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Der Sieg der Schwulen und die Niederlage der simplen Fakten

Die Schwulen-Lobby, also natürlich wie immer auch der ORF an führender Stelle, feiert wieder einmal einen großen Sieg. Sie erweckt damit in der Öffentlichkeit den Eindruck, seit dem jüngsten Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs wäre die Adoption durch Schwule fast ungebremst möglich. Das stimmt aber zu 98 Prozent nicht. Es ist in Wahrheit nur ein recht kleiner Sieg. Und auch der ist nur Folge der Tatsache, dass die Gesellschaft den Schwulen den kleinen Finger gereicht hat. Was aber seither Andersdenkende um die ganze Hand zittern lässt. (Mit nachträglicher Ergänzung)

Wäre Österreich bei einer klar ehe- und familienorientierten Rechtsordnung geblieben, und hätte es wie lange üblich nur verheirateten und heterosexuellen Paaren das Adoptionsrecht eingeräumt, dann wäre auch laut Menschenrechtsgerichtshof die Folge klar gewesen: Denn hätte dieser den konkreten Antrag eines lesbischen Paares nicht angenommen, sondern abgewiesen, eine Stiefkind(!)-Adoption durch die Partnerin der Mutter des Kindes zumindest prinzipiell für möglich(!) zu erklären.

Die zwei Rufzeichen des letzten Satzes stehen hinter den sehr gravierenden Einschränkungen der nun behaupteten Freigabe der Schwulen-Adoption.

Auf das zentrale Problem ist der Straßburger Gerichtshof nicht eingegangen – weil es auch von den Rechtsvertretern der Republik Österreich gar nicht angeschnitten worden ist. Weil es dazu in der Koalition keinen Konsens gibt. Nämlich auf die Tatsache, dass substanzielle Studien zeigen (das Tagebuch hat über sie ausführlich berichtet): Bei homosexuellen „Elternschaften“ ist für dort aufgezogene Kinder das Entstehen fundamentaler Probleme im weiteren Lebensverlauf viel wahrscheinlicher als bei heterosexuellen.

Auch bei diesen Studien steht außer Streit, dass es in Einzelfällen sehr engagierte homosexuelle „Eltern“ und sehr desinteressierte heterosexuelle geben kann. Bei einer Abwägung über die Auswirkung einer Adoptions-Entscheidung auf das künftige Kindeswohl kann es aber naturgemäß immer nur um erwartbare Wahrscheinlichkeiten und Durchschnittswerte gehen. Diese würden jedoch bei einer primären Orientierung am Kindeswohl eigentlich zu klaren Konsequenzen führen. Und die sind eben fast nie im Sinne der Schwulen-Lobby.

Eventuell käme noch ein zweiter Grund in Frage, der Schwulenadoptionen als sinnvoll erscheinen ließe: Wenn es zu wenig normale Eltern gäbe, die zur Adoption bereit sind, würde das Kindeswohl allemal eine homosexuelle Adoption als richtig erscheinen lassen. Besser eine Risiko-Adoption als ein Kind, das übrigbleibt. Jedoch gibt es ja weit mehr adoptionswillige Eltern als dafür in Frage kommende Kinder. Also kommt auch eine Knappheit an Adoptiveltern nicht als Grund in Frage.

Die Schuld an dem Urteil liegt bei Österreich. Denn die Republik hat sich formalrechtlich einfach auf den Standpunkt gestellt, dass homosexuelle Adoptionen hierzulande per Gesetz verboten sind. Sie hat aber nicht das Kindeswohl geprüft – wie es bei jedem Adoptionsantrag notwendig wäre.

Dabei würde zumindest im konkreten Fall das Kindeswohl noch aus einem ganz anderen Grund die Adoption durch die Partnerin der leiblichen Mutter verhindern: Denn es gibt einen leiblichen Vater. Und das Kind, ein Bub, unterhält auch Beziehungen zu diesem.

Bei anderen lesbischen Paaren in Europa ist die Situation bisweilen anders: Bei ihnen geht es um eine durch eine „anonyme“ Samenbank ermöglichte Schwangerschaft, wo also nie ein Vater ins Leben des Kindes getreten ist. Daher sind ja auch – eben im Interesse des Kindes! – in vielen Ländern Samenspenden nur an Ehepaare mit Fruchtbarkeitsproblemen erlaubt.

Der EGMR hat jedenfalls formal entschieden (und das bloß mit Mehrheit): Wenn ein Land heterosexuellen Lebensgemeinschaften die Adoption erlaubt, muss es das prinzipiell auch homosexuellen erlauben. Alles andere wäre eine Diskriminierung auf Grund der sogenannten sexuellen Orientierung. Dabei hat der Gerichtshof wohlweislich nur die Pflicht zur Gleichbehandlung etabliert.

Zweifellos hat sich die Schwulen-Lobby mit dieser Entscheidung wieder ein wenig vorgekämpft. Aber das, was manche Journalisten seither draus machen, bedeutet das Urteil eben keineswegs.

Würde Österreich wie viele andere Länder Europas prinzipiell die Adoption nur für verheiratete Paare erlauben, dann wäre es auch nicht zu diesem Erkenntnis gekommen. Denn der EGMR hat nun sogar ausdrücklich gesagt: Der (heterosexuellen) Ehe darf jedenfalls auch bei der Adoption ein Ausschließlichkeitsrecht gegeben werden. Aber eben nur der Ehe gegenüber Partnerschaften welcher Art immer; und nicht heterosexuellen gegenüber homosexuellen Partnern.

Wie mehrfach in diesem Themenbereich steht die ÖVP nun als hineingelegt da. Sie wollte wieder einmal einem vermeintlich progressiven Zeitgeist einen Schritt entgegenkommen. Und musste dann durch die juristische Automatik weitere Schritte hinnehmen, die sie eigentlich niemals gehen wollte.

Weshalb sich auf der anderen Seite etliche weibliche SPÖ-Politiker so sehr als Lobby für schwule Paare engagieren, müssen sie sich parteiintern ausmachen. Denn die 386 Paare, die sich (mit gegenüber den Vorjahren deutlich abnehmender Tendenz) im ganzen Jahr 2012 schwul verpartnert haben,  werden die abnehmenden Wählerzahlen der Partei nicht wirklich auffetten.

Ergänzung: Österreich ist einer von nur sechs Europarats-Staaten, der überhaupt Adoptionen auch außerhalb der Ehe erlaubt. Alle anderen 41 Staaten unter der Straßburger Judikatur sind also völlig unberührt.

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