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Ein ORF-Redaktionsvertreter regt sich über die Flut „Nachträglicher Mitteilungen“ auf, die der ORF zuletzt veröffentlichen musste. Er sollte sich aber besser an der eigenen Nase nehmen.
Das Medienrecht räumt jedem das Recht ein, die Veröffentlichung einer solchen nachträglichen Mitteilung zu erzwingen. Freilich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen: Erstens, dass in diesem Medium über eine Anzeige oder ein Strafverfahren gegen ihn berichtet worden ist, welches dann aber eingestellt worden ist. Und zweitens: Dass das Medium nicht von sich aus über diese Einstellung in einer ordentlichen Form berichtet hat. Verehrte Staatsfunk-Journalisten: Wäre ein solcher Bericht nicht absolut notwendig wie gerecht und die ganz selbstverständliche Pflicht jedes anständigen Journalisten? Und ganz besonders solcher, die behaupten, öffentlich-rechtlich zu agieren? Oder hält der Redaktionsvertreter Bornemann es wirklich für in Ordnung, dass jede noch so absurde Anzeige (meist aus der Massenproduktion eines Peter Pilz) breit berichtet wird, die dann fast immer folgende Einstellung des diesbezüglichen Verfahrens hingegen nicht? Zumindest gelegentlich gibt es halt für die vor allem im ORF beliebte grüne Hetze doch noch Konsequenzen.