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Hungerstreik mit Essenspause, Kardinäle mit Zeitnöten und Evangelen mit Rechtsproblemen

Nach langem Zureden durch Kardinal Schönborn und seinen Caritas-Direktor Landau haben also die fast zur Gänze islamischen und fast zur Gänze abgewiesenen Asylwerber bekanntgegeben, dass sie ihren Hungerstreik abbrechen. Das lässt eine interessante Bilanz ziehen.

Die österreichische Politik hat sich zumindest bisher als lobenswert standfest und nicht erpressbar erwiesen. Was sie hoffentlich auch dann nicht sein wird, wenn der groß inszenierte Hungerstreik eventuell doch einmal die letalen Folgen haben wird, die ja seltsamerweise schon zu Weihnachten von Sympathisanten prophezeit worden sind. Aber trotz der in diesem Fall von den einschlägig aktiven Medien mit Gewissheit entfachten Erregung gilt juridisch wie moralisch: An einem Selbstmord ist immer noch der Selbstmörder samt seinen Helfern und Sympathisanten schuld, jedoch nicht jener, der damit erpresst werden sollte. Sich aber nicht ließ.

Im Gegenteil: Wer sich einmal erpressen lässt, wird regelmäßig zum Opfer werden!

Freilich beginnt nun der Erste einzuknicken. Nämlich der SPÖ-Klubchef. Josef Cap meint, man solle Asylwerbern doch eine Arbeitsgenehmigung erteilen. Das klingt harmlos und logisch. Wenn sich Cap aber gegen seine Gewohnheit einmal wirklich genauer mit einer Frage befassen würde, dann würde er freilich wissen: In Wahrheit können Asylwerber längst schon arbeiten – tun dies aber nur zu einem verschwindend kleinen Prozentsatz. Sie können auch schon nach der jetzigen Rechtslage arbeitend Geld verdienen: als Saisonniers oder als Zeitungszusteller. Wenn ich angeblich so verzweifelt arbeiten will, wäre das doch schon was, auch wenn es halt noch nicht der Job eines Universitätsprofessors für Politikwissenschaft ist.

Übrigens sind in früheren Zeiten bei einem Wetter wie diesem auch Schneeschaufler gesucht und bezahlt worden, ohne dass man nach Arbeitserlaubnis oder Versicherung gefragt hätte. Die werden aber interessanterweise nicht mehr gesucht, offenbar weil sich auch für diese Arbeit weder ein Asylwerber noch sonst jemand findet. Aber wenn Cap schon nach Arbeitsmöglichkeiten für die Asylwerber sucht, bräuchte er ja nur seinen Freund Häupl anzurufen, doch ein paar Schneeschaufler aufzunehmen. Der ist ja ohnedies ein Spezialist für gute Ratschläge.

Der Grund für die erstaunliche – und im Widerspruch zu den plakativen Forderungen stehende – Arbeitsunlust ist einem Funktionär unserer Asylindustrie in einem Interview mit der „Presse“ entschlüpft. Viele Asylwerber hätten nämlich „Angst, aus der Grundversorgung zu fallen.“ Na dann. Wer wird schon so blöd sein, auf das leistungsfreie österreichische Geld zu verzichten, das ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens in der eigenen Heimat beträgt!

Apropos Asylindustrie: Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (natürlich nicht die in Wien) hat ein hochinteressantes Verfahren gegen einen jener Vereine aufgenommen, die sich scheinbar so heldenhaft und uneigennützig um die Asylwerber kümmern. Dem evangelischen Diakonie-Flüchtlingsdienst wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Der geht so: Die Diakonie erhält für jede Rechtsberatung eines Asylwerbers einen Pauschalbetrag von 191 Euro. Die wackeren Helfer lassen sich aber von ihren Klienten dennoch rechtswidrig eine Vollmacht ausstellen, eventuelle Entschädigungen für eine zu Unrecht verhängte Schubhaft zu kassieren. Mit diesen Ermächtigungen geht die Diakonie dann zur Finanzprokuratur der Republik, um die dann fälligen 660 Euro Verfahrensaufwand zu kassieren.

Die Staatsanwaltschaft sieht darin mit gutem Grund einen Betrug. Man sollte auch bei der Diakonie wissen, dass man nicht für etwas noch einmal kassieren darf, wofür man schon einmal pauschal bezahlt worden ist.

Die Rechtfertigung der Diakonie für dieses Vorgehen grenzt schon an die Ausreden eines Karl-Heinz Grasser: Diese Ermächtigungen seien, so heißt es, freiwillig ausgestellt worden. „Aber wir bitten den Flüchtling, das zu spenden.“ So der Diakonie-Gutmensch Michael Chaloupka im O-Ton. Na dann. Was heutzutage alles schon „freiwillig“ und eine „Spende“ ist.

Noch ein Apropos: Diesmal zum obersten katholischen Helfer der abgewiesenen Asylanten. Vielleicht findet der eifrige Votivkirchen-Besucher Schönborn wenigstens jetzt in der Essenspause der Besetzer die Zeit, sich auch einmal um wirklich verfolgte Menschen zu kümmern. Oder ihnen wenigstens einen kurzen Gedanken der Solidarität zu widmen. Das sind nämlich die Christen in vielen islamischen Ländern und nicht die moslemischen Migrationswilligen ohne Asylgrund in Österreich. Dass er vielleicht auch einmal so viel Zeit fände, um an Solidaritäts-Veranstaltungen für die ob ihres Glaubens ermordeten oder inhaftierten Christen teilzunehmen, wage ich freilich nicht einmal zu träumen.

PS.: In Kirchenkreisen wird gemunkelt, dass Schönborn mit seinem Verhalten – nur er ist ja dafür verantwortlich, dass die Kirche nicht geräumt wird, – sein schubladisiertes Pfarrprojekt wieder beleben will. Nämlich deren drastische Reduktion. In Umsetzung dieses Konzepts wird jetzt halt als erstes die Votiv-Pfarre überflüssig gemacht, nachdem die Caritas deren Pfarrer ohnedies schon für „überfordert“ erklärt hat. Und wenn dann dieses Projekt erledigt ist, könnte man den kommunistischen Drahtziehern der Besetzung einfach die Adressen weiterer für überflüssig gehaltener Pfarren in die Hand drücken. Am Eingang seiner eigenen Bischofskirche hat Schönborn freilich sicherheitshalber Aufpasser postiert, die schön darauf schauen, dass der Dom keineswegs besetzt wird. Bleibt nur die Frage, ob das nicht eigentlich furchtbar inhuman ist, wenn man diesen armen Menschen das Dom-Dach über dem Kopf verwehrt. Aber wie gesagt, dass ist alles nur kircheninternes Gemunkel . . .

 

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