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Fußnote 400: Die Staatsanwälte als Rechtsverletzer

Es ist ein weiterer Beweis: In der Wiener Staatsanwaltschaft ist der Wurm drinnen.

Das Straflandesgericht sagt nun rechtskräftig: Jene Presseaussendung der Staatsanwaltschaft war rechtswidrig, in der die Medien 2011 vorneweg über eine Hausdurchsuchung bei Karl-Heinz Grasser informiert wurden. Diese Ansicht ist auch vom Tagebuch immer wieder vertreten worden. Damit ändert sich aber noch nichts am dahinterliegenden Skandal: Das sind die ohne Presseaussendung, auf geheimem Weg aus der Staatsanwaltschaft dringenden Informationen an befreundete Medien. Diese sind eindeutig rechtswidrig. Aber weder Oberstaatsanwaltschaft noch Justizministerium gehen dagegen vor, indem sie eine Untersuchungskommission einsetzen. Ein besonders krasses Beispiel stand erst vor kurzem im „Standard“. Dort wurde ausführlich ein bei Grasser von den Staatsanwälten gefundenes Papier zitiert, obwohl dieses absolut nichts mit einem der gegen Grasser erhobenen Vorwürfe zu tun hat. Es war vielmehr eine Analyse zum Wechsel Grassers 2002 vom Blauen in die Rolle eines ÖVP-nahen Unabhängigen. Die Wiener Staatsanwälte spielen also selbst so etwas rein Politisches hinaus, wenn es nur den Richtigen schadet.

PS.: Die Einschätzung zum Verfahren selbst bleibt unverändert: Es sind nur Vermutungen, aber keine Beweise über ein korruptes Verhalten Grassers als Minister bekannt. Hingegen wäre die Anklage wegen einer nach seiner Amtszeit stattgefundenen Steuerfrage fertig. Deren Einbringen wäre aber für die Staatsanwälte peinlich: Denn sie wollten ja ganz offensichtlich Rot-Grün einen Beweis für die Korruption von Schwarz-Blau liefern. Das aber ist ein Steuerverfahren gegen den späteren Privatmann Grasser sicher nicht. Mit Erheben nur dieser Anklage würden sie ja zugeben, dass die viel älteren politischen Vorwürfe gegen Grasser nicht halten.

 

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