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Unter allen politischen Prozessen, die derzeit geführt werden, war jener gegen einen Kärntner Freiheitlichen, weil er einen Richter als „Kröte“ beschimpft hatte, der lächerlichste.
Selbstverständlich ist es richtig, dass das Verfahren mit einer einvernehmlichen Diversion – also ohne Verurteilung – geendet hat. Schon die Tatsache, dass es überhaupt zu einem hochnotpeinlichen Verfahren gekommen ist und Staatsanwälte dafür viel Zeit aufgewendet haben, war peinlich genug. Peinlich für jene Teile der Justiz, die sich offenbar nur dann gut vorkommen, wenn sie unter Beifall der Mainstream-Medien täglich einen Politiker verspeisen. Noch peinlicher ist, dass sich gleich die Justiz eines ganzen Bundeslandes in so einer Lappalie für befangen erklärt hatte. Bei keinem anderen Beleidigten als einem freiheitlichen Politiker wäre es überhaupt so weit gekommen (auch wenn man sich oft zu Recht über sie ärgert). Staatsanwälte wie Richter täten also jetzt gut daran, sich ohne Schaum vor dem Mund auf die – rasche!! – Abwicklung der Verfahren gegen Politiker zu konzentrieren, statt sich in Lächerlichkeiten zu verlieren. Und trotz des Drucks der Medien ist ganz offensichtlich in einem Gutteil der Verfahren auch eine Einstellung am Platz, bevor es noch zu einem Prozess kommt. (Hoffentlich fällt im übrigen niemand auf, dass Ernst Strasser die Staatsanwälte als „Schweine“ bezeichnet hat, sonst hätten wir gleich das nächste Monsterverfahren).
PS.: Ich selbst habe vor vielen Monaten zum ersten Mal in meinem Leben eine, mit vielen Dokumenten versehene, Strafanzeige erstattet. Es geht um einen offensichtlich groß angelegten Internet-Betrug unter desinteressierter Mithilfe von Banken. Bisher habe ich freilich nicht einmal einen diesbezüglichen Anruf bekommen. Wie sollte das auch sein, wenn die Justiz mit so wichtigen Dingen befasst ist.