gesetz) sieht u. a. die Gleichstellung im Steuerrecht und bei Pensionsansprüchen mit heterosexuellen Paaren vor. Es besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu tragen. Dieser unterscheidet sich jedoch vom gemeinsamen Namen in der Ehe. Abgesehen von diesen formalen und ganz besonders unsinnigen Hürden gibt es viele offenen Fragen im Fall der Trennung. So hängen gleichgeschlechtliche Paare bei der Unterhaltszahlung in der Luft, wenn sie sich trennen. Oder wer muss bei Streit ausziehen? Denn bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist die Welt auch nicht immer heil. Im Grunde geht es also darum, das verzopfte Ehe-, Familien-, Partnerschaft- und Namensrecht zu reformieren. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hat recht, wenn er eine Gesamtreform einmahnt. Es ist absurd, dass im Eherecht noch immer auf das Verschuldens- und nicht auf das Zerrüttungsprinzip abgestellt wird. Nötig ist eine völlig Neuordnung des "Beziehungsrechts". Erst dann kann von einer wirklichen Antidiskriminierung im Zusammenleben erwachsener Menschen auf Augenhöhe ausgegangen werden. Ob Hetero oder Homo ist egal.
Andreas Unterberger
Das jüngste Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zeigt es wieder: Jeder Kompromiss in eine falsche Richtung bringt ungewollte Folgen. In der ganz großen Mehrheit der europäischen Staaten hat das Urteil hingegen null Konsequenzen, dort darf auch weiterhin nur von (heterosexuellen!) Ehepaaren adoptiert werden. Lediglich in wenigen Ländern wie Österreich, wo seit Kurzem eine kurzsichtige Rechtsänderung bloßen Lebensgemeinschaften die Adoption erlaubt, ist nun auch für homosexuelle Paare die Stiefkindadoption möglich. Die einschlägige Lobby fordert nun auch die Möglichkeit, dass Schwule fremde Kinder adoptieren dürfen. Das ist im Interesse der Kinder strikt abzulehnen. Zeigen doch seriöse internationale Studien, dass die Kinder gleichgeschlechtlicher "Eltern" später meist viel schlechtere Lebensläufe haben, dass bei ihnen bestimmte Probleme signifikant häufiger auftreten.
Jenseits des Themas Adoption wäre es längst notwendig, die Regeln der Verpartnerung zu ändern. Erstens ist unverständlich, warum es eine gesetzliche Partnerschaft nur für eine gleichgeschlechtliche Beziehung gibt, warum nicht beispielsweise auch verwitwete Geschwister oder normal veranlagte Freunde als gesetzliche Partner mit allen rechtlichen Vorteilen zusammenleben dürfen. Zweitens gibt es keinen Grund mehr, dass ein moderner Staat noch standesamtliche Zeremonien veranstaltet - bei Geburt, Volljährigkeit, Scheidung oder Tod muss ja auch die Familie selbst eine (beispielsweise kirchliche) Feier organisieren, wenn sie dies will. Und drittens ist in Zeiten von Schulden und Familienarmut überhaupt nicht einzusehen, weshalb die Allgemeinheit kinderlose Paare - welcher Konstellation immer - von der Kranken- bis zur Pensionsversicherung mit vielen Millionen subventionieren muss.